DGAP-HV: KROMI Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
08.12.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2016-10-31 / 15:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
KROMI Logistik AG Hamburg ISIN DE000A0KFUJ5
Sehr geehrte Aktionärin,
sehr geehrter Aktionär,
hiermit laden wir Sie zu der am
*Donnerstag, dem 08. Dezember 2016, um 11:00 Uhr*
(Einlass ab 10:00 Uhr)
*im Steigenberger Hotel Hamburg*
*8. Etage, Saal 'Über den Dächern Hamburgs'*
*Heiligengeistbrücke 4*
*20459 Hamburg*
stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2015/2016. Vorlage des
Lageberichts der KROMI Logistik AG sowie des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr
2015/2016. Vorlage des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 315
Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2015/2016
Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss
gefasst. Der Aufsichtsrat hat den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
bereits gebilligt. Entsprechend den
gesetzlichen Regelungen ist daher keine
Beschlussfassung hierüber vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015/2016 in
Höhe von EUR 5.007.556,68 in voller Höhe auf
neue Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu
erteilen.
5. *Satzungsänderung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 AktG auf vier zu
erhöhen und demgemäß § 9 Abs. 1 der
Satzung wie folgt neu zu fassen:
'Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
aus vier Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung zu wählen sind.'
Mitbestimmungsrechtliche Vorgaben, nach denen
die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
durch drei teilbar sein muss, bestehen bei der
Gesellschaft nicht.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
nach §§ 95, 96 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft in der Fassung vom
10. Dezember 2014 aktuell aus drei
Mitgliedern, die von den Aktionären in der
Hauptversammlung gewählt werden, zusammen.
Unter der Voraussetzung des Beschlusses der
Hauptversammlung zur Erhöhung der Zahl der
Aufsichtsratsmitglieder wie unter vorstehendem
Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagen, ist ein
weiteres Mitglied des Aufsichtsrats von der
Hauptversammlung zu wählen.
Ferner endet mit Ablauf der diesjährigen
ordentlichen Hauptversammlung turnusgemäß
die Bestellung des Aufsichtsratsvorsitzenden
Herrn Wilhelm Hecking, der durch Beschluss der
ordentlichen Hauptversammlung im Dezember 2011
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das am 30. Juni 2016 endende
Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied
des Aufsichtsrats der KROMI Logistik AG
gewählt worden war. Herr Hecking steht als
Aufsichtsrat nicht mehr zur Verfügung.
Vorstand und Aufsichtsrat der KROMI Logistik
AG danken Herrn Hecking für seinen Einsatz und
seine Verdienste für die Gesellschaft in den
fünf Jahren seiner Tätigkeit als Vorsitzender
des Aufsichtsrates.
Schließlich hatte Herr René Dannert, der
ebenfalls durch Beschluss der ordentlichen
Hauptversammlung im Dezember 2011 zum Mitglied
des Aufsichtsrats gewählt worden war, sein
Mandat zum 31. August 2016 niedergelegt,
wodurch der Aufsichtsrat gem. § 108 Abs. (2)
Satz 3 AktG beschlussunfähig wurde. Auf Antrag
der Gesellschaft hat daher das Amtsgericht
Hamburg mit Beschluss gem. § 104 Abs. (1) AktG
vom 02. September 2016 Herrn Ulrich Bellgardt
zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Diese
gerichtliche Bestellung endet
beschlussgemäß nach § 104 Abs. (5) AktG,
sobald die mangelnde Beschlussfähigkeit des
Aufsichtsrates behoben ist, spätestens aber
mit Ablauf der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft, auf der ein
Ersatzmitglied für den ausgeschiedenen Herrn
Dannert gewählt werden kann, mithin mit Ablauf
der Hauptversammlung, die Gegenstand dieser
Einladung ist.
Demnach sind mindestens zwei, in Abhängigkeit
von der Beschlussfassung der Hauptversammlung
zu Tagesordnungspunkt 5 gegebenenfalls drei
Mitglieder des Aufsichtsrats von der
Hauptversammlung zu wählen. Die
Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) *Herrn Ulrich Bellgardt*, wohnhaft in
CH-4535 Hubersdorf, Schweiz,
für den Zeitraum bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
am 30. Juni 2019 endende Geschäftsjahr
beschließt, als neues Mitglied in
den Aufsichtsrat der KROMI Logistik AG zu
wählen.
Herr Ulrich Bellgardt (59),
Dipl.-Ingenieur (TU-Clausthal), ist seit
2003 geschäftsführender Gesellschafter
der Strategie- und
Managementberatungsgesellschaft ubc GmbH
mit Sitz in Solothurn, Schweiz. Zuvor war
er seit 1983 in verschiedenen
Führungsaufgaben des heute zur
Caterpillar-Gruppe gehörenden
Bergbauzulieferers Eisenhütte Westfalia
Lünen und seiner Nachfolgegesellschaften
tätig, zwischen 1991 und 1998 alleiniger
Geschäftsführer der Maschinenfabrik
Scharf GmbH (heute: SMT Scharf Gruppe),
eines Anbieters schienengebundener
Transportsysteme, und zwischen 1998 und
2003 CEO der Surface Technology, einer
Division der damaligen Saurer AG,
Schweiz.
Es ist vorgesehen, dass Herr Bellgardt
vom Aufsichtsrat nach Maßgabe der
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat als
Aufsichtsratsvorsitzender gewählt wird.
Herr Bellgardt ist Mitglied folgender
gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte
oder vergleichbarer in- und ausländischer
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* WashTec AG, Augsburg
(stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender)
Herr Ulrich Bellgardt ist unabhängig und
verfügt ebenfalls über Sachverstand auf
den Gebieten der Abschlussprüfung im
Sinne des § 100 Abs. (5) AktG.
b) *Herrn Jens Große-Allermann*,
wohnhaft in Köln, Deutschland,
für den Zeitraum bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
am 30. Juni 2019 endende Geschäftsjahr
beschließt, als neues Mitglied in
den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu
wählen.
Herr Große-Allermann (49) ist
beruflich als Vorstandsmitglied der in
Bonn ansässigen, wesentlich an der KROMI
Logistik AG beteiligten
Investmentaktiengesellschaft für
langfristige Investoren TGV und der
Fiducia Treuhand AG tätig.
Ferner ist er Mitglied folgender
gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte
oder vergleichbarer in- und ausländischer
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* FPM Deutsche
Investmentaktiengesellschaft mit
Teilgesellschaftsvermögen, Frankfurt
am Main
* WashTec AG, Augsburg
* Sparta AG, Hamburg
Herr Jens Große-Allermann verfügt
ebenfalls über den erforderlichen
Sachverstand nach § 100 Abs. 5 AktG.
c) *Herrn Stephan Kleinmann*, wohnhaft in
Berlin, Deutschland,
aufschiebend bedingt auf das
Wirksamwerden der unter
Tagesordnungspunkt 5 zu
beschließenden Satzungsänderung
durch deren Eintragung in das
Handelsregister, für den Zeitraum bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das am 30. Juni 2019
endende Geschäftsjahr beschließt,
als neues Mitglied in den Aufsichtsrat
der Gesellschaft zu wählen.
Herr Kleinmann (59) ist
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und
Diplom-Kaufmann, und als Partner der
Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co.
KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft beruflich
tätig.
Herr Stephan Kleinmann ist Mitglied des
Partnerrats der Roever Broenner Susat
Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, dem
Aufsichtsgremium der deutschen Mazars
Organisation, jedoch nicht Mitglied
gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte
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October 31, 2016 10:05 ET (14:05 GMT)
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