Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 11. Zwischenmeldung 2017-01-23 / 13:49 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herzogenaurach, 23. Januar 2017 adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 11. Zwischenmeldung Die adidas AG hat im Zeitraum vom 16. Januar 2017 bis einschließlich 20. Januar 2017 insgesamt 105.744 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 7. November 2016 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer dritten Tranche für den 8. November 2016 mitgeteilt. Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 16. Januar 2017 bis einschließlich 20. Januar 2017 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen: Datum Gesamtvolumen Volumengewichteter zurückerworbener Aktien (Stück) Durchschnittskurs (EUR)1) 16.1.2017 21.357 148,3412 17.1.2017 21.560 146,8879 18.1.2017 21.142 149,5101 19.1.2017 20.900 151,8469 20.1.2017 20.785 152,0517 Summe 105.744 149,7008 1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen der dritten Tranche des Aktienrückkaufs seit dem 8. November 2016 durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 1.976.706 Stückaktien. Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des am 1. Oktober 2014 beschlossenen und am 7. November 2014 begonnenen Aktienrückkaufprogramms durch die adidas AG erworbenen Aktien (einschließlich der im Rahmen der dritten Tranche erworbenen Aktien) beläuft sich somit auf 10.995.475 Stückaktien. Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidasgroup. com/s/aktienrueckkauf abrufbar. Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Herzogenaurach, 23. Januar 2017 adidas AG Der Vorstand 2017-01-23 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: adidas AG Adi-Dassler-Straße 1 91074 Herzogenaurach Deutschland Internet: www.adidas-group.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service 538391 2017-01-23
(END) Dow Jones Newswires
January 23, 2017 07:49 ET (12:49 GMT)