DGAP-HV: Dr. Bock Industries AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Dr. Bock Industries AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 05.09.2016 in Welle 23, 31749 Auetal mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-07-25 / 15:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Dr. Bock Industries AG Auetal WKN: A2A ABY
ISIN: DEA2AABY2
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, *den
5.9.2016 um 10:00 Uhr* in den Räumen der Gesellschaft,
Welle 23, 31749 Auetal, stattfindenden *ordentlichen
Hauptversammlung* ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des festgestellten
Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des
Konzernlageberichts sowie des Berichts des
Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr
2015*
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den
Geschäftsräumen der Dr. Bock Industries AG,
in 31749 Auetal, Welle 23, zur Einsichtnahme
aus.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom
Bilanzgewinn in Höhe von 3.209.631,30 EUR
eine Dividende pro Stückaktie von 0,25 EUR
auszuschütten und den verbleibenden
Bilanzgewinn von 2.209.631,30 EUR auf neue
Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2015*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstand
Entlastung zu erteilen.
Vorstand im Geschäftsjahr 2015 waren
a) Herr Dr. Dietrich Bock
b) Herr Tilman Meyer zu Erpen
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.
Mitglieder des Aufsichtsrates im
Geschäftsjahr 2015 waren
a) Herr Prof. Thomas Gries
b) Herr Abram Nette
c) Herr Josef Schröder
5. *Vorschlag Vergütung Aufsichtsrat*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über
die Vergütung des ersten Aufsichtsrates und
die Vergütung des Aufsichtsrats im
Übrigen in der Hauptversammlung wie
folgt zu beschließen:
*1.*
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für seine
Tätigkeit ein Sitzungsgeld von 4.000,00 EUR
pro Aufsichtsratssitzung. Zusätzlich werden
Reisekosten und Spesen nach den zulässigen
steuerlichen Regelungen und Sätzen erstattet.
*2.*
Der Vorsitzende erhält als Vergütung den
doppelten Betrag des Sitzungsgeldes, sein
Stellvertreter den 1,5fachen Betrag.
*3.*
Die Vergütung erhöht sich um die jeweils
geltende gesetzliche Umsatzsteuer, sofern sie
in einer Rechnung offen ausgewiesen ist.
*4.*
Mit diesem Sitzungsgeld ist die gesamte
Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder
abgegolten.
*5.*
Diese Vergütungsregelung gilt so lange, bis
die Hauptversammlung der Dr. Bock Industries
AG eine Änderung beschließt.
6. *Wahl des Aufsichtsrates*
Nach dem Umwandlungsbeschluss der Dr.
Dietrich Bock und Partner
Unternehmensberatungsgesellschaft mbH in die
Dr. Bock Industries AG vom 26.10.2015, dort
II., Tz 7 ist die Bestellung des ersten
Aufsichtsrates durch die Gründer der
Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung erfolgt, die über die
Entlastung des Aufsichtsrates für das erste
Rumpfgeschäftsjahr beschließt. Daher
sind auf dieser Hauptversammlung die
Mitglieder des Aufsichtsrates neu zu wählen.
Der Vorstand schlägt vor, folgende Personen
zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen:
1. Herrn Prof. h.c. Dr. Ing.
Dipl.-Wirt.-Ing. Thomas Gries,
Universitätsprofessor, geb. am
26.04.1964, wohnhaft Mittelstr. 45, 52072
Aachen
2. Herrn Abram Nette,
Expansionsbeauftragter, geb. am
23.01.1954, wohnhaft Ochtruper Str. 37,
48565 Steinfurt
3. Herrn Josef Schröder, Textiltechniker,
geb. am 15.07.1947, wohnhaft
Luftschiffring 8, 68782 Brühl
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates
richtet sich nach §§ 95, 96 AktG i. V. m. § 8
der Satzung der Gesellschaft. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
7. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl &
Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum
Abschlussprüfer der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2016 zu wählen.
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht*
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Es bestehen zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 4.000.000 Stückaktien und 4.000.000
Stimmrechte.
*2. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in
Textform (§ 126b BGB) angemeldet und ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung hat in
deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Der
Nachweis hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.
Hierfür genügt eine Bestätigung in deutscher oder
englischer Sprache durch das depotführende Institut.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den Beginn
des 15.08.2016.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft
bis spätestens am 29.08.2016, 24.00 Uhr, unter der
folgenden Adresse zugehen:
Dr.Bock Industries AG
z. Hd. Vorstand
Welle 23
31749 Auetal-Rolfshagen
Telefax: +49 5753927418
E-Mail: ulrich.glass@drbockindustries.com
*3. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wird
ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V.
m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person
i. S. von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können
abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen
zu erfragen sind.
Auch im Fall der Vollmachtserteilung sind Anmeldung und
Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies
schließt eine Erteilung von Vollmachten nach
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.
*4. Anträge von Aktionären*
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich
zu richten an:
Dr. Bock Industries AG
Welle 23
31749 Auetal-Rolfshagen
Telefax: +495753927418
E-Mail: ulrich.glass@drbockindustries.com
Anderweitig adressiert Anträge können nicht
berücksichtigt werden.
Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge müssen spätestens am 21.8.2016, 24.00
Uhr bei der Gesellschaft eingehen.
Auetal, im Juli 2016
*Dr. Bock Industries AG*
_Der Vorstand_
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Dr. Bock Industries AG
Welle 23
31749 Auetal
Deutschland
E-Mail: ulrich.glass@drbockindustries.com
Internet: http://www.drbockindustries.com
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