DGAP-HV: KROMI Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.12.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-10-31 / 15:05 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. KROMI Logistik AG Hamburg ISIN DE000A0KFUJ5 Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, hiermit laden wir Sie zu der am *Donnerstag, dem 08. Dezember 2016, um 11:00 Uhr* (Einlass ab 10:00 Uhr) *im Steigenberger Hotel Hamburg* *8. Etage, Saal 'Über den Dächern Hamburgs'* *Heiligengeistbrücke 4* *20459 Hamburg* stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/2016. Vorlage des Lageberichts der KROMI Logistik AG sowie des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015/2016. Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2015/2016 Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher keine Beschlussfassung hierüber vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015/2016 in Höhe von EUR 5.007.556,68 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen. 5. *Satzungsänderung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 AktG auf vier zu erhöhen und demgemäß § 9 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: 'Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind.' Mitbestimmungsrechtliche Vorgaben, nach denen die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats durch drei teilbar sein muss, bestehen bei der Gesellschaft nicht. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in der Fassung vom 10. Dezember 2014 aktuell aus drei Mitgliedern, die von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt werden, zusammen. Unter der Voraussetzung des Beschlusses der Hauptversammlung zur Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder wie unter vorstehendem Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagen, ist ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung zu wählen. Ferner endet mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung turnusgemäß die Bestellung des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Wilhelm Hecking, der durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung im Dezember 2011 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30. Juni 2016 endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der KROMI Logistik AG gewählt worden war. Herr Hecking steht als Aufsichtsrat nicht mehr zur Verfügung. Vorstand und Aufsichtsrat der KROMI Logistik AG danken Herrn Hecking für seinen Einsatz und seine Verdienste für die Gesellschaft in den fünf Jahren seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Aufsichtsrates. Schließlich hatte Herr René Dannert, der ebenfalls durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung im Dezember 2011 zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt worden war, sein Mandat zum 31. August 2016 niedergelegt, wodurch der Aufsichtsrat gem. § 108 Abs. (2) Satz 3 AktG beschlussunfähig wurde. Auf Antrag der Gesellschaft hat daher das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss gem. § 104 Abs. (1) AktG vom 02. September 2016 Herrn Ulrich Bellgardt zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Diese gerichtliche Bestellung endet beschlussgemäß nach § 104 Abs. (5) AktG, sobald die mangelnde Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates behoben ist, spätestens aber mit Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, auf der ein Ersatzmitglied für den ausgeschiedenen Herrn Dannert gewählt werden kann, mithin mit Ablauf der Hauptversammlung, die Gegenstand dieser Einladung ist. Demnach sind mindestens zwei, in Abhängigkeit von der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 5 gegebenenfalls drei Mitglieder des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) *Herrn Ulrich Bellgardt*, wohnhaft in CH-4535 Hubersdorf, Schweiz, für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30. Juni 2019 endende Geschäftsjahr beschließt, als neues Mitglied in den Aufsichtsrat der KROMI Logistik AG zu wählen. Herr Ulrich Bellgardt (59), Dipl.-Ingenieur (TU-Clausthal), ist seit 2003 geschäftsführender Gesellschafter der Strategie- und Managementberatungsgesellschaft ubc GmbH mit Sitz in Solothurn, Schweiz. Zuvor war er seit 1983 in verschiedenen Führungsaufgaben des heute zur Caterpillar-Gruppe gehörenden Bergbauzulieferers Eisenhütte Westfalia Lünen und seiner Nachfolgegesellschaften tätig, zwischen 1991 und 1998 alleiniger Geschäftsführer der Maschinenfabrik Scharf GmbH (heute: SMT Scharf Gruppe), eines Anbieters schienengebundener Transportsysteme, und zwischen 1998 und 2003 CEO der Surface Technology, einer Division der damaligen Saurer AG, Schweiz. Es ist vorgesehen, dass Herr Bellgardt vom Aufsichtsrat nach Maßgabe der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat als Aufsichtsratsvorsitzender gewählt wird. Herr Bellgardt ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * WashTec AG, Augsburg (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) Herr Ulrich Bellgardt ist unabhängig und verfügt ebenfalls über Sachverstand auf den Gebieten der Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. (5) AktG. b) *Herrn Jens Große-Allermann*, wohnhaft in Köln, Deutschland, für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30. Juni 2019 endende Geschäftsjahr beschließt, als neues Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Herr Große-Allermann (49) ist beruflich als Vorstandsmitglied der in Bonn ansässigen, wesentlich an der KROMI Logistik AG beteiligten Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV und der Fiducia Treuhand AG tätig. Ferner ist er Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * FPM Deutsche Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Frankfurt am Main * WashTec AG, Augsburg * Sparta AG, Hamburg Herr Jens Große-Allermann verfügt ebenfalls über den erforderlichen Sachverstand nach § 100 Abs. 5 AktG. c) *Herrn Stephan Kleinmann*, wohnhaft in Berlin, Deutschland, aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 5 zu beschließenden Satzungsänderung durch deren Eintragung in das Handelsregister, für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30. Juni 2019 endende Geschäftsjahr beschließt, als neues Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Herr Kleinmann (59) ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Diplom-Kaufmann, und als Partner der Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft beruflich tätig. Herr Stephan Kleinmann ist Mitglied des Partnerrats der Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, dem Aufsichtsgremium der deutschen Mazars Organisation, jedoch nicht Mitglied gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte
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October 31, 2016 10:05 ET (14:05 GMT)