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ROUNDUP: Koalition reformiert Betriebsrenten - Riester-Zulage steigt

BERLIN (dpa-AFX) - Mit mehr staatlicher Förderung und dem Wegfall von Rentengarantien will die Koalition die Betriebsrenten in Deutschland ausbauen. Der Gesetzentwurf von Sozial- und Finanzministerium solle in dieser Woche in die Abstimmung zwischen den Bundesministerien gehen, hieß es am Montag in Regierungskreisen. Das Gesetz soll 2018 in Kraft treten. Betriebsrenten sollen vor allem bei Geringverdienern und in kleineren Betrieben weiter verbreitet werden. Der Anteil von 60 Prozent der Beschäftigten mit betrieblicher Altersvorsorge stagniert seit Jahren. Bei den Niedrigverdienern sind es nur 47 Prozent. Die zentrale Punkte:

    - FÖRDERMODELL: Der Staat fördert laut Entwurf Betriebsrenten
      bei Einkommen von bis zu 2000 Euro im Monat mit einem neuen
      Modell. Arbeitgeber bekommen 30 Prozent von Beiträgen von 240
      bis 480 Euro, also 72 bis 144 Euro im Jahr - und zwar dadurch,
      dass der Betrag von der Lohnsteuer abgezogen wird. Mit der
      bereits gewährten Steuerfreiheit oder der Riester-Förderung
      wird das nicht verrechnet.

    - STEUERFÖRDERUNG: Ein höherer Anteil der Arbeitgeber-Zahlungen
      für die Betriebsrente wird von der Steuer freigestellt (sieben
      Prozent von der Beitragsbemessungsgrenze statt vier Prozent
      plus 1800 Euro für Zusagen ab 2004).

    - RIESTER-RENTE: Die Grundzulage für die Riester-Rente soll von
      154 auf 165 Euro steigen. Die Anhebung der jährlichen Zulage
      soll vor allem der Verbreiterung der Betriebsrenten dienen,
      wenn in deren Rahmen geriestert wird. Sie soll aber allen
      Riester-Rentnern zugute kommen.

    - ZIELRENTE: In Tarifverträgen sollen Arbeitgeber und
      Arbeitnehmer vereinbaren können, dass nur noch Beiträge
      zugesagt werden. Die Haftung der Arbeitgeber für
      Betriebsrenten entfällt dann. Zugleich kann vereinbart werden,
      dass Versorgungseinrichtungen keine
      Garantien/Mindestleistungen mehr versprechen. Arbeitgeber
      müssen aber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss
      an die Pensionseinrichtung zahlen. Aufgefordert sind die
      Sozialpartner, im Tarifvertrag zusätzliche Zuschüsse der
      Arbeitgeber zur Absicherung der Zielrente vorzusehen. Die
      Zielrente soll das Unternehmensrisiko zum Angebot von
      Betriebsrenten in der Niedrigzinsphase mindern.

    - OPT-OUT: Ganze Belegschaften sollen in die betriebliche
      Altersvorsorge einbezogen werden können. Der Einzelne hat dann
      die Möglichkeit, sich dagegen zu entscheiden und "opt-out" zu
      wählen.

    - GRUNDSICHERUNG: Wenn man selbst Betriebs- oder Riester-Renten
      aufgebaut hat, sollen 200 Euro nicht auf die Grundsicherung
      angerechnet werden, wenn man im Alter Grundsicherung braucht.
      Das soll Geringverdiener die Sorge nehmen, dass am Ende die
      sauer ersparte Zusatzabsicherung wieder weggenommen wird.

    - DOPPELVERBEITRAGUNG: Wollen Arbeitnehmer eine
      Riester-Förderung über das System der Betriebsrente bekommen,
      geht das nur über Entgeltbestandteile, die schon versteuert
      und mit Sozialbeiträgen belastet wurden. Wird die
      Riester-Rente später ausgezahlt, werden ein zweites Mal
      Beiträge fällig. Noch ist aber unklar, ob diese sogenannte
      Doppelverbeitragung abgeschafft wird - das wird
      geprüft./bw/DP/mis

AXC0166 2016-10-31/16:38

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