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Dow Jones News
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DGAP-CMS: adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 11. Zwischenmeldung

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf 
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der 
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 11. Zwischenmeldung 
 
2017-01-23 / 13:49 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch 
DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Herzogenaurach, 23. Januar 2017 
 
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der 
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 11. Zwischenmeldung 
 
Die adidas AG hat im Zeitraum vom 16. Januar 2017 bis einschließlich 
20. Januar 2017 insgesamt 105.744 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des 
Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 7. November 2016 gemäß 
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn 
des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer dritten Tranche für den 8. 
November 2016 mitgeteilt. 
 
Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 16. Januar 2017 bis 
einschließlich 20. Januar 2017 täglich zurückerworbenen Aktien sowie 
die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen: 
 
Datum     Gesamtvolumen                Volumengewichteter 
          zurückerworbener 
          Aktien (Stück)               Durchschnittskurs (EUR)1) 
16.1.2017 21.357                       148,3412 
17.1.2017 21.560                       146,8879 
18.1.2017 21.142                       149,5101 
19.1.2017 20.900                       151,8469 
20.1.2017 20.785                       152,0517 
Summe     105.744                      149,7008 
 
1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen 
 
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen der dritten Tranche des Aktienrückkaufs 
seit dem 8. November 2016 durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich 
somit auf 1.976.706 Stückaktien. 
 
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des am 1. Oktober 2014 beschlossenen 
und am 7. November 2014 begonnenen Aktienrückkaufprogramms durch die adidas 
AG erworbenen Aktien (einschließlich der im Rahmen der dritten Tranche 
erworbenen Aktien) beläuft sich somit auf 10.995.475 Stückaktien. 
 
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten 
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidasgroup. 
com/s/aktienrueckkauf abrufbar. 
 
Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas 
AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter 
Wertpapierbörse (XETRA-Handel). 
 
Herzogenaurach, 23. Januar 2017 
 
adidas AG 
Der Vorstand 
 
2017-01-23 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: adidas AG 
             Adi-Dassler-Straße 1 
             91074 Herzogenaurach 
             Deutschland 
Internet:    www.adidas-group.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
538391 2017-01-23 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 23, 2017 07:49 ET (12:49 GMT)

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