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DGAP-HV: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.01.2017 in Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6, 04109 Leipzig, mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-12-09 / 15:05 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. VERBIO Vereinigte BioEnergie AG Zörbig ISIN DE000A0JL9W6 WKN A0JL9W Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 27. Januar 2017, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) im Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6, 04109 Leipzig, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/2016. Vorlage des Lageberichts für die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und den VERBIO Vereinigte BioEnergie Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015/2016. Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.verbio.de -> Investor Relations -> Finanzkalender & Corporate Events -> Hauptversammlung 2017 abrufbar. Diese Unterlagen werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 30. Juni 2016 und den Konzernabschluss zum 30. Juni 2016 in seiner Sitzung am 19. September 2016 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015/2016.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG für das Geschäftsjahr 2015/2016 von *44.133.545,64* EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer *9.450.000,00* EUR Dividende von 0,15 EUR je Aktie auf 63.000.000 dividendenberechtigte Stückaktien Vortrag auf neue *34.683.545,64* EUR Rechnung Bilanzgewinn *44.133.545,64* EUR Die Dividende wird am 1. Februar 2017 ausgezahlt. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016.* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über den Vorschlag der Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017.* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und deren Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016/2017 zu wählen. 6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit der VERBIO Gas Pinnow GmbH* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Zustimmung zu dem am 5. Dezember 2016 geschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG als herrschendem Unternehmen und der VERBIO Gas Pinnow GmbH, Zörbig, als abhängigem Unternehmen zu erteilen. Die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG hält sämtliche Geschäftsanteile an dem abhängigen Unternehmen. Der zwischen der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und der VERBIO Gas Pinnow GmbH geschlossene Unternehmensvertrag hat folgenden Inhalt: 'Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Thura Mark 18, 06780 Zörbig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 6435 nachfolgend - Organträgerin - und der VERBIO Gas Pinnow GmbH, Thura Mark 18, 06780 Zörbig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 23604 nachfolgend - Organgesellschaft - beide zusammen nachfolgend - Vertragsparteien - Präambel Die Organträgerin ist am Stammkapital der Organgesellschaft in Höhe von insgesamt 25.000,00 EUR unmittelbar beteiligt. Sie hält sämtliche Geschäftsanteile an der Organgesellschaft und ist damit deren Alleingesellschafterin. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien was folgt: *§ *Leitung und Weisungsrecht* 1* Die Organgesellschaft unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der Organträgerin. Die Organträgerin ist demgemäß berechtigt, der Geschäftsführung der Organgesellschaft hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Die Organgesellschaft ist verpflichtet, die Weisungen zu befolgen. Die Eigenverantwortlichkeit der Geschäftsführer der Organgesellschaft für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. *§ *Informationsrechte* 2* Die Organträgerin ist jederzeit berechtigt, Bücher und sonstige Geschäftsunterlagen der Organgesellschaft einzusehen. Die Geschäftsleitung der Organgesellschaft ist verpflichtet, der Organträgerin jederzeit alle von der Organträgerin gewünschten Auskünfte über sämtliche rechtlichen, geschäftlichen und organisatorischen Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben. *§ *Gewinnabführung* 3* (1) Die Organgesellschaft verpflichtet sich, beginnend für ihr ab der Gründung laufendes Geschäftsjahr, ihren ganzen Gewinn an die Organträgerin abzuführen. Gewinn ist - vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von anderen Rücklagen nach den Absätzen 2 und 3 - der gesamte ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr sowie um den nach § 268 Abs. 8 des Handelsgesetzbuches ausschüttungsgesperrten Betrag. Die Gewinnabführung darf den in § 301 Aktiengesetz genannten Betrag nicht überschreiten. (2) Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung der Organträgerin Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 Handelsgesetzbuch) einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. (3) Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches sind auf Verlangen der Organträgerin aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. (4) Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung von Kapitalrücklagen oder von vorvertraglichen Gewinnrücklagen ist ausgeschlossen. (5) Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Stichtag des Jahresabschlusses der Organgesellschaft und wird zu diesem Zeitpunkt fällig. Er ist ab diesem Zeitpunkt mit 5% p.a. zu verzinsen. *§ *Verlustübernahme* 4* (1) Die Organträgerin ist verpflichtet, einen während der Vertragsdauer entstandenen Jahresfehlbetrag in entsprechender Anwendung von § 302 Aktiengesetz in der jeweils gültigen Fassung auszugleichen. (2) § 3 Absatz 5 dieses Vertrages gilt entsprechend. *§ *Wirksamwerden und Vertragsdauer* 5* (1) Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmungen der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft und der Hauptversammlung der Organträgerin sowie aufschiebend bedingt von der Eintragung dieses Vertrages bei der Organgesellschaft im Handelsregister abgeschlossen. Er wird mit Eintragung in das Handelsregister der Organgesellschaft wirksam und gilt - mit Ausnahme des Weisungsrechts nach § 1 dieses Vertrages - rückwirkend seit Gründung der Organgesellschaft. (2) Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf des 30.06.2022 oder, wenn an diesem Tag kein Geschäftsjahr endet, zum Ablauf des an
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December 09, 2016 09:05 ET (14:05 GMT)