Bern - Schweizer Telekomunternehmen möchten ihren Kunden bald Filter gegen unerwünschte Werbeanrufe anbieten. Dies ist das Resultat eines Runden Tisches, den die Konsumentenschutzorganisationen initiiert haben. Solche Werbeanrufe sind aber bereits seit vier Jahren verboten. Am 1. April 2012 trat die Revision des Gesetztes gegen unlauteren Wettbewerb in Kraft. Dieses Gesetz ist jedoch zahnlos geblieben, denn nach seinem Inkrafttreten wanderten viele Callcenter ins Ausland ab. Für die Strafverfolger ist oft nicht zu ermitteln, wer die schwarzen Schafe sind.
Nur seriöse Callcenter blieben in der Schweiz oder hielten sich an die neuen Regeln. Diese drohen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wenn man Menschen mit unerwünschten Werbeanrufen belästigt, die sich im Telefonbuch mit einem Sternchen davor schützen wollen. Nur Unternehmen, die mit "Sternchen"-Leuten schon eine Geschäftsbeziehung haben, dürfen noch anrufen. Dennoch riefen auch die andern Firmen an - morgens, abends, an Wochenenden. Früher musste mit einem Werbeanruf nur rechnen, wer ein Festnetztelefon hatte. Doch zuletzt blieben auch Handynutzer nicht verschont. Die Nummer, die das Display zeigt, ist meist aus der Schweiz. Doch der Schein täuscht: Die Anrufer sitzen im Ausland, denn auch Unternehmen im Ausland dürfen Schweizer Telefonnummern ...
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