DGAP-HV: Vita 34 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Vita 34 AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 25.08.2016 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2016-07-15 / 15:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Aufgrund eines Versehens des Verlages wurde die
Einladung nicht korrekt wiedergegeben. Dies wird
hiermit berichtigt. Vita 34 AG Leipzig (ISIN
DE000A0BL849 - WKN A0BL84) Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung am Donnerstag, den 25. August 2016, um
11:00 Uhr MESZ,
findet im Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und
Immunologie
Perlickstraße 1, 04103 Leipzig,
die ordentliche Hauptversammlung der Vita 34 AG mit
Sitz in Leipzig statt. Hierzu laden wir unsere
Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein.
*I.* *TAGESORDNUNG*
*Punkt Vorlage des festgestellten
1* Jahresabschlusses der Vita 34 AG zum
31. Dezember 2015, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2015, des für die Vita 34 AG und den
Konzern zusammengefassten Lageberichts
für das Geschäftsjahr 2015 mit den
erläuternden Berichten zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2015
Die vorstehend genannten Unterlagen
sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung den Aktionären im
Internet unter www.vita34group.de,
Bereich 'Hauptversammlung' zugänglich
gemacht.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt.
Damit ist der Jahresabschluss nach §
172 AktG festgestellt. Die unter diesem
Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen
sind der Hauptversammlung vorzulegen,
ohne dass es einer Beschlussfassung der
Hauptversammlung bedarf.
*Punkt *Beschlussfassung über die Verwendung
2* des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2015*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Jahresabschluss der Vita 34 AG
zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen
Bilanzgewinn, bestehend aus einem
Jahresüberschuss in Höhe von EUR
252.913,58 sowie einem Gewinnvortrag in
Höhe von EUR 439.818,18, d.h. einem
Gesamtbetrag in Höhe von EUR
692.731,76, wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung EUR
einer 474.334,88
Dividende von
EUR 0,16 auf
jede
gewinnberecht
igte
Stückaktie
b) Einstellung EUR
in die 189.685,19
anderen
Gewinnrücklag
en
c) Vortrag auf EUR 28.711,69
neue Rechnung
Der Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt die von der Gesellschaft
unmittelbar oder mittelbar gehaltenen
eigenen Aktien, die gemäß § 71 b
AktG nicht dividendenberechtigt sind.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die
Zahl der dividendenberechtigten Aktien
ändern. In diesem Fall wird bei
unveränderter Ausschüttung von EUR 0,16
je dividendenberechtigter Stückaktie
der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur
Gewinnverwendung unterbreitet werden.
Die Dividende wird ab dem 31. August
2016 ausgezahlt.
*Punkt *Beschlussfassung über die Entlastung
3* des Vorstands für das Geschäftsjahr
2015*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands wird für
diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
*Punkt *Beschlussfassung über die Entlastung
4* des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für
diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
*Punkt *Beschlussfassung über die Bestellung
5* des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
'Die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart (Zweigniederlassung Leipzig),
wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2016 sowie zum Prüfer für
die gegebenenfalls prüferische
Durchsicht von Zwischenberichten bis
zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung bestellt.'
*Punkt *Beschlussfassung über die
6* Änderung der Satzung zur Anpassung
der Auszahlungsmodalitäten der
Aufsichtsratsvergütung (§ 18)*
Die Auszahlungsmodalitäten der
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
soll den gestiegenen Anforderungen an
die Aufsichtsratstätigkeit und der
verbreiteten Praxis anderer
börsennotierter Gesellschaften
angepasst werden. Bislang erfolgt die
Auszahlung der gesamten Vergütung nach
Ablauf des Geschäftsjahres. Nunmehr
soll die Vergütung zeitanteilig nach
Ablauf eines jeden Quartals ausgezahlt
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
daher vor zu beschließen, die
Satzung der Gesellschaft wie folgt zu
ändern:
§ 18 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt
geändert und neu gefasst:
'(1) Mitglieder des Aufsichtsrates
erhalten eine Vergütung in Höhe von
16.000,00 Euro für jedes volle Jahr
ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat.
Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates
erhöht sich diese Vergütung auf
72.000,00 Euro, für seinen
Stellvertreter erhöht sich diese
Vergütung auf 24.000,00 Euro. Die
Vergütung ist zeitanteilig zahlbar nach
Ablauf eines jeden Kalenderquartals.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates
werden in eine im Interesse der
Gesellschaft von dieser in angemessener
Höhe unterhaltenen
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherun
g einbezogen, soweit eine solche
besteht. Die Prämien hierfür entrichtet
die Gesellschaft.'
Diese Regelung soll erstmals für das
gesamte Geschäftsjahr 2016 gelten.
*II.* *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE*
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft
3.026.500,00 Euro. Das Grundkapital ist
eingeteilt in 3.026.500 auf den Namen
lautende nennwertlose Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich
somit auf 3.026.500 Stimmrechte. Die
Gesellschaft und eine von ihr abhängige
Tochtergesellschaft halten (im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung) insgesamt 61.907
eigene Aktien, aus denen ihnen keine
Stimmrechte zustehen.
*III.* *TEILNAHMEBEDINGUNGEN*
*1. Teilnahme an der Hauptversammlung
und Stimmrecht*
Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung sind
zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts die
Aktionäre oder deren Vertreter
berechtigt, deren Namensaktien am Tage
der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragen sind und die sich
mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft
angemeldet haben. Die Anmeldung muss in
Textform erfolgen und der Gesellschaft
spätestens bis zum 18. August 2016,
24:00 Uhr MESZ ('Anmeldeschlusstag'),
unter folgender Adresse
('Anmeldeadresse') zugehen:
Vita 34 AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 - 21 0 27 288
E-Mail: anmeldung@hce.de
Nach Eingang der Anmeldung werden den
Aktionären bzw. den von ihnen benannten
Bevollmächtigten von der Anmeldestelle
Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Anders als
die Anmeldung zur Hauptversammlung sind
Eintrittskarten lediglich
organisatorische Hilfsmittel und keine
Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts.
Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung
können Umschreibungen im Aktienregister
in den letzten sechs Tagen vor dem Tag
der Hauptversammlung, d.h. nach Ablauf
des Anmeldeschlusstags (18. August
2016, 24:00 Uhr MESZ, sogenannter
Technical Record Date) bis
einschließlich 25. August 2016
nicht vorgenommen werden.
Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht gesperrt oder
blockiert. Aktionäre können daher über
ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung zur Hauptversammlung
weiterhin frei verfügen.
Maßgeblich für das Stimmrecht ist
der im Aktienregister eingetragene
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July 15, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)
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