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DGAP-HV: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 27.01.2017 in Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6,
04109 Leipzig, mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2016-12-09 / 15:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG Zörbig ISIN DE000A0JL9W6
WKN A0JL9W Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag,
den 27. Januar 2017, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr)
im Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6, 04109 Leipzig,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und des
gebilligten Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2015/2016. Vorlage des Lageberichts
für die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und den
VERBIO Vereinigte BioEnergie Konzern mit dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2015/2016.
Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der
Einberufung der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.verbio.de -> Investor Relations ->
Finanzkalender & Corporate Events ->
Hauptversammlung 2017 abrufbar. Diese Unterlagen
werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich
gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf
Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und
zugesandt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss zum 30. Juni 2016
und den Konzernabschluss zum 30. Juni 2016 in
seiner Sitzung am 19. September 2016 gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
AktG festgestellt. Einer Feststellung des
Jahresabschlusses sowie einer Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so
dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung erfolgt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015/2016.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
für das Geschäftsjahr 2015/2016 von
*44.133.545,64* EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer *9.450.000,00* EUR
Dividende von 0,15 EUR
je Aktie auf 63.000.000
dividendenberechtigte
Stückaktien
Vortrag auf neue *34.683.545,64* EUR
Rechnung
Bilanzgewinn *44.133.545,64* EUR
Die Dividende wird am 1. Februar 2017 ausgezahlt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016.*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über den Vorschlag der
Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016/2017.*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und deren
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016/2017
zu wählen.
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum
Abschluss eines Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrages mit der VERBIO Gas
Pinnow GmbH*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Zustimmung zu dem am 5. Dezember 2016
geschlossenen Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag zwischen der VERBIO
Vereinigte BioEnergie AG als herrschendem
Unternehmen und der VERBIO Gas Pinnow GmbH,
Zörbig, als abhängigem Unternehmen zu erteilen.
Die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG hält
sämtliche Geschäftsanteile an dem abhängigen
Unternehmen. Der zwischen der VERBIO Vereinigte
BioEnergie AG und der VERBIO Gas Pinnow GmbH
geschlossene Unternehmensvertrag hat folgenden
Inhalt:
'Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag
zwischen der
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Thura Mark 18,
06780 Zörbig,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Stendal unter HRB 6435
nachfolgend - Organträgerin -
und der
VERBIO Gas Pinnow GmbH, Thura Mark 18, 06780
Zörbig,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Stendal unter HRB 23604
nachfolgend - Organgesellschaft -
beide zusammen nachfolgend - Vertragsparteien -
Präambel
Die Organträgerin ist am Stammkapital der
Organgesellschaft in Höhe von insgesamt 25.000,00
EUR unmittelbar beteiligt. Sie hält sämtliche
Geschäftsanteile an der Organgesellschaft und ist
damit deren Alleingesellschafterin.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien
was folgt:
*§ *Leitung und Weisungsrecht*
1*
Die Organgesellschaft unterstellt die
Leitung ihrer Gesellschaft der
Organträgerin. Die Organträgerin ist
demgemäß berechtigt, der
Geschäftsführung der Organgesellschaft
hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft
Weisungen zu erteilen. Die
Organgesellschaft ist verpflichtet, die
Weisungen zu befolgen. Die
Eigenverantwortlichkeit der
Geschäftsführer der Organgesellschaft für
die Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften bleibt unberührt.
*§ *Informationsrechte*
2*
Die Organträgerin ist jederzeit
berechtigt, Bücher und sonstige
Geschäftsunterlagen der Organgesellschaft
einzusehen. Die Geschäftsleitung der
Organgesellschaft ist verpflichtet, der
Organträgerin jederzeit alle von der
Organträgerin gewünschten Auskünfte über
sämtliche rechtlichen, geschäftlichen und
organisatorischen Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben.
*§ *Gewinnabführung*
3*
(1) Die Organgesellschaft verpflichtet sich,
beginnend für ihr ab der Gründung
laufendes Geschäftsjahr, ihren ganzen
Gewinn an die Organträgerin abzuführen.
Gewinn ist - vorbehaltlich der Bildung
oder Auflösung von anderen Rücklagen nach
den Absätzen 2 und 3 - der gesamte ohne
die Gewinnabführung entstehende
Jahresüberschuss, vermindert um einen
Verlustvortrag aus dem Vorjahr sowie um
den nach § 268 Abs. 8 des
Handelsgesetzbuches
ausschüttungsgesperrten Betrag. Die
Gewinnabführung darf den in § 301
Aktiengesetz genannten Betrag nicht
überschreiten.
(2) Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung
der Organträgerin Beträge aus dem
Jahresüberschuss in andere
Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3
Handelsgesetzbuch) einstellen, sofern
dies handelsrechtlich zulässig und bei
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
wirtschaftlich begründet ist.
(3) Während der Dauer dieses Vertrages
gebildete andere Gewinnrücklagen nach §
272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches sind
auf Verlangen der Organträgerin
aufzulösen und zum Ausgleich eines
Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als
Gewinn abzuführen.
(4) Die Abführung von Erträgen aus der
Auflösung von Kapitalrücklagen oder von
vorvertraglichen Gewinnrücklagen ist
ausgeschlossen.
(5) Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht
zum Stichtag des Jahresabschlusses der
Organgesellschaft und wird zu diesem
Zeitpunkt fällig. Er ist ab diesem
Zeitpunkt mit 5% p.a. zu verzinsen.
*§ *Verlustübernahme*
4*
(1) Die Organträgerin ist verpflichtet, einen
während der Vertragsdauer entstandenen
Jahresfehlbetrag in entsprechender
Anwendung von § 302 Aktiengesetz in der
jeweils gültigen Fassung auszugleichen.
(2) § 3 Absatz 5 dieses Vertrages gilt
entsprechend.
*§ *Wirksamwerden und Vertragsdauer*
5*
(1) Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der
Zustimmungen der
Gesellschafterversammlung der
Organgesellschaft und der
Hauptversammlung der Organträgerin sowie
aufschiebend bedingt von der Eintragung
dieses Vertrages bei der
Organgesellschaft im Handelsregister
abgeschlossen.
Er wird mit Eintragung in das
Handelsregister der Organgesellschaft
wirksam und gilt - mit Ausnahme des
Weisungsrechts nach § 1 dieses Vertrages
- rückwirkend seit Gründung der
Organgesellschaft.
(2) Der Vertrag kann mit einer Frist von
sechs Monaten zum Ende des
Geschäftsjahres gekündigt werden,
erstmals jedoch zum Ablauf des 30.06.2022
oder, wenn an diesem Tag kein
Geschäftsjahr endet, zum Ablauf des an
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December 09, 2016 09:05 ET (14:05 GMT)
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