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DGAP-HV: United Labels Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2016 in Münster mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: United Labels Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
United Labels Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.08.2016 in Münster mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-07-15 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
United Labels Aktiengesellschaft Münster WKN 548956, ISIN DE0005489561 Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung 2016 
 
Der Vorstand der *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft lädt hiermit die Aktionäre der 
Gesellschaft zu der 
 
am Dienstag, den 23. August 2016, um 11.00 Uhr, 
 
im GOP Varieté Münster, Bahnhofstraße 20-22, 48143 Münster, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein, und zwar mit folgender 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts der 
   Gesellschaft und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2015, 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht 
   erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich 
   vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme 
   u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts 
   und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 
   176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. 
   den Jahresabschluss, den Lagebericht, sowie bei einem 
   Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den 
   Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats und - bei 
   börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu 
   den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch 
   (HGB) hierüber zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2015* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Neuwahlen des Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtszeit der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats endet 
   mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2016. 
 
   Deshalb sind Neuwahlen sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats 
   durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 6. Alt. 
   und 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i. V. m. § 7 Abs. 
   1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
   gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Ralf Klein-Bölting, wohnhaft in 
      Hamburg, geschäftsführender 
      Gesellschafter der NEXTBRAND GmbH mit 
      Sitz in Hamburg, 
   b) Herrn Heinz Speet, wohnhaft in Haselünne, 
      freier Unternehmensberater im Bereich 
      Handel, und 
   c) Herrn Ulrich Späing, wohnhaft in Rheine, 
      Dienstleister im Bereich 
      Wachstumsberatung, 
 
   in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nach § 7 Abs. 2 der Satzung für 
   die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
   beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl vorzunehmen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Wahl von Herrn 
   Ralf Klein-Bölting vorgesehen ist, ihn als Kandidaten für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
   Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich Herr 
   Ulrich Späing aufgrund seiner beruflichen Praxis als vormaliger 
   Geschäftsführer Finanzen bei der Next GmbH, Rheine, und als 
   staatlich geprüfter Betriebswirt Finanz- und Rechnungswesen als 
   Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex wird erklärt, dass nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in nach 
   dieser Vorschrift offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zur *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft 
   oder deren Konzernunternehmen, den Organen der *UNITED*LABELS 
   Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der *UNITED*LABELS 
   Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär steht. 
 
   Herr Ralf Klein-Bölting ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der GfK SE, 
     Nürnberg (börsennotiert) 
 
   Herr Heinz Speet übt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung keine Mandate in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus. 
 
   Herr Ulrich Späing ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der PR IR 
     Wachstums GmbH, Rheine, 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Farbtanke 
     UG haftungsbeschränkt, Rheine. 
 
   Die aussagekräftigen Lebensläufe der Kandidaten sind im Internet 
   unter 
 
   http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen 
 
   zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
   des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RBS RoeverBroennerSusat GmbH & 
   Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 
TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
1. *Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 13 Abs. 1 und 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist, also bis 
   zum Ablauf des 16. August 2016 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft unter 
   der folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse anmelden: 
 
    *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft 
    c/o Landesbank Hessen-Thüringen 
    Girozentrale 
    Deutsche WertpapierService Bank AG 
    - DSHAV - 
    Landsberger Straße 187 
    80687 München 
    Deutschland 
    Fax: +49 (0)69 509 911 10 
    E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts ist durch einen in Textform (§ 126b BGB) erstellten 
   besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
   nachzuweisen. Dieser besondere Nachweis des Anteilsbesitzes kann in 
   deutscher oder englischer Sprache erfolgen, hat sich auf den gesetzlich 
   bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zu beziehen, d. h. auf den 
   Beginn des 2. August 2016 (0.00 Uhr) ('*Nachweisstichtag*'), und muss der 
   Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse, Fax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist vor der 
   Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 16. August 2016 
   (24.00 Uhr), zugehen. 
 
   Für die Anmeldung sollten Aktionäre die ihnen über ihr depotführendes 
   Kreditinstitut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung 
   ausfüllen und an ihr depotführendes Kreditinstitut zurücksenden. Das 
   depotführende Kreditinstitut wird daraufhin die Anmeldung unter 
   gleichzeitiger Übersendung des besonderen Nachweises des 
   Anteilsbesitzes bei der oben genannten zentralen Anmeldestelle vornehmen, 
   welche die Anmeldung und den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes an 
   die Gesellschaft weiterleiten wird. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
   dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 

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July 15, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

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