DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.08.2016 in Marktredwitz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-07-15 / 15:05 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Greiffenberger Aktiengesellschaft Marktredwitz ISIN: DE0005897300 / WKN: 589730 Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Greiffenberger AG am Donnerstag, den 25. August 2016, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), im Veranstaltungssaal des Egerland-Kulturhauses, Fikentscherstraße 24, 95615 Marktredwitz. *I. TAGESORDNUNG* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Greiffenberger AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31.12.2015, der Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und für den Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Greiffenberger AG und den Konzernabschluss bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt damit. *2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. *3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015* Die Entscheidung der Hauptversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats soll als Einzelentlastung durchgeführt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor: a) Dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Heinz Greiffenberger, wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. b) Dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. Dieter Schenk, wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. c) Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Reinhard Förster, wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. d) Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Hartmut Langhorst, wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. e) Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Marco Freiherr von Maltzan, wird für das Geschäftsjahr 2015, soweit er nicht in den Vorstand entsandt war, Entlastung erteilt. f) Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Hermann Ransberger, wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. *4. Wahlen zum Aufsichtsrat* Der gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat aus vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft i. V. m. § 102 AktG endet die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, sodass Neuwahlen durchzuführen sind. Die Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 sieht vor, dass Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchgeführt werden sollen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Greiffenberger Holding GmbH, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG zwei Vorschläge für die Aufsichtsratswahl übermittelt: Der erste Vorschlag betrifft die Wahl von Herrn Stefan Greiffenberger als Mitglied des Aufsichtsrats. Herr Stefan Greiffenberger soll nach knapp 13 Jahren Tätigkeit als alleiniger Vorstand in den Aufsichtsrat der Gesellschaft wechseln. In dieser Funktion wird er die Nachfolge von Herrn Heinz Greiffenberger als Vertreter der Greiffenberger Holding GmbH antreten. Mit dieser Übernahme des Sitzes im Aufsichtsrat wird dem Wesen der Greiffenberger AG als familiengeführte Industrieholding Ausdruck verliehen. Der zweite Vorschlag betrifft die Wahl von Marco Freiherr von Maltzan als Mitglied des Aufsichtsrats. Die Bestellung von Herrn v. Maltzan als Vertreter des verhinderten bzw. fehlenden Vorstandsmitglieds nach § 105 Abs. 2 AktG war bzw. ist eine zeitlich begrenzte Übergangslösung, um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft infolge der krankheitsbedingten Verhinderung bzw. des Fehlens des Vorstands unterbrechungsfrei sicherzustellen. Nach Beseitigung der Vakanz auf dem Vorstandsposten, spätestens zum Ablauf des 25.10.2016, soll Marco Freiherr von Maltzan in sein Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft zurückkehren. Der Aufsichtsrat erkennt darin eine begründete Ausnahme von § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG im Sinne von Ziffer 5.4.4 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat schließt sich den beiden Vorschlägen der Greiffenberger Holding GmbH an und macht sie sich zu eigen. Daneben schlägt der Aufsichtsrat vor, die übrigen bisherigen Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre mit Wirkung auf das Ende dieser Hauptversammlung wieder in den Aufsichtsrat zu wählen - mit Ausnahme von Herrn Heinz Greiffenberger, der altersbedingt aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Die nachfolgenden Wahlvorschläge für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Aktionäre wurden auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Alle Vorgeschlagenen verfügen über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Ferner sind alle Vorgeschlagenen mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, jeweils einzeln folgende Herren mit Wirkung auf das Ende dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: a) Herrn Stefan Greiffenberger, Augsburg, ehemaliger Vorstand der Greiffenberger AG; Unternehmer Basierend auf Wahlvorschlag der Greiffenberger Holding GmbH gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG. Herr Greiffenberger hat keine Mandate in anderen Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden folgende persönliche und geschäftliche Beziehungen von Herrn Stefan Greiffenberger zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offen gelegt: * Herr Stefan Greiffenberger ist Gesellschafter der Greiffenberger Holding GmbH. Er ist der Sohn von Heinz Greiffenberger, dem derzeitigen Vorsitzenden des Aufsichtsrats. b) Herrn Hartmut Langhorst, München, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der LfA Förderbank Bayern; Jurist Herr Langhorst hat folgende Mandate in anderen Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne: * Kissel & Wolf GmbH, Mitglied des Beirats c) Herrn Marco Freiherr von Maltzan, München, selbstständiger Unternehmensberater, Berufsaufsichtsrat und Investor; Dipl.-Ingenieur/MBA (INSEAD Fontainebleau) Basierend auf Wahlvorschlag der Greiffenberger Holding GmbH gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG. Herr v. Maltzan hat folgende Mandate in anderen Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne: * Pfeifer & Langen Industrie- und Handels-KG, erster stellv. Vorsitzender des Gesellschafterausschusses * REMA Investments B.V., NL, Vorsitzender des Aufsichtsrats * Schoeller Arca Systems Holding B.V., NL, Vorsitzender des Aufsichtsrats * Schoeller Allibert Holding B.V., NL, Vorsitzender des Aufsichtsrats * RTP Holdings China B.V., NL, Mitglied des Aufsichtsrats * taskforce - Management on Demand AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats * Scholpp Holding GmbH, Mitglied des Beirats d) Herrn Dr. Dieter Schenk, München, Rechtsanwalt und Steuerberater; Partner der Noerr LLP Herr Dr. Schenk hat folgende Mandate in anderen Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne: * Fresenius Management SE, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats * Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats * Fresenius Medical Care Management AG, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats * Bank Schilling & Co. AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats * Gabor Shoes AG, Vorsitzender des
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July 15, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)