Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Villeroy & Boch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Villeroy & Boch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.03.2017 in Merzig/Saar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-02-13 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Villeroy & Boch Aktiengesellschaft Mettlach ISIN: DE0007657207 // WKN: 765720 ISIN: DE0007657231 // WKN: 765723 Wir laden die Stamm- und Vorzugsaktionäre unserer Gesellschaft zu der *Ordentlichen Hauptversammlung * *am Freitag, den 24. März 2017, um 15:00 Uhr* in die Stadthalle von 66663 Merzig/Saar, Zur Stadthalle 4, ein. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft Euro 71.909.376,00; es ist eingeteilt in 14.044.800 Stamm-Stückaktien und 14.044.800 stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien beträgt damit 28.089.600 Stückaktien, stimmberechtigt sind 14.044.800 Stamm-Stückaktien. Die Zahl der von der Gesellschaft selbst zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehaltenen eigenen Vorzugs-Stückaktien beträgt 1.683.029 stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktien. *TAGESORDNUNG:* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts des Vorstands für die Villeroy & Boch Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016* Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter *http://www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/finanztermine/hauptve rsammlung.html* eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 24. März 2017 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Jahresabschluss der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von Euro 18.931.526,46 wie folgt zu verwenden: Euro Ausschüttung einer Dividende 7.443.744,00 in Höhe von Euro 0,53 je Aktie auf die 14.044.800 stimmrechtslosen Vorzugs-Stückaktien, insgesamt Ausschüttung einer Dividende 6.741.504,00 in Höhe von Euro 0,48 je Aktie auf die 14.044.800 Stamm-Stückaktien, insgesamt Verteilung an die Aktionäre 14.185.248,00 Vortrag auf neue Rechnung 4.746.278,46 Bilanzgewinn 18.931.526,46 Diese Beträge basieren auf der Annahme, dass alle Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt sind. Soweit Bilanzgewinn auf den Bestand eigener Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft zum Ausschüttungszeitpunkt entfällt, wird er nicht ausgeschüttet, sondern auf neue Rechnung vorgetragen. Die Zahl der von der Gesellschaft selbst zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehaltenen eigenen Vorzugs-Stückaktien beträgt 1.683.029 nennwertlose Vorzugs-Stückaktien. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, d.h. am 29. März 2017, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. 6. *Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats* Die Amtszeit von Herrn Wendelin von Boch-Galhau endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Es ist daher eine Neuwahl erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Dr. Renate Neumann-Schäfer, Kaufmännische Geschäftsführung Putzmeister Holding GmbH und Putzmeister Concrete Pumps GmbH, Überlingen für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beschließt, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Bei seinem Vorschlag zur Wahl von Frau Dr. Renate Neumann-Schäfer hat der Aufsichtsrat die in der Geschäftsordnung festgelegte Regelaltersgrenze berücksichtigt und sich vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für ihr Aufsichtsratsmandat aufbringen kann. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 und Abs. 2, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG und § 7 Ziffer 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Da der Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht widersprochen wurde, ist der Mindestanteil vom Gesamtaufsichtsrat zu erfüllen. Von den zwölf Sitzen im Aufsichtsrat müssen daher grundsätzlich mindestens vier mit Frauen und mindestens vier mit Männern besetzt sein. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseigner sowie auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils fünf Männer und eine Frau an. Gemäß der Übergangsvorschrift in § 25 Abs. 2 EGAktG ist der Mindestanteil von jeweils 30 Prozent an Frauen und Männern im Aufsichtsrat ab dem 1. Januar 2016 bei der Neubesetzung von Aufsichtsratssitzen zu beachten. Reicht die Anzahl der neu zu besetzenden Aufsichtsratssitze nicht aus, um den Mindestanteil zu erfüllen, sind freiwerdende Sitze solange mit Personen des unterrepräsentierten Geschlechts zu besetzen, bis der gesetzliche Anteil sukzessive erreicht ist. Bestehende Aufsichtsratsmandate können bis zu ihrem regulären Ende wahrgenommen werden. *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* Frau Dr. Neumann-Schäfer hat folgende Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: a) gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: keine b) vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien: Putzmeister Brasil LTDA., Brasilien Putzmeister Machinery (Shanghai) Co., Ltd., China Putzmeister (Shanghai) Management Co., Ltd., China Weitere Informationen zu Frau Dr. Renate Neumann-Schäfer (Kurzlebenslauf) finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter *http://www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/finanztermine/hauptve rsammlung.html.* Da der derzeitige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Wendelin von Boch-Galhau, mit Ablauf dieser Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheiden wird, ist beabsichtigt, Herrn Yves Elsen für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden vorzuschlagen. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts - soweit ein solches besteht - sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher, französischer oder englischer Sprache abgefassten Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen, das ist *Freitag, der 03. März 2017 (00:00 Uhr)* (sog. 'Nachweisstichtag'). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am *Freitag, den 17. März 2017 (24:00 Uhr)* unter der Adresse Villeroy & Boch Aktiengesellschaft
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 13, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)