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DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.08.2016 in Mülheim an der Ruhr mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.08.2016 in Mülheim an der Ruhr mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2016-07-12 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
EASY SOFTWARE AG Mülheim an der Ruhr ISIN DE0005634000 
Einladung zur Hauptversammlung 
am 18. August 2016 Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft zu der am 
Donnerstag, den 18. August 2016, um 10.00 Uhr 
in der Stadthalle in Mülheim an der Ruhr, 
Theodor-Heuss-Platz 1, 45479 Mülheim an der Ruhr 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem 
   zusammengefassten Lagebericht der EASY 
   SOFTWARE AG und des EASY-Konzerns und dem 
   erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Absatz 4 des 
   Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2015 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   erstellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 19. April 2016 gebilligt 
   und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 
   Satz 1 AktG festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   entfällt daher nach den gesetzlichen 
   Bestimmungen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2015* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
   dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglied 
   des Vorstands Willy Cremers für das 
   Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des im 
   Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieds des 
   Vorstands Andreas Nowottka für das 
   Geschäftsjahr 2014* 
 
   Die ordentliche Hauptversammlung vom 9. Juli 
   2015 hatte beschlossen, die Beschlussfassung 
   über die Entlastung des Vorstandsmitglieds 
   Andreas Nowottka für das Geschäftsjahr 2014 
   bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
   zu vertagen. Daher ist in der Hauptversammlung 
   am 18. August 2016 hierüber Beschluss zu 
   fassen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
   die Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstandsmitglieds Andreas Nowottka für das 
   Geschäftsjahr 2014 bis zur nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung weiter zu 
   vertagen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
   a) dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden 
      Aufsichtsratsmitglied Oliver Krautscheid 
      für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
      erteilen, 
   b) dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden 
      Aufsichtsratsmitglied Stefan ten 
      Doornkaat für das Geschäftsjahr 2015 
      Entlastung zu erteilen, 
   c) dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden 
      Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. 
      habil. Helmut Balzert für das 
      Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
      erteilen, 
   d) dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden 
      Aufsichtsratsmitglied Thomas Mayerbacher 
      für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
      erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden 
   zu lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsratsmitglieds Manfred Wagner für das 
   Geschäftsjahr 2013* 
 
   Die ordentlichen Hauptversammlungen vom 8. 
   August 2014 und 9. Juli 2015 hatten jeweils 
   beschlossen, die Beschlussfassung über die 
   Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Manfred 
   Wagner für das Geschäftsjahr 2013 bis zur 
   jeweils nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
   zu vertagen. Daher ist in der Hauptversammlung 
   am 18. August 2016 hierüber Beschluss zu 
   fassen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
   die Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsratsmitglieds Manfred Wagner für das 
   Geschäftsjahr 2013 bis zur nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung weiter zu 
   vertagen. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2016 und des Prüfers für die etwaige 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts des 
   1. Halbjahres des Geschäftsjahres 2016* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   die Warth & Klein Grant Thornton AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 
   und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
   2016 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts des 
   ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2016 zu 
   wählen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der 
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im 
Bundesanzeiger eingeteilt in 5.403.000 Stückaktien, die 
jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 9 der Satzung diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung 
bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung, somit bis zum Ablauf des 11. August 
2016, zugehen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts nachzuweisen. Zum Nachweis des 
Anteilsbesitzes ist ein in Textform erstellter 
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
depotführende Institut notwendig, welcher sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, somit 
den Beginn des 28. Juli 2016 (Nachweisstichtag), 
bezieht. Der Nachweis muss der Gesellschaft mindestens 
sechs Tage vor der Hauptversammlung, somit bis zum 
Ablauf des 11. August 2016 zugehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst 
sein und der Gesellschaft unter nachfolgender Anschrift 
zugehen: 
 
EASY SOFTWARE AG 
c/o DZ BANK AG 
vertreten durch dwpbank AG 
Landsberger Straße 187 
80687 München 
Telefax: +49 (0) 69 509 911 10 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien. Er ist aber das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. 
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an 
der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich 
zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären 
sowie weitere Informationen nach § 124 a AktG stehen 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.easy.de in der Rubrik 'Unternehmen' -> 'Investor 
Relations' -> 'Hauptversammlung' -> 'Informationen zur 
HV 2016' zur Verfügung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut, eine 
Vereinigung von Aktionären oder den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben 
lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte 
Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des 
Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form 
erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die 
Bevollmächtigung von und Stimmrechtsausübung durch 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
gleichgestellte Personen oder Institutionen gelten die 
besonderen Regelungen in § 135 AktG. Daher bitten wir 
unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form von 
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 
Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
 
Die Aktionäre können zur Vollmachtserteilung die 
Formulare verwenden, die sie zusammen mit der 
Eintrittskarte erhalten. Der Nachweis der 
Bevollmächtigung kann per Post, Telefax oder E-Mail an 
folgende Adresse übersandt werden: 
 
EASY SOFTWARE AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (0) 89 30903 74675 
E-Mail: investorrelations@easy.de 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 12, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

zurückweisen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären auch in diesem 
Jahr an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei 
den Abstimmungen vertreten zu lassen. 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen; sie werden die 
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall 
ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen 
ist die Vollmacht ungültig. 
 
Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft müssen der Gesellschaft aus 
organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des 17. August 
2016 unter der im Abschnitt 'Verfahren für die 
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten' genannten 
Adresse zugehen. Davon unberührt bleibt die 
Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter in der laufenden Hauptversammlung 
zu bevollmächtigen. 
 
Im Übrigen gelten die Ausführungen zu dem 
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten entsprechend. 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 
Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals (entsprechend 270.150 Stückaktien) 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss 
schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, 
mithin bis zum Ablauf des 18. Juli 2016, zugehen. Wir 
bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu 
richten: 
 
EASY SOFTWARE AG 
Büro der Leitung 
Am Hauptbahnhof 4 
45468 Mülheim an der Ruhr 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung 
werden, sofern sie nicht schon mit der Einberufung 
bekannt gemacht wurden und sofern die gesetzlichen 
Voraussetzungen gewahrt sind, unverzüglich nach Zugang 
des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden zudem den Aktionären mitgeteilt 
und auf der Internetseite www.easy.de in der Rubrik 
'Unternehmen' -> 'Investor Relations' -> 
'Hauptversammlung' -> 'Informationen zur HV 2016' 
veröffentlicht. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 
127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Vorschläge von 
Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit 
einer Begründung versehen werden. Wahlvorschläge 
bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
Hauptversammlung sind ausschließlich an die 
nachfolgende Anschrift der Gesellschaft zu richten: 
 
EASY SOFTWARE AG 
Büro der Leitung 
Am Hauptbahnhof 4 
45468 Mülheim an der Ruhr 
Telefax: +49 (0) 208 45016 108 
E-Mail: investorrelations@easy.de 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
müssen nicht zugänglich gemacht werden. Über die 
in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründe hinaus braucht 
ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu 
werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und 
Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten enthält. 
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen 
auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen 
keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen 
Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
beigefügt sind. 
 
Die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also 
spätestens bis zum Ablauf des 3. August 2016, unter 
vorstehender Anschrift mit Nachweis der 
Aktionärseigenschaft eingegangenen und zugänglich zu 
machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären sowie eventuelle Stellungnahmen der 
Verwaltung werden auf der Internetseite www.easy.de in 
der Rubrik 'Unternehmen' -> 'Investor Relations' -> 
'Hauptversammlung' -> 'Informationen zur HV 2016' 
zugänglich gemacht. 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 
AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns 
und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. 
 
Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft 
verweigern. 
 
Nach § 13 Abs. 2 Satz 2 der Satzung kann der 
Versammlungsleiter das Rede- und Fragerecht oder der 
zusammengenommenen Rede- und Fragezeit für den ganzen 
Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Gegenstände der 
Tagesordnung und für einzelne Redner zu Beginn oder 
während des Verlaufs der Hauptversammlung festlegen 
sowie, soweit dies für eine ordnungsgemäße 
Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist, den 
Schluss der Debatte anordnen. 
 
Mülheim an der Ruhr, im Juli 2016 
 
*EASY SOFTWARE AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2016-07-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG 
             Am Hauptbahnhof 4 
             45468 Mülheim an der Ruhr 
             Deutschland 
E-Mail:      hv2016@easy.de 
Internet:    http://www.easy.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
481433 2016-07-12 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 12, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

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