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DGAP-News: LS telcom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.03.2017 in 77839 Lichtenau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-01-27 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. LS telcom Aktiengesellschaft Lichtenau Wertpapier-Kennnummer 575 440 ISIN: DE0005754402 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 9. März 2017 um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2016, des Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015/2016 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 30.09.2016 abgelaufene Geschäftsjahr* In den Geschäftsräumen der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, liegen der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzern-Abschluss (jeweils zum 30.09.2016), der Lagebericht und der Konzern-Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das Geschäftsjahr 2015/2016) und ferner der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2015/2016 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt und sind zusammen mit der Tagesordnung auf unserer deutschen Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten 'Die LS telcom AG' - 'Investor Relations' - 'Zahlen, Berichte, Informationen' - 'Hauptversammlung' veröffentlicht. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2015/2016 von EUR 5.325.267,14 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von EUR 0,05 EUR 265.550,00 Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie Gewinnvortrag EUR 5.059.717,14 Bilanzgewinn EUR 5.325.267,14 Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 24.000 eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat unmittelbar oder mittelbar von der LS telcom AG gehalten wurden und die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015/2016 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht. Der Anspruch auf die beschlossene Dividende wird am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 14. März 2017, fällig. Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) gezahlt wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2017 mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende Satzungsänderung* Das von der Hauptversammlung am 8. März 2012 beschossene, in § 4 Abs. 3 der Satzung geregelte Genehmigte Kapital 2012 läuft am 7. März 2017 aus. Der Vorstand soll erneut ermächtigt werden, neue Aktien der LS telcom AG aus genehmigtem Kapital auszugeben. Daher wird vorgeschlagen, ein neues Genehmigtes Kapital 2017 zu schaffen, das an die Stelle des bisherigen Genehmigten Kapitals 2012 treten und dasselbe Volumen haben soll. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: aa) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. März 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.667.500,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: - um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen; - bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind andere Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind. Auf die 10 %-Grenze sind ferner Aktien anzurechnen, für die aufgrund von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Options- oder Wandlungsrecht, eine Options- oder Wandlungspflicht oder zugunsten der Gesellschaft ein Aktienlieferungsrecht besteht; - bei einer Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der LS telcom AG und ihrer verbundenen Unternehmen (Belegschaftsaktien), wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 5 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Von den vorstehend erteilten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand nur in solchem Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 20 % des Grundkapitals nicht überschreitet (20 %-Grenze), und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 20 %-Grenze anzurechnen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017 festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Änderungen der Fassung der Satzung vorzunehmen. bb) Das in § 4 Abs. 3 der Satzung bisher geregelte Genehmigte Kapital 2012 wird gestrichen und § 4 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '(3) _Der Vorstand ist ermächtigt, das
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January 27, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)