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DGAP-HV: KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.12.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KROMI Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
08.12.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2016-10-31 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
KROMI Logistik AG Hamburg ISIN DE000A0KFUJ5 
 
Sehr geehrte Aktionärin, 
 
sehr geehrter Aktionär, 
 
hiermit laden wir Sie zu der am 
 
*Donnerstag, dem 08. Dezember 2016, um 11:00 Uhr* 
(Einlass ab 10:00 Uhr) 
*im Steigenberger Hotel Hamburg* 
*8. Etage, Saal 'Über den Dächern Hamburgs'* 
*Heiligengeistbrücke 4* 
*20459 Hamburg* 
 
stattfindenden 
 
Ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagesordnung 
und Vorschläge zur Beschlussfassung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016. Vorlage des 
   Lageberichts der KROMI Logistik AG sowie des 
   Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
   2015/2016. Vorlage des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 315 
   Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2015/2016 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss 
   gefasst. Der Aufsichtsrat hat den 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   bereits gebilligt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Regelungen ist daher keine 
   Beschlussfassung hierüber vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015/2016 in 
   Höhe von EUR 5.007.556,68 in voller Höhe auf 
   neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 AktG auf vier zu 
   erhöhen und demgemäß § 9 Abs. 1 der 
   Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
    'Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
    aus vier Mitgliedern, die von der 
    Hauptversammlung zu wählen sind.' 
 
   Mitbestimmungsrechtliche Vorgaben, nach denen 
   die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   durch drei teilbar sein muss, bestehen bei der 
   Gesellschaft nicht. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   nach §§ 95, 96 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der 
   Satzung der Gesellschaft in der Fassung vom 
   10. Dezember 2014 aktuell aus drei 
   Mitgliedern, die von den Aktionären in der 
   Hauptversammlung gewählt werden, zusammen. 
 
   Unter der Voraussetzung des Beschlusses der 
   Hauptversammlung zur Erhöhung der Zahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder wie unter vorstehendem 
   Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagen, ist ein 
   weiteres Mitglied des Aufsichtsrats von der 
   Hauptversammlung zu wählen. 
 
   Ferner endet mit Ablauf der diesjährigen 
   ordentlichen Hauptversammlung turnusgemäß 
   die Bestellung des Aufsichtsratsvorsitzenden 
   Herrn Wilhelm Hecking, der durch Beschluss der 
   ordentlichen Hauptversammlung im Dezember 2011 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das am 30. Juni 2016 endende 
   Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied 
   des Aufsichtsrats der KROMI Logistik AG 
   gewählt worden war. Herr Hecking steht als 
   Aufsichtsrat nicht mehr zur Verfügung. 
   Vorstand und Aufsichtsrat der KROMI Logistik 
   AG danken Herrn Hecking für seinen Einsatz und 
   seine Verdienste für die Gesellschaft in den 
   fünf Jahren seiner Tätigkeit als Vorsitzender 
   des Aufsichtsrates. 
 
   Schließlich hatte Herr René Dannert, der 
   ebenfalls durch Beschluss der ordentlichen 
   Hauptversammlung im Dezember 2011 zum Mitglied 
   des Aufsichtsrats gewählt worden war, sein 
   Mandat zum 31. August 2016 niedergelegt, 
   wodurch der Aufsichtsrat gem. § 108 Abs. (2) 
   Satz 3 AktG beschlussunfähig wurde. Auf Antrag 
   der Gesellschaft hat daher das Amtsgericht 
   Hamburg mit Beschluss gem. § 104 Abs. (1) AktG 
   vom 02. September 2016 Herrn Ulrich Bellgardt 
   zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Diese 
   gerichtliche Bestellung endet 
   beschlussgemäß nach § 104 Abs. (5) AktG, 
   sobald die mangelnde Beschlussfähigkeit des 
   Aufsichtsrates behoben ist, spätestens aber 
   mit Ablauf der nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft, auf der ein 
   Ersatzmitglied für den ausgeschiedenen Herrn 
   Dannert gewählt werden kann, mithin mit Ablauf 
   der Hauptversammlung, die Gegenstand dieser 
   Einladung ist. 
 
   Demnach sind mindestens zwei, in Abhängigkeit 
   von der Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   zu Tagesordnungspunkt 5 gegebenenfalls drei 
   Mitglieder des Aufsichtsrats von der 
   Hauptversammlung zu wählen. Die 
   Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
   Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) *Herrn Ulrich Bellgardt*, wohnhaft in 
      CH-4535 Hubersdorf, Schweiz, 
 
      für den Zeitraum bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
      am 30. Juni 2019 endende Geschäftsjahr 
      beschließt, als neues Mitglied in 
      den Aufsichtsrat der KROMI Logistik AG zu 
      wählen. 
 
      Herr Ulrich Bellgardt (59), 
      Dipl.-Ingenieur (TU-Clausthal), ist seit 
      2003 geschäftsführender Gesellschafter 
      der Strategie- und 
      Managementberatungsgesellschaft ubc GmbH 
      mit Sitz in Solothurn, Schweiz. Zuvor war 
      er seit 1983 in verschiedenen 
      Führungsaufgaben des heute zur 
      Caterpillar-Gruppe gehörenden 
      Bergbauzulieferers Eisenhütte Westfalia 
      Lünen und seiner Nachfolgegesellschaften 
      tätig, zwischen 1991 und 1998 alleiniger 
      Geschäftsführer der Maschinenfabrik 
      Scharf GmbH (heute: SMT Scharf Gruppe), 
      eines Anbieters schienengebundener 
      Transportsysteme, und zwischen 1998 und 
      2003 CEO der Surface Technology, einer 
      Division der damaligen Saurer AG, 
      Schweiz. 
 
      Es ist vorgesehen, dass Herr Bellgardt 
      vom Aufsichtsrat nach Maßgabe der 
      Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat als 
      Aufsichtsratsvorsitzender gewählt wird. 
 
      Herr Bellgardt ist Mitglied folgender 
      gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte 
      oder vergleichbarer in- und ausländischer 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * WashTec AG, Augsburg 
        (stellvertretender 
        Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
      Herr Ulrich Bellgardt ist unabhängig und 
      verfügt ebenfalls über Sachverstand auf 
      den Gebieten der Abschlussprüfung im 
      Sinne des § 100 Abs. (5) AktG. 
   b) *Herrn Jens Große-Allermann*, 
      wohnhaft in Köln, Deutschland, 
 
      für den Zeitraum bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
      am 30. Juni 2019 endende Geschäftsjahr 
      beschließt, als neues Mitglied in 
      den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu 
      wählen. 
 
      Herr Große-Allermann (49) ist 
      beruflich als Vorstandsmitglied der in 
      Bonn ansässigen, wesentlich an der KROMI 
      Logistik AG beteiligten 
      Investmentaktiengesellschaft für 
      langfristige Investoren TGV und der 
      Fiducia Treuhand AG tätig. 
 
      Ferner ist er Mitglied folgender 
      gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte 
      oder vergleichbarer in- und ausländischer 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * FPM Deutsche 
        Investmentaktiengesellschaft mit 
        Teilgesellschaftsvermögen, Frankfurt 
        am Main 
      * WashTec AG, Augsburg 
      * Sparta AG, Hamburg 
 
      Herr Jens Große-Allermann verfügt 
      ebenfalls über den erforderlichen 
      Sachverstand nach § 100 Abs. 5 AktG. 
   c) *Herrn Stephan Kleinmann*, wohnhaft in 
      Berlin, Deutschland, 
 
      aufschiebend bedingt auf das 
      Wirksamwerden der unter 
      Tagesordnungspunkt 5 zu 
      beschließenden Satzungsänderung 
      durch deren Eintragung in das 
      Handelsregister, für den Zeitraum bis zur 
      Beendigung der Hauptversammlung, die über 
      die Entlastung der Mitglieder des 
      Aufsichtsrats für das am 30. Juni 2019 
      endende Geschäftsjahr beschließt, 
      als neues Mitglied in den Aufsichtsrat 
      der Gesellschaft zu wählen. 
 
      Herr Kleinmann (59) ist 
      Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und 
      Diplom-Kaufmann, und als Partner der 
      Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. 
      KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
      Steuerberatungsgesellschaft beruflich 
      tätig. 
 
      Herr Stephan Kleinmann ist Mitglied des 
      Partnerrats der Roever Broenner Susat 
      Mazars GmbH & Co. KG 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
      Steuerberatungsgesellschaft, dem 
      Aufsichtsgremium der deutschen Mazars 
      Organisation, jedoch nicht Mitglied 
      gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte 

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