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DGAP-HV: Schloss Wachenheim AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.11.2016 in Trier mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Schloss Wachenheim AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Schloss Wachenheim AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 17.11.2016 in Trier mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2016-09-30 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Schloss Wachenheim AG 54294 Trier - 
Wertpapier-Kenn-Nummer 722900 - Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere 
Aktionäre hierdurch zu der am Donnerstag, dem 17. 
November 2016, vormittags um 10:00 Uhr, in der 
'EUROPAHALLE Trier' 
Viehmarktplatz 14 
54290 Trier stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des Lageberichts, des gebilligten 
   Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 
   2016.* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss am 22. September 2016 gebilligt 
   und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 
   Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Punkt 
   keinen Beschluss zu fassen. Die vorgenannten 
   Unterlagen stehen im Internet unter 
   http://www.schloss-wachenheim.com/investor-relati 
   ons/hv2016 zur Verfügung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 14.393.986,60 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          = EUR 
   Dividende von EUR 0,43 je   3.405.600,00 
   Aktie auf 7.920.000 
   Stückaktien 
   Vortrag auf neue Rechnung   = EUR 
                               10.988.386,60 
   Bilanzgewinn                = EUR 
                               14.393.986,60 
 
   Die Dividende wird am 18. November 2016 
   ausgezahlt. 
 
   Soweit am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien 
   vorhanden sind, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
   Abstimmung gestellt, der bei unveränderter 
   Ausschüttung von EUR 0,43 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht, den 
   entsprechend höheren verbleibenden Betrag auf 
   neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 
   2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 
   2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 
   2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers, des 
   Konzernabschlussprüfers und des Abschlussprüfers 
   für eine prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 
   vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017.* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
   zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer 
   sowie zum Abschlussprüfer für eine prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts nach §§ 
   37w, 37y Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 
   2017 zu wählen. 
 
   Dem Aufsichtsrat liegt bereits die 
   Unabhängigkeitserklärung der PKF Deutschland GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß Ziffer 
   7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   (DCGK) vor. 
6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.* 
 
   Mit Wirkung zum 30. Juni 2016 hat Herr Georg Mehl 
   sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der 
   Gesellschaft niedergelegt. An seiner Stelle wurde 
   mit Wirkung zum 2. September 2016 Herr Dr. 
   Wilhelm Seiler als Vertreter der Anteilseigner 
   bis zur nächsten Hauptversammlung gerichtlich zum 
   Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt. 
 
   Darüber hinaus endet mit Beendigung der 
   Hauptversammlung am 17. November 2016 die 
   Amtszeit von Herrn Roland Kuffler als 
   Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat aus sechs 
   Personen zu bestehen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 der 
   Satzung). Er setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 des 
   Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) aus vier 
   von den Anteilseignern in der Hauptversammlung zu 
   wählenden (§ 101 Abs. 1 AktG) und aus zwei von 
   den Arbeitnehmern zu wählenden (§ 4 Abs. 1 
   DrittelbG) Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, das bisherige 
   Mitglied, 
 
   Herrn Roland Kuffler, München, geschäftsführender 
   Gesellschafter der Kuffler-Gruppe, 
 
   sowie 
 
   Herrn Dr. Wilhelm Seiler, München, Rechtsanwalt, 
 
   jeweils als Vertreter der Anteilseigner für den 
   Zeitraum ab Beendigung dieser Hauptversammlung 
   bis zur Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2018/19 beschließt, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat 
   im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
   Herr Roland Kuffler bekleidet bei folgender 
   inländischer Gesellschaft ein Amt in einem 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   vergleichbaren Kontrollgremium: 
 
   Sektkellerei Nymphenburg GmbH, München (Mitglied 
   des Beirats) 
 
   Herr Dr. Wilhelm Seiler bekleidet bei folgenden 
   in- und ausländischen Gesellschaften Ämter 
   in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
   vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
   AMBRA S.A., Warschau (stellvertretender 
   Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
   CEVIM SAS, Tournan-en-Brie (Membre du Comité 
   Stratégique) 
 
   Compagnie Française des Grands Vins S.A., 
   Tournan-en-Brie (Mitglied des Verwaltungsrats) 
 
   SOARE Sekt a.s., Brno (Mitglied des 
   Aufsichtsrats) 
 
   Zarea S.A., Bukarest (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
   Sektkellerei Nymphenburg GmbH, München 
   (Vorsitzender des Beirats) 
 
   Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG (Mitglied des 
   Beirats) 
 
   Herr Dr. Wilhelm Seiler ist zum Ablauf des 30. 
   Juni 2016 aus dem Amt des Vorstands der Schloss 
   Wachenheim AG ausgeschieden. Die Günther Reh 
   Aktiengesellschaft, die mehr als 25 % der 
   Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat 
   gemäß § 100 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 AktG 
   vorgeschlagen, Herrn Dr. Wilhelm Seiler als 
   Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat 
   zu wählen. Der Aufsichtsrat hat sich diesen 
   Vorschlag der Günther Reh Aktiengesellschaft zu 
   eigen gemacht. 
 
   Herr Dr. Wilhelm Seiler verfügt über die 
   Qualifikation als Finanzexperte im Sinne des § 
   100 Abs. 5 AktG. 
 
   Weitere Ausführungen zu den Kenntnissen, 
   Fähigkeiten und Erfahrungen der vorgeschlagenen 
   Personen werden in der Hauptversammlung gemacht. 
7. *Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, 
   Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit 
   der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) 
   und Satzungsänderung.* 
 
   Die Satzung enthält in § 4 Abs. 6 die 
   Ermächtigung, das Grundkapital um bis zu EUR 
   11.880.000,00 zu erhöhen (sogenanntes 
   'Genehmigtes Kapital 2011'). Von dieser bis zum 
   30. November 2016 geltenden Ermächtigung ist 
   bislang kein Gebrauch gemacht worden. Um der 
   Gesellschaft kursschonende Reaktionsmöglichkeiten 
   auf Marktgegebenheiten zu erhalten, ist die 
   Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals unter 
   Aufhebung der bisherigen Satzungsregelung 
   vorgesehen ('Genehmigtes Kapital 2016'). 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   a) Die bestehende satzungsmäßige 
      Ermächtigung des Vorstands zu 
      Kapitalerhöhungen gemäß § 4 Abs. 6 der 
      Satzung wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt 
      der Eintragung des nachfolgend bestimmten 
      neuen genehmigten Kapitals aufgehoben. 
   b) Durch Neufassung des § 4 Abs. 6 der Satzung 
      wird genehmigtes Kapital wie folgt 
      geschaffen: 
 
      'Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. 
      November 2021 das Grundkapital der 
      Gesellschaft um bis zu EUR 25.027.200,00 
      (in Worten: Euro fünfundzwanzig Millionen 
      siebenundzwanzigtausendzweihundert) durch 
      einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer 
      Aktien der Gesellschaft gegen Bar- und/oder 
      Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes 
      Kapital 2016) und dabei das 
      Gewinnbezugsrecht der neuen Aktien auf das 
      Geschäftsjahr der Ausgabe zu erstrecken. 
      Dabei ist den Aktionären hinsichtlich des 
      genehmigten Kapitals ein Bezugsrecht 
      einzuräumen. Die neuen Aktien können von 
      einem oder mehreren durch den Vorstand 
      bestimmten Kreditinstituten mit der 
      Verpflichtung übernommen werden, sie den 
      Aktionären anzubieten (mittelbares 
      Bezugsrecht). 
 
      _Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats das 
      Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder 
      mehrmalig auszuschließen,_ 
 
      a) _soweit es erforderlich ist, um 

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September 30, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

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