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DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

DGAP-HV: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2016 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-06-10 / 15:08 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Constantin Medien AG Ismaning - WKN 914720 - 
- ISIN DE0009147207 - Ergänzung der Tagesordnung 
zur Hauptversammlung der Constantin Medien AG am 6. Juli 2016 
 
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 25. Mai 2016 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Constantin Medien AG für 
Mittwoch, den 6. Juli 2016, in München einberufen. 
Auf Verlangen des Aktionärs Bernhard Burgener, Zeiningen (Schweiz), wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die 
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juli 2016 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und 
hiermit bekannt gemacht. 
 
6.  Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Jan P. Weidner 
 
   Ich schlage vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Das Aufsichtsratsmitglied Jan P. Weidner wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des Ablaufs dieser Hauptversammlung 
    abberufen.' 
7.  Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
   Der Aufsichtsrat der Constantin Medien AG besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der Constantin Medien AG in Verbindung 
   mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist 
   an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Jan P. Weidner endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem 
   Aufsichtsrat aus, so erfolgt gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung der Constantin Medien AG die Wahl eines Nachfolgers für den 
   Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, es sei denn, die Hauptversammlung beschließt etwas 
   anderes. 
 
   Wenn die Hauptversammlung das bisherige Aufsichtsratsmitglied Jan P. Weidner abberufen hat, schlage ich vor, den 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Herr Dr. René Eichenberger, Unternehmer, wohnhaft in Herrliberg, Kanton Zürich, Schweiz, wird zum Mitglied des 
    Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Juli 
    2016 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn 
    der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
   Herr Dr. René Eichenberger ist nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und vergleichbaren 
   inländischen Kontrollgremien; Herr Dr. René Eichenberger ist Mitglied in folgenden vergleichbaren ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
    * Präsident des Verwaltungsrats der (Alternative)2 Holding AG, Zollikon, Kanton Zürich, Schweiz 
    * Mitglied des Verwaltungsrats der Pulse Evolution Corporation, Port St. Lucie, Vereinigte Staaten von Amerika 
 
   Im Hinblick auf Ziffer 5.4. l des Deutschen Corporate Governance Kodex erkläre ich, dass nach meiner Kenntnis der 
   vorgeschlagene Kandidat in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder den Organen der 
   Gesellschaft steht. 
 
 Begründung: 
 
Herr Dr. René Eichenberger ist seit 2005 Präsident des Verwaltungsrats der (Alternative)2 Holding AG, einer Private Equity 
Investment- und Beratungsgesellschaft, sowie Mitgründer und Verwaltungsratsmitglied der Pulse Evolution Corporation, einer 
Technologie- und IP-Gesellschaft. Zuvor war er u.a. Mitglied des Verwaltungsrats von Sterling Partners sowie des 
strategischen Beratungsausschusses von ClearSky, Vizepräsident des Verwaltungsrats der Acron AG, CEO von Horizon21 Private 
Equity und Gründer von Crossbow Ventures. Seine berufliche Karriere begann er zunächst als Rechtsanwalt und dann als 
General Counsel von Jet Aviation. 
 
Herr Dr. René Eichenberger verfügt über Erfahrung und Kompetenz in der Private Equity sowie in der Unterhaltungs- und 
Technologiebranche, insbesondere in der Entwicklung von innovativen Lösungen und Generierung von Wertsteigerungsstrategien 
durch neue Technologien. Er ist Experte in den Bereichen Finanzen, Recht, Restrukturierungen und operativer 
Geschäftsführung sowie der Skalierung des Geschäfts globaler Unternehmen, des Aufbaus neuer Kooperationen und strategischer 
Allianzen und verfügt über ein Netzwerk in Europa, Asien und den Vereinigten Staaten, einschließlich Hollywood und Silicon 
Valley. 
 
Ismaning, im Juni 2016 
 
Constantin Medien AG 
 
Der Vorstand 
 
 2016-06-10 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Constantin Medien AG 
             Münchener Straße 101 g 
             85737 Ismaning 
             Deutschland 
E-Mail:      hauptversammlung@constantin-medien.de 
Internet:    http://www.constantin-medien.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
470843 2016-06-10 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 10, 2016 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2016 Dow Jones News
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