DGAP-HV: Dr. Bock Industries AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Dr. Bock Industries AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.09.2016 in Welle 23, 31749 Auetal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-07-25 / 15:05 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Dr. Bock Industries AG Auetal WKN: A2A ABY ISIN: DEA2AABY2 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, *den 5.9.2016 um 10:00 Uhr* in den Räumen der Gesellschaft, Welle 23, 31749 Auetal, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des festgestellten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2015* Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Dr. Bock Industries AG, in 31749 Auetal, Welle 23, zur Einsichtnahme aus. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn in Höhe von 3.209.631,30 EUR eine Dividende pro Stückaktie von 0,25 EUR auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von 2.209.631,30 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen. Vorstand im Geschäftsjahr 2015 waren a) Herr Dr. Dietrich Bock b) Herr Tilman Meyer zu Erpen 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen. Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2015 waren a) Herr Prof. Thomas Gries b) Herr Abram Nette c) Herr Josef Schröder 5. *Vorschlag Vergütung Aufsichtsrat* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Vergütung des ersten Aufsichtsrates und die Vergütung des Aufsichtsrats im Übrigen in der Hauptversammlung wie folgt zu beschließen: *1.* Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für seine Tätigkeit ein Sitzungsgeld von 4.000,00 EUR pro Aufsichtsratssitzung. Zusätzlich werden Reisekosten und Spesen nach den zulässigen steuerlichen Regelungen und Sätzen erstattet. *2.* Der Vorsitzende erhält als Vergütung den doppelten Betrag des Sitzungsgeldes, sein Stellvertreter den 1,5fachen Betrag. *3.* Die Vergütung erhöht sich um die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer, sofern sie in einer Rechnung offen ausgewiesen ist. *4.* Mit diesem Sitzungsgeld ist die gesamte Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder abgegolten. *5.* Diese Vergütungsregelung gilt so lange, bis die Hauptversammlung der Dr. Bock Industries AG eine Änderung beschließt. 6. *Wahl des Aufsichtsrates* Nach dem Umwandlungsbeschluss der Dr. Dietrich Bock und Partner Unternehmensberatungsgesellschaft mbH in die Dr. Bock Industries AG vom 26.10.2015, dort II., Tz 7 ist die Bestellung des ersten Aufsichtsrates durch die Gründer der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung erfolgt, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das erste Rumpfgeschäftsjahr beschließt. Daher sind auf dieser Hauptversammlung die Mitglieder des Aufsichtsrates neu zu wählen. Der Vorstand schlägt vor, folgende Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen: 1. Herrn Prof. h.c. Dr. Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Thomas Gries, Universitätsprofessor, geb. am 26.04.1964, wohnhaft Mittelstr. 45, 52072 Aachen 2. Herrn Abram Nette, Expansionsbeauftragter, geb. am 23.01.1954, wohnhaft Ochtruper Str. 37, 48565 Steinfurt 3. Herrn Josef Schröder, Textiltechniker, geb. am 15.07.1947, wohnhaft Luftschiffring 8, 68782 Brühl Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 95, 96 AktG i. V. m. § 8 der Satzung der Gesellschaft. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 7. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. *Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht* *1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.000.000 Stückaktien und 4.000.000 Stimmrechte. *2. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Hierfür genügt eine Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den Beginn des 15.08.2016. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens am 29.08.2016, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen: Dr.Bock Industries AG z. Hd. Vorstand Welle 23 31749 Auetal-Rolfshagen Telefax: +49 5753927418 E-Mail: ulrich.glass@drbockindustries.com *3. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person i. S. von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind. Auch im Fall der Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus. *4. Anträge von Aktionären* Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an: Dr. Bock Industries AG Welle 23 31749 Auetal-Rolfshagen Telefax: +495753927418 E-Mail: ulrich.glass@drbockindustries.com Anderweitig adressiert Anträge können nicht berücksichtigt werden. Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen spätestens am 21.8.2016, 24.00 Uhr bei der Gesellschaft eingehen. Auetal, im Juli 2016 *Dr. Bock Industries AG* _Der Vorstand_ 2016-07-25 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Dr. Bock Industries AG Welle 23 31749 Auetal Deutschland E-Mail: ulrich.glass@drbockindustries.com Internet: http://www.drbockindustries.com WKN: A2A ABY Ende der Mitteilung DGAP News-Service 485597 2016-07-25
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July 25, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)