DJ DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.08.2016 in Mülheim an der Ruhr mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
18.08.2016 in Mülheim an der Ruhr mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2016-07-12 / 15:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
EASY SOFTWARE AG Mülheim an der Ruhr ISIN DE0005634000
Einladung zur Hauptversammlung
am 18. August 2016 Wir laden die Aktionäre unserer
Gesellschaft zu der am
Donnerstag, den 18. August 2016, um 10.00 Uhr
in der Stadthalle in Mülheim an der Ruhr,
Theodor-Heuss-Platz 1, 45479 Mülheim an der Ruhr
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem
zusammengefassten Lagebericht der EASY
SOFTWARE AG und des EASY-Konzerns und dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Absatz 4 des
Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2015
sowie des Berichts des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
erstellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 19. April 2016 gebilligt
und den Jahresabschluss damit gemäß § 172
Satz 1 AktG festgestellt. Eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2015*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglied
des Vorstands Willy Cremers für das
Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des im
Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieds des
Vorstands Andreas Nowottka für das
Geschäftsjahr 2014*
Die ordentliche Hauptversammlung vom 9. Juli
2015 hatte beschlossen, die Beschlussfassung
über die Entlastung des Vorstandsmitglieds
Andreas Nowottka für das Geschäftsjahr 2014
bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung
zu vertagen. Daher ist in der Hauptversammlung
am 18. August 2016 hierüber Beschluss zu
fassen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
die Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandsmitglieds Andreas Nowottka für das
Geschäftsjahr 2014 bis zur nächsten
ordentlichen Hauptversammlung weiter zu
vertagen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Aufsichtsratsmitglied Oliver Krautscheid
für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu
erteilen,
b) dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Aufsichtsratsmitglied Stefan ten
Doornkaat für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung zu erteilen,
c) dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing.
habil. Helmut Balzert für das
Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu
erteilen,
d) dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Aufsichtsratsmitglied Thomas Mayerbacher
für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu
erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden
zu lassen.
5. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsratsmitglieds Manfred Wagner für das
Geschäftsjahr 2013*
Die ordentlichen Hauptversammlungen vom 8.
August 2014 und 9. Juli 2015 hatten jeweils
beschlossen, die Beschlussfassung über die
Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Manfred
Wagner für das Geschäftsjahr 2013 bis zur
jeweils nächsten ordentlichen Hauptversammlung
zu vertagen. Daher ist in der Hauptversammlung
am 18. August 2016 hierüber Beschluss zu
fassen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
die Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsratsmitglieds Manfred Wagner für das
Geschäftsjahr 2013 bis zur nächsten
ordentlichen Hauptversammlung weiter zu
vertagen.
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016 und des Prüfers für die etwaige
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts des
1. Halbjahres des Geschäftsjahres 2016*
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
die Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss
und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2016 sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts des
ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2016 zu
wählen.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger eingeteilt in 5.403.000 Stückaktien, die
jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 9 der Satzung diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung
bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, somit bis zum Ablauf des 11. August
2016, zugehen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts nachzuweisen. Zum Nachweis des
Anteilsbesitzes ist ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut notwendig, welcher sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, somit
den Beginn des 28. Juli 2016 (Nachweisstichtag),
bezieht. Der Nachweis muss der Gesellschaft mindestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung, somit bis zum
Ablauf des 11. August 2016 zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst
sein und der Gesellschaft unter nachfolgender Anschrift
zugehen:
EASY SOFTWARE AG
c/o DZ BANK AG
vertreten durch dwpbank AG
Landsberger Straße 187
80687 München
Telefax: +49 (0) 69 509 911 10
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien. Er ist aber das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung.
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an
der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Nachweisstichtag veräußern.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich
zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären
sowie weitere Informationen nach § 124 a AktG stehen
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.easy.de in der Rubrik 'Unternehmen' -> 'Investor
Relations' -> 'Hauptversammlung' -> 'Informationen zur
HV 2016' zur Verfügung.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut, eine
Vereinigung von Aktionären oder den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben
lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte
Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des
Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form
erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die
Bevollmächtigung von und Stimmrechtsausübung durch
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen gelten die
besonderen Regelungen in § 135 AktG. Daher bitten wir
unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form von
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135
Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Die Aktionäre können zur Vollmachtserteilung die
Formulare verwenden, die sie zusammen mit der
Eintrittskarte erhalten. Der Nachweis der
Bevollmächtigung kann per Post, Telefax oder E-Mail an
folgende Adresse übersandt werden:
EASY SOFTWARE AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903 74675
E-Mail: investorrelations@easy.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 12, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)
zurückweisen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären auch in diesem
Jahr an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei
den Abstimmungen vertreten zu lassen.
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie werden die
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall
ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen
ist die Vollmacht ungültig.
Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft müssen der Gesellschaft aus
organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des 17. August
2016 unter der im Abschnitt 'Verfahren für die
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten' genannten
Adresse zugehen. Davon unberührt bleibt die
Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter in der laufenden Hauptversammlung
zu bevollmächtigen.
Im Übrigen gelten die Ausführungen zu dem
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten entsprechend.
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122
Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals (entsprechend 270.150 Stückaktien)
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss
schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung,
mithin bis zum Ablauf des 18. Juli 2016, zugehen. Wir
bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu
richten:
EASY SOFTWARE AG
Büro der Leitung
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung
werden, sofern sie nicht schon mit der Einberufung
bekannt gemacht wurden und sofern die gesetzlichen
Voraussetzungen gewahrt sind, unverzüglich nach Zugang
des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden zudem den Aktionären mitgeteilt
und auf der Internetseite www.easy.de in der Rubrik
'Unternehmen' -> 'Investor Relations' ->
'Hauptversammlung' -> 'Informationen zur HV 2016'
veröffentlicht.
*Anträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, §
127 AktG*
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen
einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Vorschläge von
Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit
einer Begründung versehen werden. Wahlvorschläge
bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge,
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur
Hauptversammlung sind ausschließlich an die
nachfolgende Anschrift der Gesellschaft zu richten:
EASY SOFTWARE AG
Büro der Leitung
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefax: +49 (0) 208 45016 108
E-Mail: investorrelations@easy.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
müssen nicht zugänglich gemacht werden. Über die
in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründe hinaus braucht
ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und
Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten enthält.
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen
auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen
keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen
Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
beigefügt sind.
Die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also
spätestens bis zum Ablauf des 3. August 2016, unter
vorstehender Anschrift mit Nachweis der
Aktionärseigenschaft eingegangenen und zugänglich zu
machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären sowie eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden auf der Internetseite www.easy.de in
der Rubrik 'Unternehmen' -> 'Investor Relations' ->
'Hauptversammlung' -> 'Informationen zur HV 2016'
zugänglich gemacht.
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1
AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft
verweigern.
Nach § 13 Abs. 2 Satz 2 der Satzung kann der
Versammlungsleiter das Rede- und Fragerecht oder der
zusammengenommenen Rede- und Fragezeit für den ganzen
Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Gegenstände der
Tagesordnung und für einzelne Redner zu Beginn oder
während des Verlaufs der Hauptversammlung festlegen
sowie, soweit dies für eine ordnungsgemäße
Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist, den
Schluss der Debatte anordnen.
Mülheim an der Ruhr, im Juli 2016
*EASY SOFTWARE AG*
_Der Vorstand_
2016-07-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
E-Mail: hv2016@easy.de
Internet: http://www.easy.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
481433 2016-07-12
(END) Dow Jones Newswires
July 12, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2016 Dow Jones News
