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DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.08.2016 in Marktredwitz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 25.08.2016 in Marktredwitz mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-07-15 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Greiffenberger Aktiengesellschaft Marktredwitz ISIN: 
DE0005897300 / WKN: 589730 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre 
ein zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung der Greiffenberger AG 
 
am Donnerstag, den 25. August 2016, um 10:00 Uhr 
(Einlass ab 9:00 Uhr), im Veranstaltungssaal des 
Egerland-Kulturhauses, Fikentscherstraße 24, 95615 
Marktredwitz. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
Greiffenberger AG und des gebilligten 
Konzernabschlusses jeweils zum 31.12.2015, der 
Lageberichte für die Greiffenberger AG 
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben 
nach § 289 Abs. 4 HGB) und für den Konzern 
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben 
nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2015 sowie 
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
2015 
 
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 
erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen 
Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
aufgestellten Jahresabschluss der Greiffenberger AG und 
den Konzernabschluss bereits gebilligt und den 
Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Feststellung 
durch die Hauptversammlung entfällt damit. 
 
*2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
für das Geschäftsjahr 2015* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand 
für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
 
*3. Beschlussfassung über die Entlastung des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015* 
 
Die Entscheidung der Hauptversammlung über die 
Entlastung des Aufsichtsrats soll als Einzelentlastung 
durchgeführt werden. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor: 
 
 a) Dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn 
    Heinz Greiffenberger, wird für das 
    Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. 
 b) Dem stellvertretenden 
    Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. 
    Dieter Schenk, wird für das Geschäftsjahr 
    2015 Entlastung erteilt. 
 c) Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn 
    Reinhard Förster, wird für das 
    Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. 
 d) Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn 
    Hartmut Langhorst, wird für das 
    Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. 
 e) Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn 
    Marco Freiherr von Maltzan, wird für das 
    Geschäftsjahr 2015, soweit er nicht in 
    den Vorstand entsandt war, Entlastung 
    erteilt. 
 f) Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn 
    Hermann Ransberger, wird für das 
    Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. 
 
*4. Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
Der gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs 
Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Gesellschaft 
setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und 
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes 
über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im 
Aufsichtsrat aus vier von der Hauptversammlung und zwei 
von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
zusammen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der 
Gesellschaft i. V. m. § 102 AktG endet die Amtszeit der 
bisherigen Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre mit 
Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, 
sodass Neuwahlen durchzuführen sind. Die Empfehlung in 
Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance 
Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 sieht vor, dass 
Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchgeführt 
werden sollen. Die Hauptversammlung ist an 
Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
Die Greiffenberger Holding GmbH, die mehr als 25 % der 
Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat gemäß § 
100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG zwei Vorschläge für die 
Aufsichtsratswahl übermittelt: 
 
 Der erste Vorschlag betrifft die Wahl von Herrn 
 Stefan Greiffenberger als Mitglied des 
 Aufsichtsrats. Herr Stefan Greiffenberger soll 
 nach knapp 13 Jahren Tätigkeit als alleiniger 
 Vorstand in den Aufsichtsrat der Gesellschaft 
 wechseln. In dieser Funktion wird er die 
 Nachfolge von Herrn Heinz Greiffenberger als 
 Vertreter der Greiffenberger Holding GmbH 
 antreten. Mit dieser Übernahme des Sitzes 
 im Aufsichtsrat wird dem Wesen der 
 Greiffenberger AG als familiengeführte 
 Industrieholding Ausdruck verliehen. 
 Der zweite Vorschlag betrifft die Wahl von 
 Marco Freiherr von Maltzan als Mitglied des 
 Aufsichtsrats. Die Bestellung von Herrn v. 
 Maltzan als Vertreter des verhinderten bzw. 
 fehlenden Vorstandsmitglieds nach § 105 Abs. 2 
 AktG war bzw. ist eine zeitlich begrenzte 
 Übergangslösung, um die Handlungsfähigkeit 
 der Gesellschaft infolge der 
 krankheitsbedingten Verhinderung bzw. des 
 Fehlens des Vorstands unterbrechungsfrei 
 sicherzustellen. Nach Beseitigung der Vakanz 
 auf dem Vorstandsposten, spätestens zum Ablauf 
 des 25.10.2016, soll Marco Freiherr von Maltzan 
 in sein Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft 
 zurückkehren. 
 
Der Aufsichtsrat erkennt darin eine begründete Ausnahme 
von § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG im Sinne von Ziffer 
5.4.4 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. 
Der Aufsichtsrat schließt sich den beiden 
Vorschlägen der Greiffenberger Holding GmbH an und 
macht sie sich zu eigen. Daneben schlägt der 
Aufsichtsrat vor, die übrigen bisherigen 
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre mit Wirkung auf 
das Ende dieser Hauptversammlung wieder in den 
Aufsichtsrat zu wählen - mit Ausnahme von Herrn Heinz 
Greiffenberger, der altersbedingt aus dem Aufsichtsrat 
ausscheidet. 
 
Die nachfolgenden Wahlvorschläge für die Mitglieder des 
Aufsichtsrats der Aktionäre wurden auf der Grundlage 
der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance 
Kodex abgegeben. Alle Vorgeschlagenen verfügen über 
Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder 
Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Ferner 
sind alle Vorgeschlagenen mit dem Sektor, in dem die 
Gesellschaft tätig ist, vertraut. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, jeweils einzeln 
folgende Herren mit Wirkung auf das Ende dieser 
Hauptversammlung bis zur Beendigung derjenigen 
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 
31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr 
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
a) Herrn Stefan Greiffenberger, Augsburg, 
   ehemaliger Vorstand der Greiffenberger AG; 
   Unternehmer 
 
   Basierend auf Wahlvorschlag der 
   Greiffenberger Holding GmbH gemäß § 100 
   Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG. 
 
   Herr Greiffenberger hat keine Mandate in 
   anderen Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz 
   zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen inne. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex werden folgende 
   persönliche und geschäftliche Beziehungen von 
   Herrn Stefan Greiffenberger zum Unternehmen, 
   den Organen der Gesellschaft und einem 
   wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär offen gelegt: 
 
   * Herr Stefan Greiffenberger ist 
     Gesellschafter der Greiffenberger Holding 
     GmbH. Er ist der Sohn von Heinz 
     Greiffenberger, dem derzeitigen 
     Vorsitzenden des Aufsichtsrats. 
b) Herrn Hartmut Langhorst, München, 
   ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des 
   Vorstands der LfA Förderbank Bayern; Jurist 
 
   Herr Langhorst hat folgende Mandate in 
   anderen Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz 
   zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
   * Kissel & Wolf GmbH, Mitglied des Beirats 
c) Herrn Marco Freiherr von Maltzan, München, 
   selbstständiger Unternehmensberater, 
   Berufsaufsichtsrat und Investor; 
   Dipl.-Ingenieur/MBA (INSEAD Fontainebleau) 
 
   Basierend auf Wahlvorschlag der 
   Greiffenberger Holding GmbH gemäß § 100 
   Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG. 
 
   Herr v. Maltzan hat folgende Mandate in 
   anderen Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz 
   zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
   * Pfeifer & Langen Industrie- und 
     Handels-KG, erster stellv. Vorsitzender 
     des Gesellschafterausschusses 
   * REMA Investments B.V., NL, Vorsitzender 
     des Aufsichtsrats 
   * Schoeller Arca Systems Holding B.V., NL, 
     Vorsitzender des Aufsichtsrats 
   * Schoeller Allibert Holding B.V., NL, 
     Vorsitzender des Aufsichtsrats 
   * RTP Holdings China B.V., NL, Mitglied des 
     Aufsichtsrats 
   * taskforce - Management on Demand AG, 
     Vorsitzender des Aufsichtsrats 
   * Scholpp Holding GmbH, Mitglied des Beirats 
d) Herrn Dr. Dieter Schenk, München, 
   Rechtsanwalt und Steuerberater; Partner der 
   Noerr LLP 
 
   Herr Dr. Schenk hat folgende Mandate in 
   anderen Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz 
   zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
   * Fresenius Management SE, stellv. 
     Vorsitzender des Aufsichtsrats 
   * Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, 
     stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats 
   * Fresenius Medical Care Management AG, 
     stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats 
   * Bank Schilling & Co. AG, Vorsitzender des 
     Aufsichtsrats 
   * Gabor Shoes AG, Vorsitzender des 

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July 15, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

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