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DGAP-HV: ThyssenKrupp AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.01.2017 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-HV: ThyssenKrupp AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ThyssenKrupp AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.01.2017 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2016-11-30 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
ThyssenKrupp AG Duisburg und Essen - ISIN DE0007500001 
- Einladung zur Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur 18. ordentlichen Hauptversammlung 
der thyssenkrupp AG mit dem Sitz in Duisburg und Essen. 
Die Hauptversammlung findet am Freitag, dem 27. Januar 
2017, 10:00 Uhr, im RuhrCongress, Stadionring 20, 44791 
Bochum, statt. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der thyssenkrupp AG und des 
   Konzernabschlusses zum 30. September 2016, 
   des zusammengefassten Lageberichts der 
   thyssenkrupp AG und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
   Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 
   AktG am 23. November 2016 gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
   entfällt eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung. Jahresabschluss, 
   Konzernabschluss und zusammengefasster 
   Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und 
   Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen 
   übernahmerechtlicher Angaben sind der 
   Hauptversammlung, ohne dass es nach 
   Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, 
   zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Seit dem 01. Januar 2017 ist der Anspruch der 
   Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf 
   den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig (§ 58 Absatz 4 Satz 2 
   AktG). Eine frühere Fälligkeit kann nicht 
   vorgesehen werden (§ 58 Absatz 4 Satz 3 
   AktG). 
   Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2015/2016 sollen 0,15 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie 
   ausgeschüttet werden. Die Dividende soll am 
   01. Februar 2017 ausgezahlt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2015/2016 in Höhe von 1.427.067.639,11 EUR 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   - Ausschüttung einer    84.890.692,05 EUR 
     Dividende von 0,15 
     EUR je 
     dividendenberechtigte 
     r Stückaktie: 
   - Gewinnvortrag:        1.342.176.947,06 EUR 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die 
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind 
   diese gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von 0,15 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
   diesen Zeitraum zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
   diesen Zeitraum zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   und für die prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses vor: 
 
   Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, wird 
   zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2016/2017 und zum Abschlussprüfer für eine 
   etwaige prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2016/2017 sowie für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für 
   das Geschäftsjahr 2017/2018, die vor der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2018 erstellt 
   werden, gewählt. 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung ist das Grundkapital der 
   Gesellschaft eingeteilt in 565.937.947 
   Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. 
   Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine 
   eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- 
   und stimmberechtigten Aktien beträgt im 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung somit 565.937.947 Stück. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in 
   Person oder durch Bevollmächtigte - und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
   Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 06. 
   Januar 2017, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), 
   Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur 
   Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss 
   zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- 
   oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den 
   Nachweisstichtag erstellten Nachweis des 
   Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 
   20. Januar 2017 bei der nachstehend genannten 
   Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in 
   deutscher oder englischer Sprache abgefasst 
   sein. Für den Nachweis genügt die Textform. 
 
   *Anmeldestelle:* 
   thyssenkrupp AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Üblicherweise übernehmen die 
   depotführenden Institute die erforderliche 
   Anmeldung und die Übermittlung des 
   Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre 
   Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, 
   sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges 
   depotführendes Institut zu wenden und dabei 
   gleichzeitig eine Eintrittskarte für die 
   Hauptversammlung zu bestellen. Wie in den 
   Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich 
   nur eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung 
   von der Anmeldestelle ausgestellt. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Briefwahl* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen möchten, können 
   ihre Stimmen auch schriftlich durch Briefwahl 
   abgeben. Hierzu steht das auf der 
   Eintrittskarte abgedruckte Formular zur 
   Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen 
   Stimmen müssen bis einschließlich 25. 
   Januar 2017 bei der Gesellschaft unter der in 
   der vorstehenden Ziffer 2 angegebenen Adresse 
   eingegangen sein. Die Briefwahl schließt 
   eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht 
   aus. 
4. *Verfahren für die Stimmabgabe bei 
   Stimmrechtsvertretung* 
 
   *Bevollmächtigung eines Dritten* 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn 
   weder ein Kreditinstitut, ein diesem 
   gemäß § 135 Absatz 10 AktG i. V. m. § 
   125 Absatz 5 AktG gleichgestelltes Institut 
   oder Unternehmen noch eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine dieser nach § 
   135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur 
   Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. 
   Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der 
   Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet 
   werden. Die Vollmacht kann unter Verwendung 
   der Daten der Eintrittskarte auch 
   elektronisch via Internet erteilt werden. Bei 
   Bevollmächtigung von Kreditinstituten, von 
   ihnen gemäß § 135 Absatz 10 AktG i. V. 
   m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten 
   Instituten oder Unternehmen, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 
   Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind 
   Besonderheiten zu beachten, die bei dem 
   jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen 
   sind. 
 
   *Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern 
   der Gesellschaft* 
   Außerdem wird den Aktionären angeboten, 
   von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und 
   sich bei den Abstimmungen unter Erteilung von 
   Weisungen vertreten zu lassen. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen; sie können 
   die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
   ausüben. Vollmachten und Weisungen an die von 
   der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter können über ein 
   internetgestütztes Vollmachts- und 
   Weisungssystem der Gesellschaft vor und auch 
   noch während der Hauptversammlung erteilt 
   werden. Zugang zum internetgestützten 
   Vollmachts- und Weisungssystem erhalten die 
   Aktionäre mit den Daten ihrer Eintrittskarte. 
5. *Übertragung der Hauptversammlung im 
   Internet* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 30, 2016 09:06 ET (14:06 GMT)

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