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DGAP-HV: KRONES Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2016 in Neutraubling mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KRONES Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
KRONES Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2016 in Neutraubling mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-02 / 15:11 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
KRONES Aktiengesellschaft Neutraubling Wertpapier-Kenn-Nummer: 633 500 
ISIN: DE0006335003 Einladung zur Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zur 36. ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Mittwoch, den 15. Juni 2016, 14.00 Uhr, in der 
Stadthalle Neutraubling, Regensburger Straße 9, 93073 Neutraubling, stattfindet (Einlass ab 13.00 Uhr). 
 
 Tagesordnung 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Lageberichten der KRONES 
   Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015 sowie des erläuternden Berichts zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
   Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der KRONES Aktiengesellschaft (Böhmerwaldstraße 5, 93073 
   Neutraubling) und im Internet unter www.krones.com über den Link »Investor Relations« »Hauptversammlung« eingesehen 
   werden und liegen auch während der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus. Die Unterlagen werden den 
   Aktionären auf Anforderung auch zugesandt. 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen 
   und nicht möglich, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
   Jahresabschluss damit festgestellt ist. Über den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns stimmen 
   die Aktionäre unter dem Tagesordnungspunkt 2 ab. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt 
   werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme, aber 
   keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung, vor. 
2.  Beschlussfassung über die Gewinnverwendung 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von Euro 105.457.679,58 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
                                                                                   Euro 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,45 je dividendenberechtigter Stückaktie 45.809.954,40 
   Vortrag auf neue Rechnung                                                       59.647.725,18 
   Bilanzgewinn                                                                    105.457.679,58 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. Aufsichtsratswahlen 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft, §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
   und §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus je sechs Mitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer und gemäß § 
   96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu mindestens 30?% aus Frauen und zu mindestens 30?% aus Männern zusammen. Demzufolge müssen dem 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft grundsätzlich mindestens vier Frauen und mindestens vier Männer angehören. Die 
   Geschlechterquote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG die Seite der 
   Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung aufgrund eines vor der Wahl gefassten Mehrheitsbeschlusses 
   gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widerspricht. 
 
   Die Seite der Anteilseignervertreter hat auf Grund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses gegenüber dem 
   Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG der Gesamterfüllung widersprochen. Der Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft ist daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit 
   mindestens zwei Frauen und zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu 
   erfüllen. 
 
   Dem Aufsichtsrat gehören zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung insgesamt zwei weibliche Mitglieder an, 
   davon ein Mitglied auf Anteilseignerseite. Auf der Grundlage des Erfordernisses der Getrennterfüllung ist mindestens 
   eine weitere Frau als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung werden die 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, gewählt. Dabei wird das bei Beginn der Amtszeit laufende 
   Geschäftsjahr nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist statthaft. 
 
   Danach endet die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieder Ernst Baumann, Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, Hans-Jürgen 
   Thaus und Norman Kronseder mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2016. 
 
   Ferner wird das Aufsichtsratsmitglied Dr. Alexander Nerz sein Mandat vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen mit Wirkung 
   zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2016 beenden. 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   * Herrn Volker Kronseder, Diplom-Ingenieur, wohnhaft in Neutraubling, 
 
   * Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, Landwirt und Mitglied des Bundestags, wohnhaft in Köfering, 
 
   * Herrn Norman Kronseder, Land- und Forstwirt, wohnhaft in Steinach, 
 
   * Herrn Hans-Jürgen Thaus, vormals stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KRONES Aktiengesellschaft, wohnhaft in 
   Abensberg 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. 
   Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird bei der Berechnung der Amtszeit nicht mitgerechnet. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt außerdem vor, 
 
   * Frau Prof. Dr. jur. Susanne Nonnast, Professorin an der OTH Regensburg, wohnhaft in Regensburg 
 
   neu in den Aufsichtsrat zu wählen. Frau Prof. Dr. jur. Susanne Nonnast, die für den ausscheidenden Herrn Dr. Alexander 
   Nerz in den Aufsichtsrat gewählt werden soll, ist gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft nur für die Zeit bis zum 
   Ablauf der Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds zu wählen, d.h. bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Einklang mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Nach der Überzeugung des Aufsichtsrats erfüllen vor allem Philipp Graf von und zu Lerchenfeld sowie Herr Hans-Jürgen 
   Thaus die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG; sie verfügen über die vom Gesetzgeber geforderte Unabhängigkeit und 
   über den erforderlichen Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. 
 
   Herr Volker Kronseder ist Mitglied im Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Regensburg und Mitglied im 
   Wirtschaftsbeirat der Bayerischen Landesbank. 
 
   Herr Norman Kronseder ist Mitglied des Aufsichtsrats der Bayerischen Futtersaatbau GmbH, Ismaning. 
 
   Herr Hans-Jürgen Thaus ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Maschinenfabrik Reinhausen GmbH, Regensburg, und 
   Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hawe Hydraulik SE, München. Außerdem ist er Vorsitzender des Beirats der Kurtz 
   Holding GmbH & Co. Beteiligungs KG, Kreuzwertheim, und Mitglied des Aufsichtsrats der Schuler AG, Göppingen. 
 
   Über die vorgenannten Mitgliedschaften hinaus bestehen bei keiner der Personen, welche durch den Aufsichtsrat zur Wahl 
   als Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagen werden, Mitgliedschaften in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat 
   oder einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Codex wird auf Folgendes hingewiesen: Herr Volker Kronseder 
   soll als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
   Herr Volker Kronseder war bis zum 31. Dezember 2015 Vorstandsvorsitzender und -mitglied der KRONES Aktiengesellschaft. 
 
   Der Vorschlag des Aufsichtsrats, Herrn Volker Kronseder zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, stützt sich auf einen 
   den Anforderungen des § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG genügenden Vorschlag der Beteiligungsgesellschaft Kronseder mit 
   beschränkter Haftung und Herrn Harald Kronseder, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. Der 
   Aufsichtsrat hat sich diesen Aktionärswahlvorschlag zu eigen gemacht und schlägt Herrn Volker Kronseder vor diesem 

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May 02, 2016 09:11 ET (13:11 GMT)

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