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DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2016 in Rottweil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2016 in Rottweil mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-17 / 15:11 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Schweizer Electronic Aktiengesellschaft Schramberg ISIN: DE0005156236 
WKN: 515 623 Einladung zur 27. Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am 
 
Freitag, 1. Juli 2016, um 10.00 Uhr 
im 
Kraftwerk Rottweil 
Neckartal 68 
78628 Rottweil 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
TAGESORDNUNG 
1.  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Schweizer Electronic AG, des gebilligten 
    Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils zum 31. Dezember 2015, 
    einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, 
    jeweils für das Geschäftsjahr 2015 
 
    Sämtliche Unterlagen liegen ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der Schweizer 
    Electronic AG, Einsteinstraße 10, 78713 Schramberg, aus, ebenso wie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
    Bilanzgewinns und können dort und auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
    www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen, die im 
    Übrigen auch in der Hauptversammlung ausliegen, jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. 
 
    Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Der vom Vorstand aufgestellte 
    Jahresabschluss und Konzernabschluss ist vom Aufsichtsrat gebilligt worden; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 
    AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des 
    Jahresabschlusses entscheidet, liegen nicht vor. 
2.   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Schweizer Electronic AG zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn in Höhe von EUR 5.402.171,05 wie folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,65 je dividendenberechtigter Stückaktie auf 3.759.585    EUR 2.443.730,25 
    dividendenberechtigte Stückaktien 
    Gewinnvortrag                                                                                           EUR 2.958.440,80 
    Bilanzgewinn                                                                                            EUR 5.402.171,05 
 
    Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 20.415 Stück von der Gesellschaft bzw. ihrer Tochtergesellschaft derzeit 
    gehaltenen, gemäß § 71b AktG bzw. gemäß § 71d Satz 4 i.V.m. § 71b AktG nicht dividendenberechtigten eigenen Aktien. Sollte sich 
    die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung bei 
    gleichbleibendem Dividendenbetrag in Höhe von EUR 0,65 je dividendenberechtigter Stückaktie ein auf den Bestand eigener Aktien 
    am Hauptversammlungstag angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet und vorgeschlagen werden, den nicht auf die 
    Dividendenzahlung entfallenden Betrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. 
3.  Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstandsmitgliedern für dieses Geschäftsjahr 
    Entlastung zu erteilen. 
4.  Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für dieses Geschäftsjahr 
    Entlastung zu erteilen. 
5.  Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 und des Abschlussprüfers für die prüferische 
    Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
    des Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 
6.   Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
    Mit Ablauf der am 1. Juli 2016 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit von Herrn Christoph Schweizer. Gleichzeitig 
    endet die Ersatzmitgliedschaft des für Herrn Christoph Schweizer bestellten Ersatzmitglieds Herrn Dr. Stephan Zizala. Es soll 
    daher eine Neuwahl von Herrn Christoph Schweizer zum Aufsichtsratsmitglied bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im 
    Jahr 2017 erfolgen. Gleichzeitig soll Frau Karin Sonnenmoser zum Ersatzmitglied für Herrn Christoph Schweizer, ebenfalls bis zum 
    Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2017, gewählt werden. 
 
    Frau Kristina Schweizer hat ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats zum 15. September 2015 niedergelegt. Als Nachfolger für Frau 
    Kristina Schweizer soll Herr Dr. Stephan Zizala neu als Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 
    1 des Drittelbeteilungsgesetzes und § 7 Abs. 1 und 3 der Satzung aus sechs Mitglieder zusammen, und zwar aus vier 
    Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und aus zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer. Die Aufsichtsratsmitglieder der 
    Aktionäre sind von der Hauptversammlung zu wählen. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
     Herrn Christoph Schweizer, wohnhaft in Schramberg, 
 
    Geschäftsführer der 
 
    * Schweizer Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH 
    * Schweizer Air Service GmbH & Co.KG 
 
    bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, in den Aufsichtsrat der 
    Gesellschaft zu wählen. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, 
 
     Frau Karin Sonnenmoser, wohnhaft in Schwarzach (Österreich), 
 
    Chief Financial Officer 
    Zumtobel AG, Dornbirn 
 
    zum Ersatzmitglied für Herrn Christoph Schweizer, ebenfalls bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2017, zu 
    wählen. Frau Karin Sonnenmoser wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn Herr Christoph Schweizer vor Ablauf der Amtszeit aus dem 
    Aufsichtsrat ausscheidet und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Das Amt des 
    Ersatzmitglieds erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit des weggefallenen Aufsichtsratsmitglieds. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt außerdem vor, 
 
     Herrn Dr. Stephan Zizala, wohnhaft in München, 
 
    Vice President und General Manager der Business Line Automotive High Power, 
    Infineon Technologies AG, Neubiberg 
 
    bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat der 
    Gesellschaft zu wählen. 
 
    Weitere Informationen zu den Kandidaten sind unter www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html abrufbar. 
 
    Die unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben folgende Mandate nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG, wobei 
    es sich bei den unter aa) aufgeführten Mandaten um Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und bei den unter 
    bb) aufgeführten Mandaten um Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
    handelt: 
 
    a) Dipl.-Ing. Christoph Schweizer 
 
       aa) keine Mandate 
       bb) keine Mandate 
    b) Frau Karin Sonnenmoser 
 
       aa) Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH 
           Berlin 
 
           Tridonic GmbH & Co KG 
           Dornbirn 
       bb) keine Mandate 
    c) Dr. Stephan Zizala 
 
       aa) keine Mandate 
       bb) Mitglied des Board of Directors der Infineon Technologies Americas Corp., 
           El Segundo, Kalifornien, USA 
7.   Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und deren Verwendung mit der 
     Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
 
    Die von der Hauptversammlung der Schweizer Electronic AG am 1. Juli 2011 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
    läuft am 30. Juni 2016 aus. Vor diesem Hintergrund soll die Gesellschaft erneut zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 30. Juni 2021 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der 
        Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden 
        Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen 
        Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 ff. 

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May 17, 2016 09:12 ET (13:12 GMT)

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