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Dow Jones News
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DGAP-HV: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: -3-

DJ DGAP-HV: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.01.2017 in Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6, 04109 Leipzig, mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-HV: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.01.2017 in Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6, 
04109 Leipzig, mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2016-12-09 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG Zörbig ISIN DE000A0JL9W6 
WKN A0JL9W Einladung zur Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, 
den 27. Januar 2017, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) 
im Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6, 04109 Leipzig, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016. Vorlage des Lageberichts 
   für die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und den 
   VERBIO Vereinigte BioEnergie Konzern mit dem 
   erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben 
   nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 
   2015/2016. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.verbio.de -> Investor Relations -> 
   Finanzkalender & Corporate Events -> 
   Hauptversammlung 2017 abrufbar. Diese Unterlagen 
   werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich 
   gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf 
   Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und 
   zugesandt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss zum 30. Juni 2016 
   und den Konzernabschluss zum 30. Juni 2016 in 
   seiner Sitzung am 19. September 2016 gebilligt; 
   der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   AktG festgestellt. Einer Feststellung des 
   Jahresabschlusses sowie einer Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so 
   dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung erfolgt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015/2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG 
   für das Geschäftsjahr 2015/2016 von 
   *44.133.545,64* EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer       *9.450.000,00*  EUR 
   Dividende von 0,15 EUR 
   je Aktie auf 63.000.000 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktien 
   Vortrag auf neue         *34.683.545,64* EUR 
   Rechnung 
   Bilanzgewinn             *44.133.545,64* EUR 
 
   Die Dividende wird am 1. Februar 2017 ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016.* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über den Vorschlag der 
   Bestellung des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2016/2017.* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der 
   VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und deren 
   Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016/2017 
   zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Abschluss eines Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsvertrages mit der VERBIO Gas 
   Pinnow GmbH* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Zustimmung zu dem am 5. Dezember 2016 
   geschlossenen Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsvertrag zwischen der VERBIO 
   Vereinigte BioEnergie AG als herrschendem 
   Unternehmen und der VERBIO Gas Pinnow GmbH, 
   Zörbig, als abhängigem Unternehmen zu erteilen. 
 
   Die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG hält 
   sämtliche Geschäftsanteile an dem abhängigen 
   Unternehmen. Der zwischen der VERBIO Vereinigte 
   BioEnergie AG und der VERBIO Gas Pinnow GmbH 
   geschlossene Unternehmensvertrag hat folgenden 
   Inhalt: 
 
   'Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsvertrag 
 
   zwischen der 
 
   VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Thura Mark 18, 
   06780 Zörbig, 
   eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts 
   Stendal unter HRB 6435 
 
   nachfolgend - Organträgerin - 
 
   und der 
 
   VERBIO Gas Pinnow GmbH, Thura Mark 18, 06780 
   Zörbig, 
   eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts 
   Stendal unter HRB 23604 
 
   nachfolgend - Organgesellschaft - 
 
   beide zusammen nachfolgend - Vertragsparteien - 
 
   Präambel 
 
   Die Organträgerin ist am Stammkapital der 
   Organgesellschaft in Höhe von insgesamt 25.000,00 
   EUR unmittelbar beteiligt. Sie hält sämtliche 
   Geschäftsanteile an der Organgesellschaft und ist 
   damit deren Alleingesellschafterin. 
 
   Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien 
   was folgt: 
 
   *§  *Leitung und Weisungsrecht* 
   1* 
       Die Organgesellschaft unterstellt die 
       Leitung ihrer Gesellschaft der 
       Organträgerin. Die Organträgerin ist 
       demgemäß berechtigt, der 
       Geschäftsführung der Organgesellschaft 
       hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft 
       Weisungen zu erteilen. Die 
       Organgesellschaft ist verpflichtet, die 
       Weisungen zu befolgen. Die 
       Eigenverantwortlichkeit der 
       Geschäftsführer der Organgesellschaft für 
       die Einhaltung der gesetzlichen 
       Vorschriften bleibt unberührt. 
   *§  *Informationsrechte* 
   2* 
       Die Organträgerin ist jederzeit 
       berechtigt, Bücher und sonstige 
       Geschäftsunterlagen der Organgesellschaft 
       einzusehen. Die Geschäftsleitung der 
       Organgesellschaft ist verpflichtet, der 
       Organträgerin jederzeit alle von der 
       Organträgerin gewünschten Auskünfte über 
       sämtliche rechtlichen, geschäftlichen und 
       organisatorischen Angelegenheiten der 
       Gesellschaft zu geben. 
   *§  *Gewinnabführung* 
   3* 
   (1) Die Organgesellschaft verpflichtet sich, 
       beginnend für ihr ab der Gründung 
       laufendes Geschäftsjahr, ihren ganzen 
       Gewinn an die Organträgerin abzuführen. 
       Gewinn ist - vorbehaltlich der Bildung 
       oder Auflösung von anderen Rücklagen nach 
       den Absätzen 2 und 3 - der gesamte ohne 
       die Gewinnabführung entstehende 
       Jahresüberschuss, vermindert um einen 
       Verlustvortrag aus dem Vorjahr sowie um 
       den nach § 268 Abs. 8 des 
       Handelsgesetzbuches 
       ausschüttungsgesperrten Betrag. Die 
       Gewinnabführung darf den in § 301 
       Aktiengesetz genannten Betrag nicht 
       überschreiten. 
   (2) Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung 
       der Organträgerin Beträge aus dem 
       Jahresüberschuss in andere 
       Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 
       Handelsgesetzbuch) einstellen, sofern 
       dies handelsrechtlich zulässig und bei 
       vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
       wirtschaftlich begründet ist. 
   (3) Während der Dauer dieses Vertrages 
       gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 
       272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches sind 
       auf Verlangen der Organträgerin 
       aufzulösen und zum Ausgleich eines 
       Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als 
       Gewinn abzuführen. 
   (4) Die Abführung von Erträgen aus der 
       Auflösung von Kapitalrücklagen oder von 
       vorvertraglichen Gewinnrücklagen ist 
       ausgeschlossen. 
   (5) Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht 
       zum Stichtag des Jahresabschlusses der 
       Organgesellschaft und wird zu diesem 
       Zeitpunkt fällig. Er ist ab diesem 
       Zeitpunkt mit 5% p.a. zu verzinsen. 
   *§  *Verlustübernahme* 
   4* 
   (1) Die Organträgerin ist verpflichtet, einen 
       während der Vertragsdauer entstandenen 
       Jahresfehlbetrag in entsprechender 
       Anwendung von § 302 Aktiengesetz in der 
       jeweils gültigen Fassung auszugleichen. 
   (2) § 3 Absatz 5 dieses Vertrages gilt 
       entsprechend. 
   *§  *Wirksamwerden und Vertragsdauer* 
   5* 
   (1) Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der 
       Zustimmungen der 
       Gesellschafterversammlung der 
       Organgesellschaft und der 
       Hauptversammlung der Organträgerin sowie 
       aufschiebend bedingt von der Eintragung 
       dieses Vertrages bei der 
       Organgesellschaft im Handelsregister 
       abgeschlossen. 
       Er wird mit Eintragung in das 
       Handelsregister der Organgesellschaft 
       wirksam und gilt - mit Ausnahme des 
       Weisungsrechts nach § 1 dieses Vertrages 
       - rückwirkend seit Gründung der 
       Organgesellschaft. 
   (2) Der Vertrag kann mit einer Frist von 
       sechs Monaten zum Ende des 
       Geschäftsjahres gekündigt werden, 
       erstmals jedoch zum Ablauf des 30.06.2022 
       oder, wenn an diesem Tag kein 
       Geschäftsjahr endet, zum Ablauf des an 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 09, 2016 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: -2-

diesem Tag laufenden Geschäftsjahres. Die 
       Kündigung bedarf der Schriftform. 
   (3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem 
       Grund ohne Einhaltung einer 
       Kündigungsfrist bleibt unberührt. Als 
       wichtiger Grund gilt: 
       (a) die Abtretung oder Einbringung der 
           Anteile an der Organgesellschaft 
           durch die Organträgerin; 
       (b) die Verschmelzung, Spaltung oder 
           Liquidation der Organträgerin oder 
           der Organgesellschaft; 
       (c) die Umwandlung der Organgesellschaft 
           in eine Rechtsform, die nicht 
           Organgesellschaft sein kann; oder 
       (d) wenn der Organträgerin nicht mehr 
           die Mehrheit der Stimmrechte an der 
           Organgesellschaft zusteht. 
       Die Kündigung hat schriftlich zu 
       erfolgen. 
   *§  *Schlussbestimmungen* 
   6* 
   (1) Verweisungen auf gesetzliche Vorschriften 
       sind jeweils Verweisungen auf die aktuell 
       gültige Fassung der jeweiligen Vorschrift 
       (dynamische Verweisung). 
   (2) Änderungen und Ergänzungen dieses 
       Vertrages, einschließlich dieser 
       Klausel selbst, bedürfen der Schriftform. 
   (3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages 
       ganz oder teilweise unwirksam und/oder 
       undurchführbar sein oder werden, so 
       berührt dies die Wirksamkeit bzw. 
       Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen 
       nicht. Die Parteien sind verpflichtet, 
       jede unwirksame bzw. undurchführbare 
       Bestimmung durch eine wirksame und 
       durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die 
       dem wirtschaftlichen Gehalt der 
       unwirksamen bzw. undurchführbaren 
       Regelung so nahe wie möglich kommt. Das 
       gleiche gilt bei Lücken in diesem 
       Vertrag.' 
 
   Die Gesellschafterversammlung der VERBIO Gas 
   Pinnow GmbH hat dem Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsvertrag am 5. Dezember 2016 in 
   notarieller Form zugestimmt. 
 
   Die Geschäftsanteile an der VERBIO Gas Pinnow 
   GmbH werden ausschließlich von der VERBIO 
   Vereinigte BioEnergie AG gehalten. Infolge des 
   Fehlens außenstehender Gesellschafter sind 
   daher von der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG 
   weder Ausgleichszahlungen (§ 304 AktG) zu leisten 
   noch Abfindungen (§ 305 AktG) zu gewähren. Aus 
   dem gleichen Grund ist eine Prüfung des Vertrages 
   durch einen Vertragsprüfer entsprechend § 293 b 
   AktG nicht erforderlich. 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an 
   liegen der Ergebnisabführungsvertrag, der 
   Jahresabschluss der VERBIO Vereinigte BioEnergie 
   AG (einschließlich Lagebericht) zum 30. Juni 
   2016 und der gemeinsame Bericht des Vorstands der 
   VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und der 
   Geschäftsführung der VERBIO Gas Pinnow GmbH über 
   den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag 
   in den Geschäftsräumen der VERBIO Vereinigte 
   BioEnergie AG, Thura Mark 18 in 06780 Zörbig, und 
   Ritterstraße 23 (Oelßner's Hof) in 
   04109 Leipzig, aus und stehen auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.verbio.de zur Verfügung. Abschriften dieser 
   Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage 
   kostenlos und unverzüglich zugesandt. Diese 
   Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung 
   der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG aus. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 63.000.000,00 
und ist in 63.000.000 Stückaktien mit ebenso vielen 
Stimmen eingeteilt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
Aktien. 
 
*Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung* 
 
Um an der Hauptversammlung teilnehmen, das Stimmrecht 
ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen sich die 
Aktionäre vor der Hauptversammlung anmelden und ihre 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung 
und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter folgender 
Adresse: 
 
 VERBIO Vereinigte BioEnergie AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 (0)89 30903 74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
bis spätestens 20. Januar 2017, 24:00 Uhr (MEZ), 
zugehen. Der Nachweis der Berechtigung muss durch einen 
in Textform und in deutscher oder englischer Sprache 
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
das depotführende Institut erfolgen. Der Nachweis des 
depotführenden Instituts hat sich auf den 6. Januar 
2017; 0:00 Uhr (MEZ), zu beziehen (Nachweisstichtag). 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende 
Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand 
nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. 
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date 
erworben haben, können somit nicht an der 
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date 
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine 
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und 
ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein 
Teilnahmerecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch 
durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die 
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht 
ist in Textform zu erteilen, soweit sie nicht an ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen oder 
Institutionen erteilt wird. Der Nachweis einer erteilten 
Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch geführt 
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle 
vorweist oder auch durch Übermittlung des 
Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die 
nachfolgend genannte Adresse: 
 
 VERBIO Vereinigte BioEnergie AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 (0)89 30903 74675 
 E-Mail: hv2017@verbio.de 
 
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß 
§ 135 AktG gleichgestellten Personen und Vereinigungen 
kann auch in einer sonstigen nach § 135 AktG zulässigen 
Art und Weise erfolgen; wir weisen jedoch darauf hin, 
dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden 
Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen 
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
nachprüfbar festhalten müssen. 
 
*Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären 
an, sich durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts 
vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft 
folgende Regelungen fest: Die Stimmrechtsvertreter 
dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich 
erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der 
Tagesordnung ausüben. Ohne ausdrückliche Weisungen wird 
das Stimmrecht nicht vertreten. Die Erteilung der 
Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. Aktionäre, welche die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, 
werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die 
Vollmachten unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen bei 
der Gesellschaft bis spätestens 26. Januar 2017, 24:00 
Uhr (MEZ), postalisch, per Telefax oder per E-Mail unter 
der nachstehend genannten Adresse einzureichen: 
 
 VERBIO Vereinigte BioEnergie AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 (0)89 30903 74675 
 E-Mail: anmeldestelle@verbio.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und 
Weisungserteilungen an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft sowie deren Änderung oder Widerruf in 
Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der 
Hauptversammlung erfolgen. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 
2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 
Absatz 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
(5 Prozent) des Grundkapitals oder einen anteiligen 
Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (dies 
entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt 
und bekannt gemacht werden. 
 
Ein solches Verlangen ist schriftlich an den Vorstand 
der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also 
spätestens am 27. Dezember 2016, 24:00 Uhr (MEZ) 
zugehen. Wir bitten, ein derartiges Verlangen an 
folgende Adresse zu richten: 
 
 Vorstand der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG 
 c/o Investor Relations 
 Ritterstraße 23 (Oelßner's Hof) 
 04109 Leipzig 
 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 09, 2016 09:05 ET (14:05 GMT)

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und gemäß § 121 
Absatz 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung 
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
dass sie die Information in der gesamten Europäischen 
Union verbreiten. Sie werden außerdem über die 
Internetadresse der Gesellschaft unter www.verbio.de -> 
Investor Relations -> Finanzkalender & Corporate Events 
-> Hauptversammlung 2017 den Aktionären zugänglich 
gemacht. 
 
*Anträge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 AktG 
bzw. 127 AktG* 
 
Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand 
und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
der Hauptversammlung im Sinne von § 126 AktG und 
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind unter 
Beifügung eines Nachweises der Aktionärseigenschaft 
ausschließlich zu richten an: 
 
 VERBIO Vereinigte BioEnergie AG 
 Investor Relations 
 Ritterstraße 23 (Oelßner's Hof) 
 04109 Leipzig 
 Telefax: +49 (0)341 308530-998 
 E-Mail: hv2017@verbio.de 
 
Anträge von Aktionären, die bis spätestens 14 Tage vor 
dem Tage der Hauptversammlung bei der Gesellschaft, also 
bis zum 12. Januar 2017, 24:00 Uhr (MEZ) eingegangen 
sind, werden unverzüglich nach ihrem Eingang auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.verbio.de -> 
Investor Relations -> Finanzkalender & Corporate Events 
-> Hauptversammlung 2017 öffentlich zugänglich gemacht. 
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht 
berücksichtigt. 
 
In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren 
Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht 
zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft www.verbio.de -> Investor 
Relations -> Finanzkalender & Corporate Events -> 
Hauptversammlung 2017 angegeben. 
 
Gegenanträge sind nur dann unterbreitet, wenn sie 
während der Hauptversammlung ausdrücklich gestellt 
werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige 
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
unberührt. 
 
Gemäß § 127 AktG ist jeder Aktionär berechtigt, in 
der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern zu 
unterbreiten. Wahlvorschläge von Aktionären müssen nur 
zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen, den 
ausgeübten Beruf und den Wohnort des Vorgeschlagenen 
und, im Falle des Vorschlags von 
Aufsichtsratsmitgliedern, zusätzlich Angaben zu deren 
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten, enthalten (vgl. § 127 Satz 3 in 
Verbindung mit § 124 Abs. 3 Satz 3 AktG und § 125 Abs. 1 
Satz 5 AktG). Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu 
werden. Nach § 127 Satz 1 in Verbindung mit § 126 Abs. 2 
AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen 
Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich 
gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter www.verbio.de -> Investor 
Relations -> Finanzkalender & Corporate Events -> 
Hauptversammlung 2017 angegeben. 
 
Auch Wahlvorschläge sind nur dann unterbreitet, wenn sie 
während der Hauptversammlung ausdrücklich gestellt 
werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Wahlvorschläge auch ohne vorherige 
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
unberührt. 
 
*Auskunftsrechte gemäß § 131 Absatz 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns 
und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der 
Hauptversammlung mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
stellen. 
 
Weitere Einzelheiten zu den Rechten der Aktionäre 
gemäß § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 
Absatz 1 AktG sind auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.verbio.de -> Investor Relations 
-> Finanzkalender & Corporate Events -> Hauptversammlung 
2017 abrufbar. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
Die Informationen und Unterlagen nach § 124 a AktG sind 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.verbio.de -> Investor Relations -> Finanzkalender & 
Corporate Events -> Hauptversammlung 2017 abrufbar. Die 
Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung 
unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht. 
 
Zörbig, im Dezember 2016 
 
*VERBIO Vereinigte BioEnergie AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2016-12-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG 
             Ritterstraße 23 (Oelßner's Hof) 
             04109 Leipzig 
             Deutschland 
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Internet:    http://www.verbio.de 
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Börsen:      Auslandsbörse(n) XETRA, Frankfurt 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
528505 2016-12-09 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

December 09, 2016 09:05 ET (14:05 GMT)

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