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DGAP-HV: Vita 34 AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.08.2016 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Vita 34 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Vita 34 AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 25.08.2016 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2016-07-15 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Aufgrund eines Versehens des Verlages wurde die 
Einladung nicht korrekt wiedergegeben. Dies wird 
hiermit berichtigt. Vita 34 AG Leipzig (ISIN 
DE000A0BL849 - WKN A0BL84) Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung am Donnerstag, den 25. August 2016, um 
11:00 Uhr MESZ, 
findet im Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und 
Immunologie 
Perlickstraße 1, 04103 Leipzig, 
 
die ordentliche Hauptversammlung der Vita 34 AG mit 
Sitz in Leipzig statt. Hierzu laden wir unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein. 
 
*I.*   *TAGESORDNUNG* 
 
*Punkt Vorlage des festgestellten 
1*     Jahresabschlusses der Vita 34 AG zum 
       31. Dezember 2015, des gebilligten 
       Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
       2015, des für die Vita 34 AG und den 
       Konzern zusammengefassten Lageberichts 
       für das Geschäftsjahr 2015 mit den 
       erläuternden Berichten zu den Angaben 
       nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
       sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
       für das Geschäftsjahr 2015 
       Die vorstehend genannten Unterlagen 
       sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung 
       der Hauptversammlung den Aktionären im 
       Internet unter www.vita34group.de, 
       Bereich 'Hauptversammlung' zugänglich 
       gemacht. 
       Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
       aufgestellten Jahresabschluss und den 
       Konzernabschluss bereits gebilligt. 
       Damit ist der Jahresabschluss nach § 
       172 AktG festgestellt. Die unter diesem 
       Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen 
       sind der Hauptversammlung vorzulegen, 
       ohne dass es einer Beschlussfassung der 
       Hauptversammlung bedarf. 
 
*Punkt *Beschlussfassung über die Verwendung 
2*     des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
       2015* 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
       den im Jahresabschluss der Vita 34 AG 
       zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen 
       Bilanzgewinn, bestehend aus einem 
       Jahresüberschuss in Höhe von EUR 
       252.913,58 sowie einem Gewinnvortrag in 
       Höhe von EUR 439.818,18, d.h. einem 
       Gesamtbetrag in Höhe von EUR 
       692.731,76, wie folgt zu verwenden: 
 
       a)            Ausschüttung  EUR 
                     einer         474.334,88 
                     Dividende von 
                     EUR 0,16 auf 
                     jede 
                     gewinnberecht 
                     igte 
                     Stückaktie 
 
       b)            Einstellung   EUR 
                     in die        189.685,19 
                     anderen 
                     Gewinnrücklag 
                     en 
 
       c)            Vortrag auf   EUR 28.711,69 
                     neue Rechnung 
 
       Der Gewinnverwendungsvorschlag 
       berücksichtigt die von der Gesellschaft 
       unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 
       eigenen Aktien, die gemäß § 71 b 
       AktG nicht dividendenberechtigt sind. 
       Bis zur Hauptversammlung kann sich die 
       Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
       ändern. In diesem Fall wird bei 
       unveränderter Ausschüttung von EUR 0,16 
       je dividendenberechtigter Stückaktie 
       der Hauptversammlung ein entsprechend 
       angepasster Beschlussvorschlag zur 
       Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
       Die Dividende wird ab dem 31. August 
       2016 ausgezahlt. 
 
*Punkt *Beschlussfassung über die Entlastung 
3*     des Vorstands für das Geschäftsjahr 
       2015* 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
       folgenden Beschluss zu fassen: 
       'Den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden 
       Mitgliedern des Vorstands wird für 
       diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
*Punkt *Beschlussfassung über die Entlastung 
4*     des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
       2015* 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
       folgenden Beschluss zu fassen: 
       'Den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden 
       Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für 
       diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
*Punkt *Beschlussfassung über die Bestellung 
5*     des Abschlussprüfers und des 
       Konzernabschlussprüfers für das 
       Geschäftsjahr 2016* 
       Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
       Beschluss zu fassen: 
       'Die Ernst & Young GmbH 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
       Stuttgart (Zweigniederlassung Leipzig), 
       wird zum Abschlussprüfer und 
       Konzernabschlussprüfer für das 
       Geschäftsjahr 2016 sowie zum Prüfer für 
       die gegebenenfalls prüferische 
       Durchsicht von Zwischenberichten bis 
       zur nächsten ordentlichen 
       Hauptversammlung bestellt.' 
 
*Punkt *Beschlussfassung über die 
6*     Änderung der Satzung zur Anpassung 
       der Auszahlungsmodalitäten der 
       Aufsichtsratsvergütung (§ 18)* 
       Die Auszahlungsmodalitäten der 
       Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder 
       soll den gestiegenen Anforderungen an 
       die Aufsichtsratstätigkeit und der 
       verbreiteten Praxis anderer 
       börsennotierter Gesellschaften 
       angepasst werden. Bislang erfolgt die 
       Auszahlung der gesamten Vergütung nach 
       Ablauf des Geschäftsjahres. Nunmehr 
       soll die Vergütung zeitanteilig nach 
       Ablauf eines jeden Quartals ausgezahlt 
       werden. 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen 
       daher vor zu beschließen, die 
       Satzung der Gesellschaft wie folgt zu 
       ändern: 
       § 18 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt 
       geändert und neu gefasst: 
       '(1) Mitglieder des Aufsichtsrates 
       erhalten eine Vergütung in Höhe von 
       16.000,00 Euro für jedes volle Jahr 
       ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. 
       Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates 
       erhöht sich diese Vergütung auf 
       72.000,00 Euro, für seinen 
       Stellvertreter erhöht sich diese 
       Vergütung auf 24.000,00 Euro. Die 
       Vergütung ist zeitanteilig zahlbar nach 
       Ablauf eines jeden Kalenderquartals. 
       Die Mitglieder des Aufsichtsrates 
       werden in eine im Interesse der 
       Gesellschaft von dieser in angemessener 
       Höhe unterhaltenen 
       Vermögensschaden-Haftpflichtversicherun 
       g einbezogen, soweit eine solche 
       besteht. Die Prämien hierfür entrichtet 
       die Gesellschaft.' 
       Diese Regelung soll erstmals für das 
       gesamte Geschäftsjahr 2016 gelten. 
 
*II.*  *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE* 
       Im Zeitpunkt der Einberufung dieser 
       Hauptversammlung beträgt das 
       Grundkapital der Gesellschaft 
       3.026.500,00 Euro. Das Grundkapital ist 
       eingeteilt in 3.026.500 auf den Namen 
       lautende nennwertlose Stückaktien. Jede 
       Stückaktie gewährt eine Stimme. Die 
       Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich 
       somit auf 3.026.500 Stimmrechte. Die 
       Gesellschaft und eine von ihr abhängige 
       Tochtergesellschaft halten (im 
       Zeitpunkt der Einberufung der 
       Hauptversammlung) insgesamt 61.907 
       eigene Aktien, aus denen ihnen keine 
       Stimmrechte zustehen. 
 
*III.* *TEILNAHMEBEDINGUNGEN* 
 
       *1. Teilnahme an der Hauptversammlung 
       und Stimmrecht* 
       Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung sind 
       zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
       und zur Ausübung des Stimmrechts die 
       Aktionäre oder deren Vertreter 
       berechtigt, deren Namensaktien am Tage 
       der Hauptversammlung im Aktienregister 
       eingetragen sind und die sich 
       mindestens sechs Tage vor der 
       Hauptversammlung bei der Gesellschaft 
       angemeldet haben. Die Anmeldung muss in 
       Textform erfolgen und der Gesellschaft 
       spätestens bis zum 18. August 2016, 
       24:00 Uhr MESZ ('Anmeldeschlusstag'), 
       unter folgender Adresse 
       ('Anmeldeadresse') zugehen: 
 
       Vita 34 AG 
       c/o HCE Haubrok AG 
       Landshuter Allee 10 
       80637 München 
       Deutschland 
       Telefax: +49 (0) 89 - 21 0 27 288 
       E-Mail: anmeldung@hce.de 
 
       Nach Eingang der Anmeldung werden den 
       Aktionären bzw. den von ihnen benannten 
       Bevollmächtigten von der Anmeldestelle 
       Eintrittskarten für die 
       Hauptversammlung übersandt. Anders als 
       die Anmeldung zur Hauptversammlung sind 
       Eintrittskarten lediglich 
       organisatorische Hilfsmittel und keine 
       Voraussetzung für die Teilnahme an der 
       Hauptversammlung oder die Ausübung des 
       Stimmrechts. 
       Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung 
       können Umschreibungen im Aktienregister 
       in den letzten sechs Tagen vor dem Tag 
       der Hauptversammlung, d.h. nach Ablauf 
       des Anmeldeschlusstags (18. August 
       2016, 24:00 Uhr MESZ, sogenannter 
       Technical Record Date) bis 
       einschließlich 25. August 2016 
       nicht vorgenommen werden. 
       Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
       Hauptversammlung nicht gesperrt oder 
       blockiert. Aktionäre können daher über 
       ihre Aktien auch nach erfolgter 
       Anmeldung zur Hauptversammlung 
       weiterhin frei verfügen. 
       Maßgeblich für das Stimmrecht ist 
       der im Aktienregister eingetragene 

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July 15, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

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