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DGAP-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.01.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 11.01.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-12-01 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft München - WKN 126215 
- 
- ISIN DE0001262152 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre 
unserer Gesellschaft zu der am *11. Januar 2017 um 
10:00 Uhr* 
(Einlass ab 9:30 Uhr) 
im Konferenzzentrum München, 
Hanns-Seidel-Stiftung, 
Lazarettstraße 33, 
80636 München stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   2015/2016 und des Lageberichts der B+S 
   Banksysteme Aktiengesellschaft, des 
   gebilligten Konzernabschlusses 2015/2016 und 
   des Lageberichts des Konzerns, des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2015/2016 sowie des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
   315 Abs. 4 HGB.* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 
   175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, 
   dass der Vorstand die Hauptversammlung zur 
   Entgegennahme des festgestellten 
   Jahresabschlusses und des Lageberichts und 
   bei einem Mutterunternehmen auch zur 
   Entgegennahme des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts einzuberufen hat. 
   Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung 
   den Jahresabschluss, den Lagebericht, den 
   Bericht des Aufsichtsrats und - bei 
   börsennotierten Gesellschaften - einen 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem 
   Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, 
   den Konzernlagebericht und den Bericht des 
   Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands in getrennten 
   Abstimmungen für das Geschäftsjahr 2015/2016 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2015/2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017.* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2016/2017 zu wählen. 
Teilnahmebedingungen 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nach § 16 Abs. 4 und 5 der Satzung der 
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss in Textform 
in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
Zum Nachweis reicht ein in Textform erstellter Nachweis 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut aus. 
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache 
erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Versammlung, also auf den *Beginn des 21. 
Dezember 2016, 00:00 Uhr*, ('*Nachweisstichtag*') zu 
beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des *4. Januar 
2017 (24:00 Uhr)* bei folgender Anmeldestelle zugehen: 
 
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft 
c/o Computershare Operations Center 
D-80249 München 
Telefax: +49/89/30 90 37 4675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der (vollständigen oder teilweisen) 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. 
h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer 
etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch 
vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er hat 
sich vom Vorbesitzer, welcher die Aktien zum 
Nachweisstichtag noch gehalten hat, bevollmächtigen 
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner 
Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer 
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform (§ 126b BGB). 
 
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG 
gleichgestellte Institution oder Person mit der 
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir 
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
bevollmächtigende Institution oder Person 
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die 
Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher 
die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 des 
Wertpapierhandelsgesetzes, das für die Erteilung einer 
Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der 
Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären 
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten 
Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter 
www.bs-ag.com unter der Rubrik 'Investor Relations', 
'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch 
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag 
der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Für die Erklärung einer 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und 
ihren Widerruf sowie die Übermittlung des 
Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten 
stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, insbesondere 
auch für die elektronische Übermittlung, zur 
Verfügung: 
 
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft 
Hauptversammlung 
Elsenheimerstraße 45 
80687 München 
Telefax: +49/89/74 119 - 599 
E-Mail: ir@bs-ag.com 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit 
der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die 
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung 
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich anmelden 
und den Nachweis des Anteilsbesitzes führen. Zusammen 
mit der Eintrittskarte erhalten sie weitere 
Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein 
Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Dieses steht 
auch unter www.bs-ag.com unter der Rubrik 'Investor 
Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur 
Verfügung. Soweit die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen 
diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den 
Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des 
Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Die Vollmacht mit den Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Nachweis 
gegenüber der Gesellschaft sollten aus 
organisatorischen Gründen spätestens bis zum *10. 
Januar 2017, 12:00 Uhr* bei den Stimmrechtsvertretern 
der Gesellschaft unter der im Abschnitt 'Verfahren für 
die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten' genannten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 01, 2016 09:06 ET (14:06 GMT)

Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse für die 
Übermittlung der Vollmachtserteilung eingehen. 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit 
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihre Stimmen durch Briefwahl 
abgeben. Hierzu kann das auf der Eintrittskarte 
abgedruckte Formular verwendet werden. Das 
Briefwahlformular erhalten die Aktionäre zusammen mit 
der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. 
Dieses steht auch unter www.bs-ag.com unter der Rubrik 
'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zum Download 
zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass auch zur 
Abgabe von Briefwahlstimmen eine ordnungsgemäße 
Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes 
erforderlich sind. 
 
Briefwahlstimmen können bis zum *10. Januar 2017, 12:00 
Uhr,* unter der vorgenannten, im Abschnitt 'Verfahren 
für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten' 
angegebenen Adresse erteilt, geändert oder widerrufen 
werden. Die persönliche Teilnahme an der 
Hauptversammlung gilt ebenfalls als Widerruf bereits 
abgegebener Briefwahlstimmen. 
 
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht mit Weisungen an 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig 
betrachtet. Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmacht mit 
Weisungen an von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen 
Übermittlungswegen eingehen, werden erteilte 
Briefwahlstimmen oder Vollmachten/Weisungen in 
folgender Reihenfolge berücksichtigt: per E-Mail, per 
Telefax und zuletzt in Papierform eingehende 
Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten/Weisungen. 
 
Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den Hinweisen 
auf dem mit der Eintrittskarte übersandten bzw. auf der 
Internetseite verfügbaren Formular entnehmen. 
 
*Angabe der Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 
126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals (das entspricht zur Zeit 310.497 
Aktien) oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,- 
erreichen (dies entspricht zur Zeit 500.000 Aktien), 
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 
30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des 
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei 
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist 
also *11. Dezember 2016, 24:00 Uhr*. Später zugegangene 
Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Das 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der B+S 
Banksysteme Aktiengesellschaft zu richten. Wir bitten, 
folgende Adresse zu verwenden: 
 
B + S Banksysteme Aktiengesellschaft 
- Vorstand - 
Elsenheimerstraße 45 
80687 München 
 
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 
2, Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor 
dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der erforderlichen 
Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung über den Antrag halten werden. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter der Internetadresse www.bs-ag.com 
unter der Rubrik 'Investor Relations', 
'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären 
mitgeteilt. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 
1, § 127 AktG 
 
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG 
berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu 
den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die 
Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht 
werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der 
Versammlung, d.h. spätestens bis zum *27. Dezember 
2016, 24:00 Uhr*, an folgende Adresse zu richten: 
 
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft 
Hauptversammlung 
Elsenheimerstraße 45 
80687 München 
Telefax: +49/89/74 119 - 599 
E-Mail: ir@bs-ag.com 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht 
zugänglich gemacht. 
 
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir 
zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs und der 
Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung 
hierzu im Internet unter www.bs-ag.com unter der Rubrik 
'Investor Relations', 'Hauptversammlung' 
veröffentlichen. 
 
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den 
Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern 
sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht 
begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 
AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen 
Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich 
zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten 
Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nur dann 
berücksichtigt, wenn sie während der Hauptversammlung 
gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, 
während der Hauptversammlung Gegenanträge und 
Wahlvorschläge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und 
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen, bleibt unberührt. 
 
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die 
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf 
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der B+S 
Banksysteme Aktiengesellschaft zu den mit ihr 
verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die 
Auskunftspflicht auch die Lage des B+S 
Banksysteme-Konzerns und der in den B+S 
Banksysteme-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
Nach § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der 
Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und 
Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu 
beschränken. Er ist insbesondere ermächtigt, zu Beginn 
der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen 
zeitlichen Rahmen für den ganzen 
Hauptversammlungsverlauf, für einen einzelnen 
Tagesordnungspunkt oder für einen Redner zu setzen. Die 
zeitlichen Beschränkungen müssen angemessen sein. 
 
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden 
sich auch unter der Internetadresse www.bs-ag.com unter 
der Rubrik 'Investor Relations', 'Hauptversammlung'. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind ab Einberufung der 
Hauptversammlung über die Internetseite www.bs-ag.com 
unter der Rubrik 'Investor Relations', 
'Hauptversammlung' abrufbar. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
6.209.933,00 und ist eingeteilt in 6.209.933 
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am 
Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Jede Aktie 
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung somit 6.209.933. Die 
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
München, im November 2016 
 
*B+S Banksysteme Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2016-12-01 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft 
             Elsenheimer Str. 45 
             80687 München 
             Deutschland 
E-Mail:      Theresa.Csoka@bs-ag.com 
Internet:    http://www.bs-ag.de/ 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
526003 2016-12-01 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

December 01, 2016 09:06 ET (14:06 GMT)

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