DGAP-HV: Schloss Wachenheim AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Schloss Wachenheim AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 17.11.2016 in Trier mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2016-09-30 / 15:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Schloss Wachenheim AG 54294 Trier -
Wertpapier-Kenn-Nummer 722900 - Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere
Aktionäre hierdurch zu der am Donnerstag, dem 17.
November 2016, vormittags um 10:00 Uhr, in der
'EUROPAHALLE Trier'
Viehmarktplatz 14
54290 Trier stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts, des gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts,
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und
des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni
2016.*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss am 22. September 2016 gebilligt
und den Jahresabschluss damit gemäß § 172
Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Die
Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Punkt
keinen Beschluss zu fassen. Die vorgenannten
Unterlagen stehen im Internet unter
http://www.schloss-wachenheim.com/investor-relati
ons/hv2016 zur Verfügung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 14.393.986,60 wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer = EUR
Dividende von EUR 0,43 je 3.405.600,00
Aktie auf 7.920.000
Stückaktien
Vortrag auf neue Rechnung = EUR
10.988.386,60
Bilanzgewinn = EUR
14.393.986,60
Die Dividende wird am 18. November 2016
ausgezahlt.
Soweit am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien
vorhanden sind, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur
Abstimmung gestellt, der bei unveränderter
Ausschüttung von EUR 0,43 je
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht, den
entsprechend höheren verbleibenden Betrag auf
neue Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni
2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni
2016.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni
2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers, des
Konzernabschlussprüfers und des Abschlussprüfers
für eine prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr
vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017.*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer
sowie zum Abschlussprüfer für eine prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts nach §§
37w, 37y Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für das
Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni
2017 zu wählen.
Dem Aufsichtsrat liegt bereits die
Unabhängigkeitserklärung der PKF Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß Ziffer
7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
(DCGK) vor.
6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.*
Mit Wirkung zum 30. Juni 2016 hat Herr Georg Mehl
sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft niedergelegt. An seiner Stelle wurde
mit Wirkung zum 2. September 2016 Herr Dr.
Wilhelm Seiler als Vertreter der Anteilseigner
bis zur nächsten Hauptversammlung gerichtlich zum
Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt.
Darüber hinaus endet mit Beendigung der
Hauptversammlung am 17. November 2016 die
Amtszeit von Herrn Roland Kuffler als
Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat aus sechs
Personen zu bestehen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 der
Satzung). Er setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 des
Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) aus vier
von den Anteilseignern in der Hauptversammlung zu
wählenden (§ 101 Abs. 1 AktG) und aus zwei von
den Arbeitnehmern zu wählenden (§ 4 Abs. 1
DrittelbG) Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das bisherige
Mitglied,
Herrn Roland Kuffler, München, geschäftsführender
Gesellschafter der Kuffler-Gruppe,
sowie
Herrn Dr. Wilhelm Seiler, München, Rechtsanwalt,
jeweils als Vertreter der Anteilseigner für den
Zeitraum ab Beendigung dieser Hauptversammlung
bis zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2018/19 beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat
im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.
Herr Roland Kuffler bekleidet bei folgender
inländischer Gesellschaft ein Amt in einem
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
vergleichbaren Kontrollgremium:
Sektkellerei Nymphenburg GmbH, München (Mitglied
des Beirats)
Herr Dr. Wilhelm Seiler bekleidet bei folgenden
in- und ausländischen Gesellschaften Ämter
in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren Kontrollgremien:
AMBRA S.A., Warschau (stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
CEVIM SAS, Tournan-en-Brie (Membre du Comité
Stratégique)
Compagnie Française des Grands Vins S.A.,
Tournan-en-Brie (Mitglied des Verwaltungsrats)
SOARE Sekt a.s., Brno (Mitglied des
Aufsichtsrats)
Zarea S.A., Bukarest (Mitglied des Aufsichtsrats)
Sektkellerei Nymphenburg GmbH, München
(Vorsitzender des Beirats)
Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG (Mitglied des
Beirats)
Herr Dr. Wilhelm Seiler ist zum Ablauf des 30.
Juni 2016 aus dem Amt des Vorstands der Schloss
Wachenheim AG ausgeschieden. Die Günther Reh
Aktiengesellschaft, die mehr als 25 % der
Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat
gemäß § 100 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 AktG
vorgeschlagen, Herrn Dr. Wilhelm Seiler als
Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat
zu wählen. Der Aufsichtsrat hat sich diesen
Vorschlag der Günther Reh Aktiengesellschaft zu
eigen gemacht.
Herr Dr. Wilhelm Seiler verfügt über die
Qualifikation als Finanzexperte im Sinne des §
100 Abs. 5 AktG.
Weitere Ausführungen zu den Kenntnissen,
Fähigkeiten und Erfahrungen der vorgeschlagenen
Personen werden in der Hauptversammlung gemacht.
7. *Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals,
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit
der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts)
und Satzungsänderung.*
Die Satzung enthält in § 4 Abs. 6 die
Ermächtigung, das Grundkapital um bis zu EUR
11.880.000,00 zu erhöhen (sogenanntes
'Genehmigtes Kapital 2011'). Von dieser bis zum
30. November 2016 geltenden Ermächtigung ist
bislang kein Gebrauch gemacht worden. Um der
Gesellschaft kursschonende Reaktionsmöglichkeiten
auf Marktgegebenheiten zu erhalten, ist die
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals unter
Aufhebung der bisherigen Satzungsregelung
vorgesehen ('Genehmigtes Kapital 2016').
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
a) Die bestehende satzungsmäßige
Ermächtigung des Vorstands zu
Kapitalerhöhungen gemäß § 4 Abs. 6 der
Satzung wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt
der Eintragung des nachfolgend bestimmten
neuen genehmigten Kapitals aufgehoben.
b) Durch Neufassung des § 4 Abs. 6 der Satzung
wird genehmigtes Kapital wie folgt
geschaffen:
'Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16.
November 2021 das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu EUR 25.027.200,00
(in Worten: Euro fünfundzwanzig Millionen
siebenundzwanzigtausendzweihundert) durch
einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer
Aktien der Gesellschaft gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2016) und dabei das
Gewinnbezugsrecht der neuen Aktien auf das
Geschäftsjahr der Ausgabe zu erstrecken.
Dabei ist den Aktionären hinsichtlich des
genehmigten Kapitals ein Bezugsrecht
einzuräumen. Die neuen Aktien können von
einem oder mehreren durch den Vorstand
bestimmten Kreditinstituten mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den
Aktionären anzubieten (mittelbares
Bezugsrecht).
_Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder
mehrmalig auszuschließen,_
a) _soweit es erforderlich ist, um
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September 30, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)
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