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DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.03.2017 in 77839 Lichtenau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: LS telcom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.03.2017 in 77839 Lichtenau mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-01-27 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
LS telcom Aktiengesellschaft Lichtenau 
Wertpapier-Kennnummer 575 440 
ISIN: DE0005754402 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 9. März 2017 
um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im 
Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2016, 
   des Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats über das 
   Geschäftsjahr 2015/2016 und des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
   Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 30.09.2016 
   abgelaufene Geschäftsjahr* 
 
   In den Geschäftsräumen der LS telcom AG, Im 
   Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, liegen der 
   festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte 
   Konzern-Abschluss (jeweils zum 30.09.2016), der 
   Lagebericht und der Konzern-Lagebericht sowie der 
   Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016) und ferner der Vorschlag 
   des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
   des Geschäftsjahrs 2015/2016 zur Einsichtnahme durch 
   die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder 
   Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
   dieser Unterlagen. Die vorgenannten Unterlagen 
   werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt und 
   sind zusammen mit der Tagesordnung auf unserer 
   deutschen Internetseite www.LStelcom.com unter den 
   Menüpunkten 'Die LS telcom AG' - 'Investor 
   Relations' - 'Zahlen, Berichte, Informationen' - 
   'Hauptversammlung' veröffentlicht. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2015/2016 von EUR 
   5.325.267,14 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung von EUR 0,05   EUR 265.550,00 
   Dividende je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag               EUR 5.059.717,14 
   Bilanzgewinn                EUR 5.325.267,14 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 
   24.000 eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat 
   unmittelbar oder mittelbar von der LS telcom AG 
   gehalten wurden und die gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der 
   für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015/2016 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung ändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   unverändert eine Dividende von EUR 0,05 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie sowie entsprechend 
   angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und 
   den Gewinnvortrag vorsieht. 
 
   Der Anspruch auf die beschlossene Dividende wird am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 14. März 2017, 
   fällig. 
 
   Da die Dividende in vollem Umfang aus dem 
   steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG (nicht 
   in das Nennkapital geleistete Einlagen) gezahlt 
   wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von 
   Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf die 
   Kapitalertragsteuer. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2015/2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
   Genehmigten Kapitals 2017 mit der Ermächtigung zum 
   Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Das von der Hauptversammlung am 8. März 2012 
   beschossene, in § 4 Abs. 3 der Satzung geregelte 
   Genehmigte Kapital 2012 läuft am 7. März 2017 aus. 
   Der Vorstand soll erneut ermächtigt werden, neue 
   Aktien der LS telcom AG aus genehmigtem Kapital 
   auszugeben. Daher wird vorgeschlagen, ein neues 
   Genehmigtes Kapital 2017 zu schaffen, das an die 
   Stelle des bisherigen Genehmigten Kapitals 2012 
   treten und dasselbe Volumen haben soll. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   aa) Der Vorstand wird ermächtigt, das 
       Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. 
       März 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
       einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals 
       durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber 
       lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder 
       Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 
       2.667.500,00 zu erhöhen (Genehmigtes 
       Kapital 2017). 
 
       Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrats das 
       Bezugsrecht der Aktionäre 
       auszuschließen: 
 
       - um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht 
         auszunehmen; 
       - bei Kapitalerhöhungen gegen 
         Sacheinlagen zum Zwecke des (auch 
         mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, 
         Unternehmensteilen oder Beteiligungen 
         an Unternehmen; 
       - bei einer Kapitalerhöhung gegen 
         Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag 
         der neuen Aktien den Börsenpreis nicht 
         wesentlich unterschreitet und der auf 
         die neuen Aktien, für die das 
         Bezugsrecht ausgeschlossen wird, 
         insgesamt entfallende anteilige Betrag 
         des Grundkapitals 10 % des 
         Grundkapitals nicht übersteigt, und 
         zwar weder im Zeitpunkt des 
         Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
         Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die 
         Höchstgrenze von 10 % des 
         Grundkapitals sind andere Aktien 
         anzurechnen, die während der Laufzeit 
         dieser Ermächtigung unter Ausschluss 
         des Bezugsrechts in direkter oder 
         entsprechender Anwendung des § 186 
         Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder 
         veräußert worden sind. Auf die 10 
         %-Grenze sind ferner Aktien 
         anzurechnen, für die aufgrund von 
         Options- oder 
         Wandelschuldverschreibungen oder 
         -genussrechten, die während der 
         Laufzeit dieser Ermächtigung unter 
         Ausschluss des Bezugsrechts gemäß 
         § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 
         Abs. 3 Satz 4 AktG von der 
         Gesellschaft ausgegeben werden, ein 
         Options- oder Wandlungsrecht, eine 
         Options- oder Wandlungspflicht oder 
         zugunsten der Gesellschaft ein 
         Aktienlieferungsrecht besteht; 
       - bei einer Kapitalerhöhung zur Ausgabe 
         von Aktien an Arbeitnehmer der LS 
         telcom AG und ihrer verbundenen 
         Unternehmen (Belegschaftsaktien), wenn 
         der auf die neuen Aktien, für die das 
         Bezugsrecht ausgeschlossen wird, 
         insgesamt entfallende anteilige Betrag 
         des Grundkapitals 5 % des 
         Grundkapitals nicht übersteigt, und 
         zwar weder im Zeitpunkt des 
         Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
         Ausübung dieser Ermächtigung. 
 
       Von den vorstehend erteilten 
       Ermächtigungen zum Ausschluss des 
       Bezugsrechts darf der Vorstand nur in 
       solchem Umfang Gebrauch machen, dass der 
       anteilige Betrag der insgesamt unter 
       Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen 
       Aktien 20 % des Grundkapitals nicht 
       überschreitet (20 %-Grenze), und zwar 
       weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung 
       über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt 
       ihrer Ausnutzung. Sofern während der 
       Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu 
       seiner Ausnutzung von anderen 
       Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur 
       Veräußerung von Aktien der 
       Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, 
       die den Bezug von Aktien der Gesellschaft 
       ermöglichen oder zu ihm verpflichten, 
       Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht 
       ausgeschlossen wird, ist dies auf die 
       vorstehend genannte 20 %-Grenze 
       anzurechnen. 
 
       Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren 
       Inhalt der Aktienrechte und die 
       Einzelheiten der Durchführung von 
       Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten 
       Kapital 2017 festzulegen. Der Aufsichtsrat 
       wird ermächtigt, die Fassung der Satzung 
       entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des 
       Genehmigten Kapitals 2017 anzupassen sowie 
       alle sonstigen damit im Zusammenhang 
       stehenden Änderungen der Fassung der 
       Satzung vorzunehmen. 
   bb) Das in § 4 Abs. 3 der Satzung bisher geregelte 
       Genehmigte Kapital 2012 wird gestrichen und § 
       4 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu 
       gefasst: 
 
       '(3) _Der Vorstand ist ermächtigt, das 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 27, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

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