Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat am Dienstag die Verfassungsbeschwerden von RWE, Eon und Vattenfall gegen das Atomgesetz aus dem Juli 2011 als "zulässig und teilweise begründet" bezeichnet. Die Karlsruher Richter urteilten, dass wegen der Beschleunigung des Atomausstiegs...Den vollständigen Artikel lesen ...