DJ DGAP-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.01.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 11.01.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-12-01 / 15:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft München - WKN 126215
-
- ISIN DE0001262152 - Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre
unserer Gesellschaft zu der am *11. Januar 2017 um
10:00 Uhr*
(Einlass ab 9:30 Uhr)
im Konferenzzentrum München,
Hanns-Seidel-Stiftung,
Lazarettstraße 33,
80636 München stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
2015/2016 und des Lageberichts der B+S
Banksysteme Aktiengesellschaft, des
gebilligten Konzernabschlusses 2015/2016 und
des Lageberichts des Konzerns, des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015/2016 sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 HGB.*
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. §
175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor,
dass der Vorstand die Hauptversammlung zur
Entgegennahme des festgestellten
Jahresabschlusses und des Lageberichts und
bei einem Mutterunternehmen auch zur
Entgegennahme des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts einzuberufen hat.
Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1
AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung
den Jahresabschluss, den Lagebericht, den
Bericht des Aufsichtsrats und - bei
börsennotierten Gesellschaften - einen
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem
Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss,
den Konzernlagebericht und den Bericht des
Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands in getrennten
Abstimmungen für das Geschäftsjahr 2015/2016
Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015/2016.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu
erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016/2017.*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2016/2017 zu wählen.
Teilnahmebedingungen
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 16 Abs. 4 und 5 der Satzung der
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des
Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss in Textform
in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Zum Nachweis reicht ein in Textform erstellter Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut aus.
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Versammlung, also auf den *Beginn des 21.
Dezember 2016, 00:00 Uhr*, ('*Nachweisstichtag*') zu
beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des *4. Januar
2017 (24:00 Uhr)* bei folgender Anmeldestelle zugehen:
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
D-80249 München
Telefax: +49/89/30 90 37 4675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der (vollständigen oder teilweisen)
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.
h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer
etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch
vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er hat
sich vom Vorbesitzer, welcher die Aktien zum
Nachweisstichtag noch gehalten hat, bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner
Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform (§ 126b BGB).
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG
gleichgestellte Institution oder Person mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigende Institution oder Person
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die
Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher
die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 des
Wertpapierhandelsgesetzes, das für die Erteilung einer
Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten
Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter
www.bs-ag.com unter der Rubrik 'Investor Relations',
'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag
der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Für die Erklärung einer
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und
ihren Widerruf sowie die Übermittlung des
Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten
stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, insbesondere
auch für die elektronische Übermittlung, zur
Verfügung:
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
Elsenheimerstraße 45
80687 München
Telefax: +49/89/74 119 - 599
E-Mail: ir@bs-ag.com
*Verfahren für die Stimmabgabe durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit
der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich anmelden
und den Nachweis des Anteilsbesitzes führen. Zusammen
mit der Eintrittskarte erhalten sie weitere
Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein
Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Dieses steht
auch unter www.bs-ag.com unter der Rubrik 'Investor
Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur
Verfügung. Soweit die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen
diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den
Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des
Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Die Vollmacht mit den Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Nachweis
gegenüber der Gesellschaft sollten aus
organisatorischen Gründen spätestens bis zum *10.
Januar 2017, 12:00 Uhr* bei den Stimmrechtsvertretern
der Gesellschaft unter der im Abschnitt 'Verfahren für
die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten' genannten
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
December 01, 2016 09:06 ET (14:06 GMT)
Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse für die
Übermittlung der Vollmachtserteilung eingehen.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen
Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
*Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihre Stimmen durch Briefwahl
abgeben. Hierzu kann das auf der Eintrittskarte
abgedruckte Formular verwendet werden. Das
Briefwahlformular erhalten die Aktionäre zusammen mit
der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.
Dieses steht auch unter www.bs-ag.com unter der Rubrik
'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zum Download
zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass auch zur
Abgabe von Briefwahlstimmen eine ordnungsgemäße
Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes
erforderlich sind.
Briefwahlstimmen können bis zum *10. Januar 2017, 12:00
Uhr,* unter der vorgenannten, im Abschnitt 'Verfahren
für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten'
angegebenen Adresse erteilt, geändert oder widerrufen
werden. Die persönliche Teilnahme an der
Hauptversammlung gilt ebenfalls als Widerruf bereits
abgegebener Briefwahlstimmen.
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht mit Weisungen an
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig
betrachtet. Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmacht mit
Weisungen an von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen
Übermittlungswegen eingehen, werden erteilte
Briefwahlstimmen oder Vollmachten/Weisungen in
folgender Reihenfolge berücksichtigt: per E-Mail, per
Telefax und zuletzt in Papierform eingehende
Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten/Weisungen.
Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den Hinweisen
auf dem mit der Eintrittskarte übersandten bzw. auf der
Internetseite verfügbaren Formular entnehmen.
*Angabe der Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2,
126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG*
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals (das entspricht zur Zeit 310.497
Aktien) oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,-
erreichen (dies entspricht zur Zeit 500.000 Aktien),
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist
also *11. Dezember 2016, 24:00 Uhr*. Später zugegangene
Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der B+S
Banksysteme Aktiengesellschaft zu richten. Wir bitten,
folgende Adresse zu verwenden:
B + S Banksysteme Aktiengesellschaft
- Vorstand -
Elsenheimerstraße 45
80687 München
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs.
2, Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG
nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor
dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der erforderlichen
Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung über den Antrag halten werden.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse www.bs-ag.com
unter der Rubrik 'Investor Relations',
'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären
mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs.
1, § 127 AktG
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG
berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu
den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die
Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der
Versammlung, d.h. spätestens bis zum *27. Dezember
2016, 24:00 Uhr*, an folgende Adresse zu richten:
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
Elsenheimerstraße 45
80687 München
Telefax: +49/89/74 119 - 599
E-Mail: ir@bs-ag.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht
zugänglich gemacht.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir
zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs und der
Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung
hierzu im Internet unter www.bs-ag.com unter der Rubrik
'Investor Relations', 'Hauptversammlung'
veröffentlichen.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den
Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern
sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht
begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2
AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen
Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich
zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten
Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nur dann
berücksichtigt, wenn sie während der Hauptversammlung
gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs,
während der Hauptversammlung Gegenanträge und
Wahlvorschläge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu
stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der B+S
Banksysteme Aktiengesellschaft zu den mit ihr
verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die
Auskunftspflicht auch die Lage des B+S
Banksysteme-Konzerns und der in den B+S
Banksysteme-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Nach § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der
Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und
Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu
beschränken. Er ist insbesondere ermächtigt, zu Beginn
der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen
zeitlichen Rahmen für den ganzen
Hauptversammlungsverlauf, für einen einzelnen
Tagesordnungspunkt oder für einen Redner zu setzen. Die
zeitlichen Beschränkungen müssen angemessen sein.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden
sich auch unter der Internetadresse www.bs-ag.com unter
der Rubrik 'Investor Relations', 'Hauptversammlung'.
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft*
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und
weitere Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung sind ab Einberufung der
Hauptversammlung über die Internetseite www.bs-ag.com
unter der Rubrik 'Investor Relations',
'Hauptversammlung' abrufbar.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
6.209.933,00 und ist eingeteilt in 6.209.933
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung somit 6.209.933. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
München, im November 2016
*B+S Banksysteme Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2016-12-01 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Elsenheimer Str. 45
80687 München
Deutschland
E-Mail: Theresa.Csoka@bs-ag.com
Internet: http://www.bs-ag.de/
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(END) Dow Jones Newswires
December 01, 2016 09:06 ET (14:06 GMT)
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