St. Gallen - Der Flughafen Zürich verletzt die Nachtflugordnung nicht, wenn er die verspäteten Starts und Landungen bis um 23.30 Uhr zulässt. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (sbfz) in diesem Punkt abgewiesen.
Der Schutzverband forderte im April 2015 vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Massnahmen zu ergreifen, damit am Flughafen Zürich künftig die Nachtflugordnung eingehalten werde. Er wirft den Flughafenbetreibern vor, dass zu viele Slots im Zeitraum von 22.30 bis 22.45 Uhr vergeben würden. Damit würden Abflüge nach 23 Uhr faktisch im Flugplan eingeplant.
Nachtflugsperre ...
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