DGAP-HV: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2016 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-06-10 / 15:08
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Constantin Medien AG Ismaning - WKN 914720 -
- ISIN DE0009147207 - Ergänzung der Tagesordnung
zur Hauptversammlung der Constantin Medien AG am 6. Juli 2016
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 25. Mai 2016 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Constantin Medien AG für
Mittwoch, den 6. Juli 2016, in München einberufen.
Auf Verlangen des Aktionärs Bernhard Burgener, Zeiningen (Schweiz), wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juli 2016 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und
hiermit bekannt gemacht.
6. Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Jan P. Weidner
Ich schlage vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Das Aufsichtsratsmitglied Jan P. Weidner wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des Ablaufs dieser Hauptversammlung
abberufen.'
7. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Der Aufsichtsrat der Constantin Medien AG besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der Constantin Medien AG in Verbindung
mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist
an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Jan P. Weidner endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem
Aufsichtsrat aus, so erfolgt gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung der Constantin Medien AG die Wahl eines Nachfolgers für den
Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, es sei denn, die Hauptversammlung beschließt etwas
anderes.
Wenn die Hauptversammlung das bisherige Aufsichtsratsmitglied Jan P. Weidner abberufen hat, schlage ich vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
'Herr Dr. René Eichenberger, Unternehmer, wohnhaft in Herrliberg, Kanton Zürich, Schweiz, wird zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Juli
2016 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
Herr Dr. René Eichenberger ist nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und vergleichbaren
inländischen Kontrollgremien; Herr Dr. René Eichenberger ist Mitglied in folgenden vergleichbaren ausländischen
Kontrollgremien:
* Präsident des Verwaltungsrats der (Alternative)2 Holding AG, Zollikon, Kanton Zürich, Schweiz
* Mitglied des Verwaltungsrats der Pulse Evolution Corporation, Port St. Lucie, Vereinigte Staaten von Amerika
Im Hinblick auf Ziffer 5.4. l des Deutschen Corporate Governance Kodex erkläre ich, dass nach meiner Kenntnis der
vorgeschlagene Kandidat in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder den Organen der
Gesellschaft steht.
Begründung:
Herr Dr. René Eichenberger ist seit 2005 Präsident des Verwaltungsrats der (Alternative)2 Holding AG, einer Private Equity
Investment- und Beratungsgesellschaft, sowie Mitgründer und Verwaltungsratsmitglied der Pulse Evolution Corporation, einer
Technologie- und IP-Gesellschaft. Zuvor war er u.a. Mitglied des Verwaltungsrats von Sterling Partners sowie des
strategischen Beratungsausschusses von ClearSky, Vizepräsident des Verwaltungsrats der Acron AG, CEO von Horizon21 Private
Equity und Gründer von Crossbow Ventures. Seine berufliche Karriere begann er zunächst als Rechtsanwalt und dann als
General Counsel von Jet Aviation.
Herr Dr. René Eichenberger verfügt über Erfahrung und Kompetenz in der Private Equity sowie in der Unterhaltungs- und
Technologiebranche, insbesondere in der Entwicklung von innovativen Lösungen und Generierung von Wertsteigerungsstrategien
durch neue Technologien. Er ist Experte in den Bereichen Finanzen, Recht, Restrukturierungen und operativer
Geschäftsführung sowie der Skalierung des Geschäfts globaler Unternehmen, des Aufbaus neuer Kooperationen und strategischer
Allianzen und verfügt über ein Netzwerk in Europa, Asien und den Vereinigten Staaten, einschließlich Hollywood und Silicon
Valley.
Ismaning, im Juni 2016
Constantin Medien AG
Der Vorstand
2016-06-10 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Constantin Medien AG
Münchener Straße 101 g
85737 Ismaning
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@constantin-medien.de
Internet: http://www.constantin-medien.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
470843 2016-06-10
(END) Dow Jones Newswires
June 10, 2016 09:08 ET (13:08 GMT)
© 2016 Dow Jones News
