DJ DGAP-HV: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.01.2017 in Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6, 04109 Leipzig, mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-HV: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 27.01.2017 in Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6,
04109 Leipzig, mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2016-12-09 / 15:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG Zörbig ISIN DE000A0JL9W6
WKN A0JL9W Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag,
den 27. Januar 2017, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr)
im Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6, 04109 Leipzig,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und des
gebilligten Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2015/2016. Vorlage des Lageberichts
für die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und den
VERBIO Vereinigte BioEnergie Konzern mit dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2015/2016.
Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der
Einberufung der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.verbio.de -> Investor Relations ->
Finanzkalender & Corporate Events ->
Hauptversammlung 2017 abrufbar. Diese Unterlagen
werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich
gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf
Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und
zugesandt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss zum 30. Juni 2016
und den Konzernabschluss zum 30. Juni 2016 in
seiner Sitzung am 19. September 2016 gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
AktG festgestellt. Einer Feststellung des
Jahresabschlusses sowie einer Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so
dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung erfolgt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015/2016.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
für das Geschäftsjahr 2015/2016 von
*44.133.545,64* EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer *9.450.000,00* EUR
Dividende von 0,15 EUR
je Aktie auf 63.000.000
dividendenberechtigte
Stückaktien
Vortrag auf neue *34.683.545,64* EUR
Rechnung
Bilanzgewinn *44.133.545,64* EUR
Die Dividende wird am 1. Februar 2017 ausgezahlt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016.*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über den Vorschlag der
Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016/2017.*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und deren
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016/2017
zu wählen.
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum
Abschluss eines Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrages mit der VERBIO Gas
Pinnow GmbH*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Zustimmung zu dem am 5. Dezember 2016
geschlossenen Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag zwischen der VERBIO
Vereinigte BioEnergie AG als herrschendem
Unternehmen und der VERBIO Gas Pinnow GmbH,
Zörbig, als abhängigem Unternehmen zu erteilen.
Die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG hält
sämtliche Geschäftsanteile an dem abhängigen
Unternehmen. Der zwischen der VERBIO Vereinigte
BioEnergie AG und der VERBIO Gas Pinnow GmbH
geschlossene Unternehmensvertrag hat folgenden
Inhalt:
'Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag
zwischen der
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Thura Mark 18,
06780 Zörbig,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Stendal unter HRB 6435
nachfolgend - Organträgerin -
und der
VERBIO Gas Pinnow GmbH, Thura Mark 18, 06780
Zörbig,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Stendal unter HRB 23604
nachfolgend - Organgesellschaft -
beide zusammen nachfolgend - Vertragsparteien -
Präambel
Die Organträgerin ist am Stammkapital der
Organgesellschaft in Höhe von insgesamt 25.000,00
EUR unmittelbar beteiligt. Sie hält sämtliche
Geschäftsanteile an der Organgesellschaft und ist
damit deren Alleingesellschafterin.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien
was folgt:
*§ *Leitung und Weisungsrecht*
1*
Die Organgesellschaft unterstellt die
Leitung ihrer Gesellschaft der
Organträgerin. Die Organträgerin ist
demgemäß berechtigt, der
Geschäftsführung der Organgesellschaft
hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft
Weisungen zu erteilen. Die
Organgesellschaft ist verpflichtet, die
Weisungen zu befolgen. Die
Eigenverantwortlichkeit der
Geschäftsführer der Organgesellschaft für
die Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften bleibt unberührt.
*§ *Informationsrechte*
2*
Die Organträgerin ist jederzeit
berechtigt, Bücher und sonstige
Geschäftsunterlagen der Organgesellschaft
einzusehen. Die Geschäftsleitung der
Organgesellschaft ist verpflichtet, der
Organträgerin jederzeit alle von der
Organträgerin gewünschten Auskünfte über
sämtliche rechtlichen, geschäftlichen und
organisatorischen Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben.
*§ *Gewinnabführung*
3*
(1) Die Organgesellschaft verpflichtet sich,
beginnend für ihr ab der Gründung
laufendes Geschäftsjahr, ihren ganzen
Gewinn an die Organträgerin abzuführen.
Gewinn ist - vorbehaltlich der Bildung
oder Auflösung von anderen Rücklagen nach
den Absätzen 2 und 3 - der gesamte ohne
die Gewinnabführung entstehende
Jahresüberschuss, vermindert um einen
Verlustvortrag aus dem Vorjahr sowie um
den nach § 268 Abs. 8 des
Handelsgesetzbuches
ausschüttungsgesperrten Betrag. Die
Gewinnabführung darf den in § 301
Aktiengesetz genannten Betrag nicht
überschreiten.
(2) Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung
der Organträgerin Beträge aus dem
Jahresüberschuss in andere
Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3
Handelsgesetzbuch) einstellen, sofern
dies handelsrechtlich zulässig und bei
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
wirtschaftlich begründet ist.
(3) Während der Dauer dieses Vertrages
gebildete andere Gewinnrücklagen nach §
272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches sind
auf Verlangen der Organträgerin
aufzulösen und zum Ausgleich eines
Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als
Gewinn abzuführen.
(4) Die Abführung von Erträgen aus der
Auflösung von Kapitalrücklagen oder von
vorvertraglichen Gewinnrücklagen ist
ausgeschlossen.
(5) Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht
zum Stichtag des Jahresabschlusses der
Organgesellschaft und wird zu diesem
Zeitpunkt fällig. Er ist ab diesem
Zeitpunkt mit 5% p.a. zu verzinsen.
*§ *Verlustübernahme*
4*
(1) Die Organträgerin ist verpflichtet, einen
während der Vertragsdauer entstandenen
Jahresfehlbetrag in entsprechender
Anwendung von § 302 Aktiengesetz in der
jeweils gültigen Fassung auszugleichen.
(2) § 3 Absatz 5 dieses Vertrages gilt
entsprechend.
*§ *Wirksamwerden und Vertragsdauer*
5*
(1) Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der
Zustimmungen der
Gesellschafterversammlung der
Organgesellschaft und der
Hauptversammlung der Organträgerin sowie
aufschiebend bedingt von der Eintragung
dieses Vertrages bei der
Organgesellschaft im Handelsregister
abgeschlossen.
Er wird mit Eintragung in das
Handelsregister der Organgesellschaft
wirksam und gilt - mit Ausnahme des
Weisungsrechts nach § 1 dieses Vertrages
- rückwirkend seit Gründung der
Organgesellschaft.
(2) Der Vertrag kann mit einer Frist von
sechs Monaten zum Ende des
Geschäftsjahres gekündigt werden,
erstmals jedoch zum Ablauf des 30.06.2022
oder, wenn an diesem Tag kein
Geschäftsjahr endet, zum Ablauf des an
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
December 09, 2016 09:05 ET (14:05 GMT)
DJ DGAP-HV: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: -2-
diesem Tag laufenden Geschäftsjahres. Die
Kündigung bedarf der Schriftform.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem
Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist bleibt unberührt. Als
wichtiger Grund gilt:
(a) die Abtretung oder Einbringung der
Anteile an der Organgesellschaft
durch die Organträgerin;
(b) die Verschmelzung, Spaltung oder
Liquidation der Organträgerin oder
der Organgesellschaft;
(c) die Umwandlung der Organgesellschaft
in eine Rechtsform, die nicht
Organgesellschaft sein kann; oder
(d) wenn der Organträgerin nicht mehr
die Mehrheit der Stimmrechte an der
Organgesellschaft zusteht.
Die Kündigung hat schriftlich zu
erfolgen.
*§ *Schlussbestimmungen*
6*
(1) Verweisungen auf gesetzliche Vorschriften
sind jeweils Verweisungen auf die aktuell
gültige Fassung der jeweiligen Vorschrift
(dynamische Verweisung).
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses
Vertrages, einschließlich dieser
Klausel selbst, bedürfen der Schriftform.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages
ganz oder teilweise unwirksam und/oder
undurchführbar sein oder werden, so
berührt dies die Wirksamkeit bzw.
Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Die Parteien sind verpflichtet,
jede unwirksame bzw. undurchführbare
Bestimmung durch eine wirksame und
durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Gehalt der
unwirksamen bzw. undurchführbaren
Regelung so nahe wie möglich kommt. Das
gleiche gilt bei Lücken in diesem
Vertrag.'
Die Gesellschafterversammlung der VERBIO Gas
Pinnow GmbH hat dem Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag am 5. Dezember 2016 in
notarieller Form zugestimmt.
Die Geschäftsanteile an der VERBIO Gas Pinnow
GmbH werden ausschließlich von der VERBIO
Vereinigte BioEnergie AG gehalten. Infolge des
Fehlens außenstehender Gesellschafter sind
daher von der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
weder Ausgleichszahlungen (§ 304 AktG) zu leisten
noch Abfindungen (§ 305 AktG) zu gewähren. Aus
dem gleichen Grund ist eine Prüfung des Vertrages
durch einen Vertragsprüfer entsprechend § 293 b
AktG nicht erforderlich.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an
liegen der Ergebnisabführungsvertrag, der
Jahresabschluss der VERBIO Vereinigte BioEnergie
AG (einschließlich Lagebericht) zum 30. Juni
2016 und der gemeinsame Bericht des Vorstands der
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und der
Geschäftsführung der VERBIO Gas Pinnow GmbH über
den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
in den Geschäftsräumen der VERBIO Vereinigte
BioEnergie AG, Thura Mark 18 in 06780 Zörbig, und
Ritterstraße 23 (Oelßner's Hof) in
04109 Leipzig, aus und stehen auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.verbio.de zur Verfügung. Abschriften dieser
Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage
kostenlos und unverzüglich zugesandt. Diese
Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung
der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG aus.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 63.000.000,00
und ist in 63.000.000 Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmen eingeteilt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen
Aktien.
*Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung*
Um an der Hauptversammlung teilnehmen, das Stimmrecht
ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen sich die
Aktionäre vor der Hauptversammlung anmelden und ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung
und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter folgender
Adresse:
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0)89 30903 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
bis spätestens 20. Januar 2017, 24:00 Uhr (MEZ),
zugehen. Der Nachweis der Berechtigung muss durch einen
in Textform und in deutscher oder englischer Sprache
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut erfolgen. Der Nachweis des
depotführenden Instituts hat sich auf den 6. Januar
2017; 0:00 Uhr (MEZ), zu beziehen (Nachweisstichtag).
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende
Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum
Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand
nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung.
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date
erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und
ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
*Stimmrechtsvertretung*
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein
Teilnahmerecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht
ist in Textform zu erteilen, soweit sie nicht an ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen oder
Institutionen erteilt wird. Der Nachweis einer erteilten
Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle
vorweist oder auch durch Übermittlung des
Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die
nachfolgend genannte Adresse:
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0)89 30903 74675
E-Mail: hv2017@verbio.de
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß
§ 135 AktG gleichgestellten Personen und Vereinigungen
kann auch in einer sonstigen nach § 135 AktG zulässigen
Art und Weise erfolgen; wir weisen jedoch darauf hin,
dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden
Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen.
*Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären
an, sich durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts
vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft
folgende Regelungen fest: Die Stimmrechtsvertreter
dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich
erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der
Tagesordnung ausüben. Ohne ausdrückliche Weisungen wird
das Stimmrecht nicht vertreten. Die Erteilung der
Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform. Aktionäre, welche die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten,
werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die
Vollmachten unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen bei
der Gesellschaft bis spätestens 26. Januar 2017, 24:00
Uhr (MEZ), postalisch, per Telefax oder per E-Mail unter
der nachstehend genannten Adresse einzureichen:
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0)89 30903 74675
E-Mail: anmeldestelle@verbio.de
Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und
Weisungserteilungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft sowie deren Änderung oder Widerruf in
Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung erfolgen.
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz
2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG*
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122
Absatz 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
(5 Prozent) des Grundkapitals oder einen anteiligen
Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (dies
entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden.
Ein solches Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also
spätestens am 27. Dezember 2016, 24:00 Uhr (MEZ)
zugehen. Wir bitten, ein derartiges Verlangen an
folgende Adresse zu richten:
Vorstand der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
c/o Investor Relations
Ritterstraße 23 (Oelßner's Hof)
04109 Leipzig
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
December 09, 2016 09:05 ET (14:05 GMT)
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und gemäß § 121
Absatz 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Sie werden außerdem über die
Internetadresse der Gesellschaft unter www.verbio.de ->
Investor Relations -> Finanzkalender & Corporate Events
-> Hauptversammlung 2017 den Aktionären zugänglich
gemacht.
*Anträge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 AktG
bzw. 127 AktG*
Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand
und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
der Hauptversammlung im Sinne von § 126 AktG und
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind unter
Beifügung eines Nachweises der Aktionärseigenschaft
ausschließlich zu richten an:
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
Investor Relations
Ritterstraße 23 (Oelßner's Hof)
04109 Leipzig
Telefax: +49 (0)341 308530-998
E-Mail: hv2017@verbio.de
Anträge von Aktionären, die bis spätestens 14 Tage vor
dem Tage der Hauptversammlung bei der Gesellschaft, also
bis zum 12. Januar 2017, 24:00 Uhr (MEZ) eingegangen
sind, werden unverzüglich nach ihrem Eingang auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.verbio.de ->
Investor Relations -> Finanzkalender & Corporate Events
-> Hauptversammlung 2017 öffentlich zugänglich gemacht.
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht
berücksichtigt.
In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren
Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht
zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der
Internetseite der Gesellschaft www.verbio.de -> Investor
Relations -> Finanzkalender & Corporate Events ->
Hauptversammlung 2017 angegeben.
Gegenanträge sind nur dann unterbreitet, wenn sie
während der Hauptversammlung ausdrücklich gestellt
werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
Gemäß § 127 AktG ist jeder Aktionär berechtigt, in
der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern zu
unterbreiten. Wahlvorschläge von Aktionären müssen nur
zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen, den
ausgeübten Beruf und den Wohnort des Vorgeschlagenen
und, im Falle des Vorschlags von
Aufsichtsratsmitgliedern, zusätzlich Angaben zu deren
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten, enthalten (vgl. § 127 Satz 3 in
Verbindung mit § 124 Abs. 3 Satz 3 AktG und § 125 Abs. 1
Satz 5 AktG). Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu
werden. Nach § 127 Satz 1 in Verbindung mit § 126 Abs. 2
AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen
Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich
gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.verbio.de -> Investor
Relations -> Finanzkalender & Corporate Events ->
Hauptversammlung 2017 angegeben.
Auch Wahlvorschläge sind nur dann unterbreitet, wenn sie
während der Hauptversammlung ausdrücklich gestellt
werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Wahlvorschläge auch ohne vorherige
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
*Auskunftsrechte gemäß § 131 Absatz 1 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung mündlich im Rahmen der Aussprache zu
stellen.
Weitere Einzelheiten zu den Rechten der Aktionäre
gemäß § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131
Absatz 1 AktG sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.verbio.de -> Investor Relations
-> Finanzkalender & Corporate Events -> Hauptversammlung
2017 abrufbar.
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft*
Die Informationen und Unterlagen nach § 124 a AktG sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.verbio.de -> Investor Relations -> Finanzkalender &
Corporate Events -> Hauptversammlung 2017 abrufbar. Die
Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung
unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht.
Zörbig, im Dezember 2016
*VERBIO Vereinigte BioEnergie AG*
_Der Vorstand_
2016-12-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
Ritterstraße 23 (Oelßner's Hof)
04109 Leipzig
Deutschland
Telefon: +49 341 308530251
Fax: +49 341 308530998
E-Mail: hv2017@verbio.de
Internet: http://www.verbio.de
ISIN: DE000A0JL9W6
WKN: A0JL9W
Börsen: Auslandsbörse(n) XETRA, Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
528505 2016-12-09
(END) Dow Jones Newswires
December 09, 2016 09:05 ET (14:05 GMT)
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