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DGAP-HV: ThyssenKrupp AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
ThyssenKrupp AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
27.01.2017 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2016-11-30 / 15:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
ThyssenKrupp AG Duisburg und Essen - ISIN DE0007500001
- Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur 18. ordentlichen Hauptversammlung
der thyssenkrupp AG mit dem Sitz in Duisburg und Essen.
Die Hauptversammlung findet am Freitag, dem 27. Januar
2017, 10:00 Uhr, im RuhrCongress, Stadionring 20, 44791
Bochum, statt.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der thyssenkrupp AG und des
Konzernabschlusses zum 30. September 2016,
des zusammengefassten Lageberichts der
thyssenkrupp AG und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2015/2016, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173
AktG am 23. November 2016 gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Somit
entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Jahresabschluss,
Konzernabschluss und zusammengefasster
Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und
Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen
übernahmerechtlicher Angaben sind der
Hauptversammlung, ohne dass es nach
Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf,
zugänglich zu machen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Seit dem 01. Januar 2017 ist der Anspruch der
Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf
den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig (§ 58 Absatz 4 Satz 2
AktG). Eine frühere Fälligkeit kann nicht
vorgesehen werden (§ 58 Absatz 4 Satz 3
AktG).
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2015/2016 sollen 0,15 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie
ausgeschüttet werden. Die Dividende soll am
01. Februar 2017 ausgezahlt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2015/2016 in Höhe von 1.427.067.639,11 EUR
wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer 84.890.692,05 EUR
Dividende von 0,15
EUR je
dividendenberechtigte
r Stückaktie:
- Gewinnvortrag: 1.342.176.947,06 EUR
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die
Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind
diese gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von 0,15 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
und für die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Prüfungsausschusses vor:
Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, wird
zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2016/2017 und zum Abschlussprüfer für eine
etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2016/2017 sowie für eine etwaige prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für
das Geschäftsjahr 2017/2018, die vor der
ordentlichen Hauptversammlung 2018 erstellt
werden, gewählt.
II. *Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft eingeteilt in 565.937.947
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme-
und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung somit 565.937.947 Stück.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in
Person oder durch Bevollmächtigte - und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Personen berechtigt, die zu Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 06.
Januar 2017, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag),
Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss
zusammen mit einem vom depotführenden Kredit-
oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den
Nachweisstichtag erstellten Nachweis des
Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des
20. Januar 2017 bei der nachstehend genannten
Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst
sein. Für den Nachweis genügt die Textform.
*Anmeldestelle:*
thyssenkrupp AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Üblicherweise übernehmen die
depotführenden Institute die erforderliche
Anmeldung und die Übermittlung des
Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre
Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten,
sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges
depotführendes Institut zu wenden und dabei
gleichzeitig eine Eintrittskarte für die
Hauptversammlung zu bestellen. Wie in den
Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich
nur eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung
von der Anmeldestelle ausgestellt.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch
Briefwahl*
Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
ihre Stimmen auch schriftlich durch Briefwahl
abgeben. Hierzu steht das auf der
Eintrittskarte abgedruckte Formular zur
Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen
Stimmen müssen bis einschließlich 25.
Januar 2017 bei der Gesellschaft unter der in
der vorstehenden Ziffer 2 angegebenen Adresse
eingegangen sein. Die Briefwahl schließt
eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht
aus.
4. *Verfahren für die Stimmabgabe bei
Stimmrechtsvertretung*
*Bevollmächtigung eines Dritten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn
weder ein Kreditinstitut, ein diesem
gemäß § 135 Absatz 10 AktG i. V. m. §
125 Absatz 5 AktG gleichgestelltes Institut
oder Unternehmen noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine dieser nach §
135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur
Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der
Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet
werden. Die Vollmacht kann unter Verwendung
der Daten der Eintrittskarte auch
elektronisch via Internet erteilt werden. Bei
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, von
ihnen gemäß § 135 Absatz 10 AktG i. V.
m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten
Instituten oder Unternehmen,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135
Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind
Besonderheiten zu beachten, die bei dem
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen
sind.
*Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern
der Gesellschaft*
Außerdem wird den Aktionären angeboten,
von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und
sich bei den Abstimmungen unter Erteilung von
Weisungen vertreten zu lassen. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können
die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Vollmachten und Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter können über ein
internetgestütztes Vollmachts- und
Weisungssystem der Gesellschaft vor und auch
noch während der Hauptversammlung erteilt
werden. Zugang zum internetgestützten
Vollmachts- und Weisungssystem erhalten die
Aktionäre mit den Daten ihrer Eintrittskarte.
5. *Übertragung der Hauptversammlung im
Internet*
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November 30, 2016 09:06 ET (14:06 GMT)
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