DGAP-HV: BayWa AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2016 in ICM, Messegelände, 81823 München mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-04-29 / 15:14
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
BayWa Aktiengesellschaft München WKN 519406, 519400, A161M4
ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A161M49 Einladung zur 93. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 7. Juni 2016 um 10:00 Uhr (Einlass: ab 8:30 Uhr),
stattfindenden 93. ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagungsort:
ICM Internationales Congress Center München
Messegelände
81823 München
TAGESORDNUNG
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr
2015, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015, einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des
Aufsichtsrats
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Interimsstandort der BayWa AG, St.-Martin-Str. 76, 81541 München, und
im Internet unter www.baywa.com auf der Seite 'Investor Relations / Hauptversammlung / Hauptversammlung 2016' eingesehen
werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite
der Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage einmalig mit einfacher Post
zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den
Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 von 36.306.528,30 Euro wie folgt zu
verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von 0,85 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie = 29.446.842,40 Euro
- Vortrag auf neue Rechnung 6.843.110,90 Euro
- Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 16.575,00 Euro
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder
mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz ('AktG') nicht dividendenberechtigt sind und 121.136
Aktien, die im Geschäftsjahr 2015 an Mitarbeiter des BayWa-Konzerns ausgegeben worden sind, und erst ab dem 1. Januar
2016 dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern.
In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,85 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.
3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, mit Ausnahme von Herrn Dr. Josef Krapf, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen sowie die Beschlussfassung über die Entlastung von
Herrn Dr. Josef Krapf weiterhin für das Geschäftsjahr 2014 sowie für das Geschäftsjahr 2015 bis zur Hauptversammlung
2017 zurückzustellen.
4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung
für diesen Zeitraum zu erteilen.
5 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Herr Prof. Götzl hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied der BayWa AG mit Schreiben vom 22. Juni 2015 mit sofortiger
Wirkung niedergelegt.
Herr Wilhelm Josef Oberhofer ist mit Wirkung zum 6. August 2015 vom Amtsgericht München gerichtlich als Mitglied des
Aufsichtsrats der BayWa AG bestellt worden. Hr. Oberhofer soll für die Wahl durch die Hauptversammlung vorgeschlagen
werden.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
am 7. Juni 2016
Herrn Wilhelm Josef Oberhofer
wohnhaft in Buchenberg, Deutschland
Mitglied des Vorstands der Raiffeisen Kempten-Oberallgäu eG und
Vorstand der Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Beilngries
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre zu wählen; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
Nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG setzt sich bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, der
Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Der Aufsichtsrat
strebt einvernehmlich die Getrennterfüllung der Geschlechterquote an. Dementsprechend hat die Seite der
Anteilseignervertreter der Gesamterfüllung aufgrund eines einstimmig gefassten Beschlusses gegenüber dem
Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Da der Aufsichtsrat sich gemäß § 13 der Satzung
und nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2 MitbestG aus je acht Mitgliedern der Aktionäre und
der Arbeitnehmer zusammensetzt, ist der Aufsichtsrat daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite
der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot
nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat insgesamt drei weibliche Mitglieder an, davon
zwei Mitglieder auf der Seite der Anteilseigner und ein Mitglied auf der Seite der Arbeitnehmer. Das Mindestanteilsgebot
ist daher durch die Anteilseignerseite erfüllt und wäre auch nach der Wahl von Herrn Oberhofer weiterhin erfüllt.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
6 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals
Das Genehmigte Kapital 2011 ist zum 31. Mai 2016 ausgelaufen. Anstelle dieses Genehmigten Kapitals soll ein neues
Genehmigtes Kapital 2016 gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre geschaffen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
(a) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 12.500.000 Euro durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender vinkulierter
Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht
der Aktionäre wird ausgeschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren
Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2016).
(b) Der bisherige Abs. 3 in § 5 der Satzung wird gestrichen; an seiner Stelle wird folgender neuer Abs. 3 eingefügt:
'3. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 12.500.000 Euro durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender vinkulierter
Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht
der Aktionäre wird ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt
der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2016).'
7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu
wählen.
Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre
Angaben über den unter Punkt 5 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidat:
Wilhelm Josef Oberhofer, Buchenberg
Vorstandsmitglied der Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG und
Vorstand der Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Beilngries
Persönliche Daten:
Geboren 1968 in Kempten
Ausbildung:
Bankkaufmann, Bankfachwirt IHK, Verbandsprüfer (DGRV), Steuerberater
Beruflicher Werdegang:
1988 - 1992 Raiffeisenbank Kempten eG
1993 - 2008 Genossenschaftsverband Bayern e.V.
2009 - heute Mitglied der Geschäftsleitung der heutigen Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG
2009 - 2010 Prokurist bei der Raiffeisenbank Oberallgäu-Süd eG, Generalbevollmächtigter
2010 - 2014 Vorstandsmitglied bei der Raiffeisenbank Oberallgäu-Süd eG
seit 06/2014 Vorstandsmitglied bei der Raiffeisenbank KemptenOberallgäu eG
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften von Herrn Oberhofer in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren
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April 29, 2016 09:15 ET (13:15 GMT)
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