Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
105 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: bmp Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2016 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: bmp Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
bmp Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2016 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-27 / 15:10 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
bmp Holding AG Berlin WKN 330 420 - ISIN DE0003304200 Wir laden unsere Aktionäre zu der am 06. Juli 2016, 10.00 Uhr (MESZ), in 
der Eventpassage, Kantstraße 8-10, 10623 Berlin, 
(Eingang: im Durchgang zwischen Kant- und Hardenbergstraße - 'Yva-Bogen') stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagesordnung 
 
1.  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der bmp Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte 
    für die Gesellschaft und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2015 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands 
    zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
   Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zu dem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt 
   ist. Jahres- und Konzernabschluss, die Lageberichte, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit den 
   Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne 
   dass es durch diese nach dem Gesetz einer Beschlussfassung bedarf. Die Unterlagen können ab dem Tag der Einberufung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/hauptversammlung-2016.html 
 
   eingesehen werden und liegen zudem in unseren Geschäftsräumen zur Einsichtnahme für unsere Aktionäre aus. 
2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
3. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
   erteilen. 
4.  Wahl zum Aufsichtsrat 
 
   Das Aufsichtsratsmitglied Gerd Schmitz-Morkramer hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der heutigen 
   Hauptversammlung niedergelegt. Da kein Ersatzmitglied für Herrn Schmitz-Morkramer gewählt wurde, muss ein neues 
   Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG aus 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Obgleich der Aufsichtsrat die Zielsetzung des Gesetzes für die 
   gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen unterstützt, hat er aufgrund der geringen Größe des 
   Gremiums eine Geschlechterquote im Aufsichtsratsgremium von 0% beschlossen. 
 
   Er besteht gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   § 10 Abs. 4 Satz 1 der Satzung sieht vor, dass das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds, welches anstelle eines ausgeschiedenen 
   Mitglieds gewählt wird, nur für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds besteht. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor 
 
    Herrn Sven Rittau, München, Geschäftsführer/CEO 'K5 GmbH' (München) 
 
   für das ausscheidende Mitglied Herrn Gerd Schmitz-Morkramer in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr beschließt - 
   also bis zu ordentlichen Hauptversammlung 2018. 
 
   Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bundesanzeiger hat der vorgeschlagene Kandidat keine weiteren Ämter in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien inne. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich für seinen Wahlvorschlag bei dem Kandidaten vergewissert, dass dieser den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Das bereits amtierende Aufsichtsratsmitglied Michael Stammler qualifiziert sich aufgrund seiner Universitätsausbildung im 
   Bereich der Wirtschaftswissenschaften, seiner langjährigen beruflichen Praxis und seiner Erfahrung als Vorsitzender des 
   Prüfungsausschusses einer anderen börsennotierten Gesellschaft als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 
   AktG. 
 
   Das bereits amtierende Aufsichtsratsmitglied Bernd Brunke soll im Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden. 
5.  Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats 
 
   Die aktuelle Vergütung des Aufsichtsrats, die in der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Juni 2013 beschlossen wurde, 
   sieht neben einer jährlichen Basisvergütung für jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung ein Sitzungsgeld vor. 
   Die Gesellschaft ist zu der Auffassung gelangt, dass die Gewährung von Sitzungsgeldern nicht mehr üblich ist. Die Vergütung 
   des Aufsichtsrats soll daher auf eine reine Basisvergütung umgestellt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
   Die von der Hauptversammlung am 13. Juni 2013 beschlossene Vergütung des Aufsichtsrats wird mit Wirkung ab dem 01. Januar 
   2017 aufgehoben und insgesamt wie folgt neu festgelegt: 
 
   Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit eine jährliche Basisvergütung wie folgt: 
    1. 30.000,00 EUR für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, 
    2. 20.000,00 EUR für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
 
    sowie 
 
    3. 15.000,00 EUR für das einfache Mitglied des Aufsichtsrats 
 
   Im Falle des Wechsels des (stellvertretenden) Vorsitzes während eines Geschäftsjahres bzw. der Übernahme bzw. des Verlustes 
   des Aufsichtsratsmandats wird die Basisvergütung pro rata temporis gewährt. 
 
   Zusätzlich zu der Vergütung erstattet die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern die durch die Ausübung des Amts 
   entstehenden Auslagen und eine etwaige auf die Vergütung oder den Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer. 
 
   Außerdem hat die bmp Holding AG auch zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine angemessene 
   Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung (Directors' & Officers' Liability Insurance - D & O Versicherung) abgeschlossen, 
   die keinen Selbstbehalt vorsieht. 
 
   Diese Vergütungsregelung gilt mit Wirkung ab dem 01. Januar 2017. 
6.  Verschiedene Satzungsänderungen 
 
   a)  Änderung von § 13 Abs. 1 der Satzung 
 
      Nach § 13 Abs. 1 der Satzung werden Beschlüsse des Aufsichtsrats im Regelfall in Sitzungen gefasst. Außerhalb von 
      Sitzungen können Beschlussfassungen auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats fernmündlich, schriftlich, 
      telegrafisch oder mit sonstigen Telekommunikationsmitteln erfolgen, wenn kein Mitglied diesem Verfahren innerhalb einer 
      vom Vorsitzenden bestimmten angemessenen Frist widerspricht und die Beschlüsse vom Vorsitzenden schriftlich festgestellt 
      und allen Mitgliedern zugeleitet werden. 
 
      Die Regelung ist unklar formuliert im Hinblick auf solche Konstellationen, in denen ein Aufsichtsratsmitglied 
      ausnahmsweise telefonisch oder per Videokonferenz an einer Präsenzsitzung teilnimmt. Die Regelung soll daher 
      konkretisiert werden. 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
       § 13 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
       'Beschlüsse des Aufsichtsrats werden im Regelfall in Sitzungen gefasst. In Ausnahmefällen und mit Zustimmung des 
       Aufsichtsratsvorsitzenden ist die Teilnahme einzelner Aufsichtsratsmitglieder per Telefon oder per Videokonferenz an 
       einer ansonsten bestehenden Präsenzsitzung zulässig und das Aufsichtsratsmitglied berechtigt, an der Beschlussfassung 
       auf diesem Wege teilzunehmen. Außerhalb von Sitzungen können auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
       fernmündlich, schriftlich, fernschriftlich, telegrafisch oder per E-Mail oder Videokonferenz und auch in Kombination 
       verschiedener Stimmabgabearten Beschlussfassungen erfolgen. Solche Beschlussfassungen werden vom Vorsitzenden 
       schriftlich festgestellt und allen Mitgliedern zugeleitet. Für Abstimmungen außerhalb von Sitzungen gelten die 
       nachfolgenden Absätze 2 bis 5 entsprechend.' 
   b)  Änderung von § 18 Abs. 3 der Satzung 
      Nach § 18 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft muss die Einberufung der Hauptversammlung mindestens 30 Tage vor dem Tag 
      bekannt gemacht werden, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre zur Hauptversammlung anzumelden haben, soweit gesetzlich 
      keine kürzere Frist zulässig ist. 
 
      Da gesetzlich keine kürzere Frist zulässig ist, soll die Vorschrift dahingehend konkretisiert werden. 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
       § 18 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
       'Die Einberufung muss mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Aktionäre sich zur Hauptversammlung 
       anzumelden haben, bekannt gemacht werden.' 
   c)  Änderung von § 22 Abs. 1 der Satzung 
 
      Nach § 22 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft werden Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der 
      abgegebenen Stimmen gefasst, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine größere Stimmenmehrheit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 27, 2016 09:10 ET (13:10 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2016 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.