DGAP-HV: Vita 34 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Vita 34 AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.08.2016 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-07-15 / 15:05 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Aufgrund eines Versehens des Verlages wurde die Einladung nicht korrekt wiedergegeben. Dies wird hiermit berichtigt. Vita 34 AG Leipzig (ISIN DE000A0BL849 - WKN A0BL84) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 25. August 2016, um 11:00 Uhr MESZ, findet im Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie Perlickstraße 1, 04103 Leipzig, die ordentliche Hauptversammlung der Vita 34 AG mit Sitz in Leipzig statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein. *I.* *TAGESORDNUNG* *Punkt Vorlage des festgestellten 1* Jahresabschlusses der Vita 34 AG zum 31. Dezember 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des für die Vita 34 AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung den Aktionären im Internet unter www.vita34group.de, Bereich 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf. *Punkt *Beschlussfassung über die Verwendung 2* des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Vita 34 AG zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn, bestehend aus einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 252.913,58 sowie einem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 439.818,18, d.h. einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 692.731,76, wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung EUR einer 474.334,88 Dividende von EUR 0,16 auf jede gewinnberecht igte Stückaktie b) Einstellung EUR in die 189.685,19 anderen Gewinnrücklag en c) Vortrag auf EUR 28.711,69 neue Rechnung Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien ändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,16 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die Dividende wird ab dem 31. August 2016 ausgezahlt. *Punkt *Beschlussfassung über die Entlastung 3* des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' *Punkt *Beschlussfassung über die Entlastung 4* des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' *Punkt *Beschlussfassung über die Bestellung 5* des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016* Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart (Zweigniederlassung Leipzig), wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 sowie zum Prüfer für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.' *Punkt *Beschlussfassung über die 6* Änderung der Satzung zur Anpassung der Auszahlungsmodalitäten der Aufsichtsratsvergütung (§ 18)* Die Auszahlungsmodalitäten der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll den gestiegenen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit und der verbreiteten Praxis anderer börsennotierter Gesellschaften angepasst werden. Bislang erfolgt die Auszahlung der gesamten Vergütung nach Ablauf des Geschäftsjahres. Nunmehr soll die Vergütung zeitanteilig nach Ablauf eines jeden Quartals ausgezahlt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen, die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern: § 18 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert und neu gefasst: '(1) Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Vergütung in Höhe von 16.000,00 Euro für jedes volle Jahr ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates erhöht sich diese Vergütung auf 72.000,00 Euro, für seinen Stellvertreter erhöht sich diese Vergütung auf 24.000,00 Euro. Die Vergütung ist zeitanteilig zahlbar nach Ablauf eines jeden Kalenderquartals. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherun g einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.' Diese Regelung soll erstmals für das gesamte Geschäftsjahr 2016 gelten. *II.* *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE* Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 3.026.500,00 Euro. Das Grundkapital ist eingeteilt in 3.026.500 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 3.026.500 Stimmrechte. Die Gesellschaft und eine von ihr abhängige Tochtergesellschaft halten (im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung) insgesamt 61.907 eigene Aktien, aus denen ihnen keine Stimmrechte zustehen. *III.* *TEILNAHMEBEDINGUNGEN* *1. Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht* Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts die Aktionäre oder deren Vertreter berechtigt, deren Namensaktien am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung muss in Textform erfolgen und der Gesellschaft spätestens bis zum 18. August 2016, 24:00 Uhr MESZ ('Anmeldeschlusstag'), unter folgender Adresse ('Anmeldeadresse') zugehen: Vita 34 AG c/o HCE Haubrok AG Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax: +49 (0) 89 - 21 0 27 288 E-Mail: anmeldung@hce.de Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung sind Eintrittskarten lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts. Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung können Umschreibungen im Aktienregister in den letzten sechs Tagen vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. nach Ablauf des Anmeldeschlusstags (18. August 2016, 24:00 Uhr MESZ, sogenannter Technical Record Date) bis einschließlich 25. August 2016 nicht vorgenommen werden. Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene
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July 15, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)