Bern - Die Wettbewerbskommission Weko hält an der 2013 getroffenen einvernehmlichen Regelung mit der Swatch Group unverändert fest. Diese beinhaltet einerseits eine Lieferpflicht bei mechanischen Uhrwerken, ermöglicht es der Swatch-Tochtergesellschaft ETA SA Manufacture Horlogère Suisse (ETA) aber andererseits, die Lieferungen an Dritte bis Ende 2019 stufenweise zu reduzieren. Der Uhrenkonzern wollte sich von dieser Pflicht befreien.
Die Weko sieht keine Veranlassung, die einvernehmliche Regelung mit Swatch zu ändern. Zu diesem Schluss kam sie aufgrund ...
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