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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 11. Zwischenmeldung
2017-01-23 / 13:49
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Herzogenaurach, 23. Januar 2017
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 11. Zwischenmeldung
Die adidas AG hat im Zeitraum vom 16. Januar 2017 bis einschließlich
20. Januar 2017 insgesamt 105.744 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des
Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 7. November 2016 gemäß
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn
des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer dritten Tranche für den 8.
November 2016 mitgeteilt.
Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 16. Januar 2017 bis
einschließlich 20. Januar 2017 täglich zurückerworbenen Aktien sowie
die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Datum Gesamtvolumen Volumengewichteter
zurückerworbener
Aktien (Stück) Durchschnittskurs (EUR)1)
16.1.2017 21.357 148,3412
17.1.2017 21.560 146,8879
18.1.2017 21.142 149,5101
19.1.2017 20.900 151,8469
20.1.2017 20.785 152,0517
Summe 105.744 149,7008
1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen der dritten Tranche des Aktienrückkaufs
seit dem 8. November 2016 durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich
somit auf 1.976.706 Stückaktien.
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des am 1. Oktober 2014 beschlossenen
und am 7. November 2014 begonnenen Aktienrückkaufprogramms durch die adidas
AG erworbenen Aktien (einschließlich der im Rahmen der dritten Tranche
erworbenen Aktien) beläuft sich somit auf 10.995.475 Stückaktien.
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidasgroup.
com/s/aktienrueckkauf abrufbar.
Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas
AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter
Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Herzogenaurach, 23. Januar 2017
adidas AG
Der Vorstand
2017-01-23 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: adidas AG
Adi-Dassler-Straße 1
91074 Herzogenaurach
Deutschland
Internet: www.adidas-group.com
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538391 2017-01-23
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January 23, 2017 07:49 ET (12:49 GMT)
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