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DGAP-News: LS telcom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.03.2017 in 77839 Lichtenau mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-01-27 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
LS telcom Aktiengesellschaft Lichtenau
Wertpapier-Kennnummer 575 440
ISIN: DE0005754402 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 9. März 2017
um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im
Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2016,
des Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie
des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2015/2016 und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 30.09.2016
abgelaufene Geschäftsjahr*
In den Geschäftsräumen der LS telcom AG, Im
Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, liegen der
festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte
Konzern-Abschluss (jeweils zum 30.09.2016), der
Lagebericht und der Konzern-Lagebericht sowie der
Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das
Geschäftsjahr 2015/2016) und ferner der Vorschlag
des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
des Geschäftsjahrs 2015/2016 zur Einsichtnahme durch
die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder
Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen. Die vorgenannten Unterlagen
werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt und
sind zusammen mit der Tagesordnung auf unserer
deutschen Internetseite www.LStelcom.com unter den
Menüpunkten 'Die LS telcom AG' - 'Investor
Relations' - 'Zahlen, Berichte, Informationen' -
'Hauptversammlung' veröffentlicht.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2015/2016 von EUR
5.325.267,14 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung von EUR 0,05 EUR 265.550,00
Dividende je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Gewinnvortrag EUR 5.059.717,14
Bilanzgewinn EUR 5.325.267,14
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die
24.000 eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat
unmittelbar oder mittelbar von der LS telcom AG
gehalten wurden und die gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der
für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015/2016
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung ändern, wird in der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der
unverändert eine Dividende von EUR 0,05 je
dividendenberechtigter Stückaktie sowie entsprechend
angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und
den Gewinnvortrag vorsieht.
Der Anspruch auf die beschlossene Dividende wird am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 14. März 2017,
fällig.
Da die Dividende in vollem Umfang aus dem
steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG (nicht
in das Nennkapital geleistete Einlagen) gezahlt
wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf die
Kapitalertragsteuer.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2015/2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Schaffung eines
Genehmigten Kapitals 2017 mit der Ermächtigung zum
Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende
Satzungsänderung*
Das von der Hauptversammlung am 8. März 2012
beschossene, in § 4 Abs. 3 der Satzung geregelte
Genehmigte Kapital 2012 läuft am 7. März 2017 aus.
Der Vorstand soll erneut ermächtigt werden, neue
Aktien der LS telcom AG aus genehmigtem Kapital
auszugeben. Daher wird vorgeschlagen, ein neues
Genehmigtes Kapital 2017 zu schaffen, das an die
Stelle des bisherigen Genehmigten Kapitals 2012
treten und dasselbe Volumen haben soll.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
aa) Der Vorstand wird ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8.
März 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals
durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber
lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR
2.667.500,00 zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2017).
Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen:
- um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht
auszunehmen;
- bei Kapitalerhöhungen gegen
Sacheinlagen zum Zwecke des (auch
mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder Beteiligungen
an Unternehmen;
- bei einer Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag
der neuen Aktien den Börsenpreis nicht
wesentlich unterschreitet und der auf
die neuen Aktien, für die das
Bezugsrecht ausgeschlossen wird,
insgesamt entfallende anteilige Betrag
des Grundkapitals 10 % des
Grundkapitals nicht übersteigt, und
zwar weder im Zeitpunkt des
Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der
Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die
Höchstgrenze von 10 % des
Grundkapitals sind andere Aktien
anzurechnen, die während der Laufzeit
dieser Ermächtigung unter Ausschluss
des Bezugsrechts in direkter oder
entsprechender Anwendung des § 186
Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder
veräußert worden sind. Auf die 10
%-Grenze sind ferner Aktien
anzurechnen, für die aufgrund von
Options- oder
Wandelschuldverschreibungen oder
-genussrechten, die während der
Laufzeit dieser Ermächtigung unter
Ausschluss des Bezugsrechts gemäß
§ 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186
Abs. 3 Satz 4 AktG von der
Gesellschaft ausgegeben werden, ein
Options- oder Wandlungsrecht, eine
Options- oder Wandlungspflicht oder
zugunsten der Gesellschaft ein
Aktienlieferungsrecht besteht;
- bei einer Kapitalerhöhung zur Ausgabe
von Aktien an Arbeitnehmer der LS
telcom AG und ihrer verbundenen
Unternehmen (Belegschaftsaktien), wenn
der auf die neuen Aktien, für die das
Bezugsrecht ausgeschlossen wird,
insgesamt entfallende anteilige Betrag
des Grundkapitals 5 % des
Grundkapitals nicht übersteigt, und
zwar weder im Zeitpunkt des
Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der
Ausübung dieser Ermächtigung.
Von den vorstehend erteilten
Ermächtigungen zum Ausschluss des
Bezugsrechts darf der Vorstand nur in
solchem Umfang Gebrauch machen, dass der
anteilige Betrag der insgesamt unter
Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen
Aktien 20 % des Grundkapitals nicht
überschreitet (20 %-Grenze), und zwar
weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung
über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt
ihrer Ausnutzung. Sofern während der
Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu
seiner Ausnutzung von anderen
Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur
Veräußerung von Aktien der
Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten,
die den Bezug von Aktien der Gesellschaft
ermöglichen oder zu ihm verpflichten,
Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht
ausgeschlossen wird, ist dies auf die
vorstehend genannte 20 %-Grenze
anzurechnen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren
Inhalt der Aktienrechte und die
Einzelheiten der Durchführung von
Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten
Kapital 2017 festzulegen. Der Aufsichtsrat
wird ermächtigt, die Fassung der Satzung
entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des
Genehmigten Kapitals 2017 anzupassen sowie
alle sonstigen damit im Zusammenhang
stehenden Änderungen der Fassung der
Satzung vorzunehmen.
bb) Das in § 4 Abs. 3 der Satzung bisher geregelte
Genehmigte Kapital 2012 wird gestrichen und §
4 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'(3) _Der Vorstand ist ermächtigt, das
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