DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 25.08.2016 in Marktredwitz mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-07-15 / 15:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Greiffenberger Aktiengesellschaft Marktredwitz ISIN:
DE0005897300 / WKN: 589730
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre
ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Greiffenberger AG
am Donnerstag, den 25. August 2016, um 10:00 Uhr
(Einlass ab 9:00 Uhr), im Veranstaltungssaal des
Egerland-Kulturhauses, Fikentscherstraße 24, 95615
Marktredwitz.
*I. TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Greiffenberger AG und des gebilligten
Konzernabschlusses jeweils zum 31.12.2015, der
Lageberichte für die Greiffenberger AG
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 HGB) und für den Konzern
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben
nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2015 sowie
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1
erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss der Greiffenberger AG und
den Konzernabschluss bereits gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Feststellung
durch die Hauptversammlung entfällt damit.
*2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2015*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand
für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
*3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015*
Die Entscheidung der Hauptversammlung über die
Entlastung des Aufsichtsrats soll als Einzelentlastung
durchgeführt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor:
a) Dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn
Heinz Greiffenberger, wird für das
Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
b) Dem stellvertretenden
Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr.
Dieter Schenk, wird für das Geschäftsjahr
2015 Entlastung erteilt.
c) Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn
Reinhard Förster, wird für das
Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
d) Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn
Hartmut Langhorst, wird für das
Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
e) Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn
Marco Freiherr von Maltzan, wird für das
Geschäftsjahr 2015, soweit er nicht in
den Vorstand entsandt war, Entlastung
erteilt.
f) Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn
Hermann Ransberger, wird für das
Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
*4. Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs
Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Gesellschaft
setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes
über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im
Aufsichtsrat aus vier von der Hauptversammlung und zwei
von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern
zusammen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der
Gesellschaft i. V. m. § 102 AktG endet die Amtszeit der
bisherigen Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre mit
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt,
sodass Neuwahlen durchzuführen sind. Die Empfehlung in
Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 sieht vor, dass
Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchgeführt
werden sollen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Greiffenberger Holding GmbH, die mehr als 25 % der
Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat gemäß §
100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG zwei Vorschläge für die
Aufsichtsratswahl übermittelt:
Der erste Vorschlag betrifft die Wahl von Herrn
Stefan Greiffenberger als Mitglied des
Aufsichtsrats. Herr Stefan Greiffenberger soll
nach knapp 13 Jahren Tätigkeit als alleiniger
Vorstand in den Aufsichtsrat der Gesellschaft
wechseln. In dieser Funktion wird er die
Nachfolge von Herrn Heinz Greiffenberger als
Vertreter der Greiffenberger Holding GmbH
antreten. Mit dieser Übernahme des Sitzes
im Aufsichtsrat wird dem Wesen der
Greiffenberger AG als familiengeführte
Industrieholding Ausdruck verliehen.
Der zweite Vorschlag betrifft die Wahl von
Marco Freiherr von Maltzan als Mitglied des
Aufsichtsrats. Die Bestellung von Herrn v.
Maltzan als Vertreter des verhinderten bzw.
fehlenden Vorstandsmitglieds nach § 105 Abs. 2
AktG war bzw. ist eine zeitlich begrenzte
Übergangslösung, um die Handlungsfähigkeit
der Gesellschaft infolge der
krankheitsbedingten Verhinderung bzw. des
Fehlens des Vorstands unterbrechungsfrei
sicherzustellen. Nach Beseitigung der Vakanz
auf dem Vorstandsposten, spätestens zum Ablauf
des 25.10.2016, soll Marco Freiherr von Maltzan
in sein Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft
zurückkehren.
Der Aufsichtsrat erkennt darin eine begründete Ausnahme
von § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG im Sinne von Ziffer
5.4.4 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Aufsichtsrat schließt sich den beiden
Vorschlägen der Greiffenberger Holding GmbH an und
macht sie sich zu eigen. Daneben schlägt der
Aufsichtsrat vor, die übrigen bisherigen
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre mit Wirkung auf
das Ende dieser Hauptversammlung wieder in den
Aufsichtsrat zu wählen - mit Ausnahme von Herrn Heinz
Greiffenberger, der altersbedingt aus dem Aufsichtsrat
ausscheidet.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge für die Mitglieder des
Aufsichtsrats der Aktionäre wurden auf der Grundlage
der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex abgegeben. Alle Vorgeschlagenen verfügen über
Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder
Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Ferner
sind alle Vorgeschlagenen mit dem Sektor, in dem die
Gesellschaft tätig ist, vertraut.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, jeweils einzeln
folgende Herren mit Wirkung auf das Ende dieser
Hauptversammlung bis zur Beendigung derjenigen
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am
31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herrn Stefan Greiffenberger, Augsburg,
ehemaliger Vorstand der Greiffenberger AG;
Unternehmer
Basierend auf Wahlvorschlag der
Greiffenberger Holding GmbH gemäß § 100
Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG.
Herr Greiffenberger hat keine Mandate in
anderen Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz
zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen inne.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex werden folgende
persönliche und geschäftliche Beziehungen von
Herrn Stefan Greiffenberger zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft und einem
wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär offen gelegt:
* Herr Stefan Greiffenberger ist
Gesellschafter der Greiffenberger Holding
GmbH. Er ist der Sohn von Heinz
Greiffenberger, dem derzeitigen
Vorsitzenden des Aufsichtsrats.
b) Herrn Hartmut Langhorst, München,
ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des
Vorstands der LfA Förderbank Bayern; Jurist
Herr Langhorst hat folgende Mandate in
anderen Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz
zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen inne:
* Kissel & Wolf GmbH, Mitglied des Beirats
c) Herrn Marco Freiherr von Maltzan, München,
selbstständiger Unternehmensberater,
Berufsaufsichtsrat und Investor;
Dipl.-Ingenieur/MBA (INSEAD Fontainebleau)
Basierend auf Wahlvorschlag der
Greiffenberger Holding GmbH gemäß § 100
Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG.
Herr v. Maltzan hat folgende Mandate in
anderen Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz
zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen inne:
* Pfeifer & Langen Industrie- und
Handels-KG, erster stellv. Vorsitzender
des Gesellschafterausschusses
* REMA Investments B.V., NL, Vorsitzender
des Aufsichtsrats
* Schoeller Arca Systems Holding B.V., NL,
Vorsitzender des Aufsichtsrats
* Schoeller Allibert Holding B.V., NL,
Vorsitzender des Aufsichtsrats
* RTP Holdings China B.V., NL, Mitglied des
Aufsichtsrats
* taskforce - Management on Demand AG,
Vorsitzender des Aufsichtsrats
* Scholpp Holding GmbH, Mitglied des Beirats
d) Herrn Dr. Dieter Schenk, München,
Rechtsanwalt und Steuerberater; Partner der
Noerr LLP
Herr Dr. Schenk hat folgende Mandate in
anderen Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz
zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen inne:
* Fresenius Management SE, stellv.
Vorsitzender des Aufsichtsrats
* Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA,
stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
* Fresenius Medical Care Management AG,
stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
* Bank Schilling & Co. AG, Vorsitzender des
Aufsichtsrats
* Gabor Shoes AG, Vorsitzender des
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July 15, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)
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