Für die außergewöhnlichen Frostschäden an Obstkulturen aus dem Frühjahr 2016 werden Entschädigungen in der Höhe von rund 28 Millionen Euro ausgezahlt. Die Hälfte davon stellt der Bund aus dem Katastrophenfonds zu Verfügung. Dieser Betrag wird von den Ländern verdoppelt. Auch der Erwerb von Ersatzpflanzgut für Kernobstjunganlagen wird...Den vollständigen Artikel lesen ...
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