BERLIN (dpa-AFX) - Mit mehr staatlicher Förderung und dem Wegfall von Rentengarantien will die Koalition die Betriebsrenten in Deutschland ausbauen. Der Gesetzentwurf von Sozial- und Finanzministerium solle in dieser Woche in die Abstimmung zwischen den Bundesministerien gehen, hieß es am Montag in Regierungskreisen. Das Gesetz soll 2018 in Kraft treten. Betriebsrenten sollen vor allem bei Geringverdienern und in kleineren Betrieben weiter verbreitet werden. Der Anteil von 60 Prozent der Beschäftigten mit betrieblicher Altersvorsorge stagniert seit Jahren. Bei den Niedrigverdienern sind es nur 47 Prozent. Die zentrale Punkte:
- FÖRDERMODELL: Der Staat fördert laut Entwurf Betriebsrenten
bei Einkommen von bis zu 2000 Euro im Monat mit einem neuen
Modell. Arbeitgeber bekommen 30 Prozent von Beiträgen von 240
bis 480 Euro, also 72 bis 144 Euro im Jahr - und zwar dadurch,
dass der Betrag von der Lohnsteuer abgezogen wird. Mit der
bereits gewährten Steuerfreiheit oder der Riester-Förderung
wird das nicht verrechnet.
- STEUERFÖRDERUNG: Ein höherer Anteil der Arbeitgeber-Zahlungen
für die Betriebsrente wird von der Steuer freigestellt (sieben
Prozent von der Beitragsbemessungsgrenze statt vier Prozent
plus 1800 Euro für Zusagen ab 2004).
- RIESTER-RENTE: Die Grundzulage für die Riester-Rente soll von
154 auf 165 Euro steigen. Die Anhebung der jährlichen Zulage
soll vor allem der Verbreiterung der Betriebsrenten dienen,
wenn in deren Rahmen geriestert wird. Sie soll aber allen
Riester-Rentnern zugute kommen.
- ZIELRENTE: In Tarifverträgen sollen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer vereinbaren können, dass nur noch Beiträge
zugesagt werden. Die Haftung der Arbeitgeber für
Betriebsrenten entfällt dann. Zugleich kann vereinbart werden,
dass Versorgungseinrichtungen keine
Garantien/Mindestleistungen mehr versprechen. Arbeitgeber
müssen aber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss
an die Pensionseinrichtung zahlen. Aufgefordert sind die
Sozialpartner, im Tarifvertrag zusätzliche Zuschüsse der
Arbeitgeber zur Absicherung der Zielrente vorzusehen. Die
Zielrente soll das Unternehmensrisiko zum Angebot von
Betriebsrenten in der Niedrigzinsphase mindern.
- OPT-OUT: Ganze Belegschaften sollen in die betriebliche
Altersvorsorge einbezogen werden können. Der Einzelne hat dann
die Möglichkeit, sich dagegen zu entscheiden und "opt-out" zu
wählen.
- GRUNDSICHERUNG: Wenn man selbst Betriebs- oder Riester-Renten
aufgebaut hat, sollen 200 Euro nicht auf die Grundsicherung
angerechnet werden, wenn man im Alter Grundsicherung braucht.
Das soll Geringverdiener die Sorge nehmen, dass am Ende die
sauer ersparte Zusatzabsicherung wieder weggenommen wird.
- DOPPELVERBEITRAGUNG: Wollen Arbeitnehmer eine
Riester-Förderung über das System der Betriebsrente bekommen,
geht das nur über Entgeltbestandteile, die schon versteuert
und mit Sozialbeiträgen belastet wurden. Wird die
Riester-Rente später ausgezahlt, werden ein zweites Mal
Beiträge fällig. Noch ist aber unklar, ob diese sogenannte
Doppelverbeitragung abgeschafft wird - das wird
geprüft./bw/DP/mis
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