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DGAP-News: Villeroy & Boch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Villeroy & Boch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
24.03.2017 in Merzig/Saar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-02-13 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Villeroy & Boch Aktiengesellschaft Mettlach ISIN: DE0007657207 // WKN: 765720
ISIN: DE0007657231 // WKN: 765723
Wir laden die Stamm- und Vorzugsaktionäre unserer Gesellschaft zu der
*Ordentlichen Hauptversammlung *
*am Freitag, den 24. März 2017, um 15:00 Uhr*
in die Stadthalle von 66663 Merzig/Saar, Zur Stadthalle 4, ein.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Villeroy & Boch Aktiengesellschaft Euro 71.909.376,00; es ist eingeteilt in
14.044.800 Stamm-Stückaktien und 14.044.800 stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktien. Die
Gesamtzahl der Aktien beträgt damit 28.089.600 Stückaktien, stimmberechtigt sind
14.044.800 Stamm-Stückaktien. Die Zahl der von der Gesellschaft selbst zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung gehaltenen eigenen Vorzugs-Stückaktien beträgt
1.683.029 stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktien.
*TAGESORDNUNG:*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Villeroy & Boch
Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2016, des Lageberichts des Vorstands für die Villeroy & Boch
Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2016*
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
*http://www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/finanztermine/hauptve
rsammlung.html*
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 24.
März 2017 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach §
173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen
hat, liegen nicht vor.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Villeroy & Boch
Aktiengesellschaft*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Jahresabschluss der Villeroy &
Boch Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in
Höhe von Euro 18.931.526,46 wie folgt zu verwenden:
Euro
Ausschüttung einer Dividende 7.443.744,00
in Höhe von Euro 0,53 je Aktie
auf die 14.044.800
stimmrechtslosen
Vorzugs-Stückaktien, insgesamt
Ausschüttung einer Dividende 6.741.504,00
in Höhe von Euro 0,48 je Aktie
auf die 14.044.800
Stamm-Stückaktien, insgesamt
Verteilung an die Aktionäre 14.185.248,00
Vortrag auf neue Rechnung 4.746.278,46
Bilanzgewinn 18.931.526,46
Diese Beträge basieren auf der Annahme, dass alle Aktien der Gesellschaft
dividendenberechtigt sind. Soweit Bilanzgewinn auf den Bestand eigener
Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft zum Ausschüttungszeitpunkt entfällt, wird
er nicht ausgeschüttet, sondern auf neue Rechnung vorgetragen. Die Zahl der
von der Gesellschaft selbst zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
gehaltenen eigenen Vorzugs-Stückaktien beträgt 1.683.029 nennwertlose
Vorzugs-Stückaktien.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit 1. Januar 2017 geltenden
Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung
folgenden Geschäftstag, d.h. am 29. März 2017, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses,
vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Stuttgart zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.
6. *Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats*
Die Amtszeit von Herrn Wendelin von Boch-Galhau endet mit Ablauf dieser
Hauptversammlung. Es ist daher eine Neuwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Frau Dr. Renate Neumann-Schäfer,
Kaufmännische Geschäftsführung Putzmeister
Holding GmbH und Putzmeister Concrete Pumps
GmbH, Überlingen
für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2021 endende
Geschäftsjahr beschließt, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat
der Gesellschaft zu wählen.
Bei seinem Vorschlag zur Wahl von Frau Dr. Renate Neumann-Schäfer hat der
Aufsichtsrat die in der Geschäftsordnung festgelegte Regelaltersgrenze
berücksichtigt und sich vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand
für ihr Aufsichtsratsmandat aufbringen kann.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 und Abs.
2, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG und § 7
Ziffer 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den
Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen
und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Da der Gesamterfüllung nach
§ 96 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht widersprochen wurde, ist der Mindestanteil vom
Gesamtaufsichtsrat zu erfüllen. Von den zwölf Sitzen im Aufsichtsrat müssen
daher grundsätzlich mindestens vier mit Frauen und mindestens vier mit Männern
besetzt sein.
Derzeit gehören dem Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseigner sowie auf der
Seite der Arbeitnehmer jeweils fünf Männer und eine Frau an. Gemäß der
Übergangsvorschrift in § 25 Abs. 2 EGAktG ist der Mindestanteil von
jeweils 30 Prozent an Frauen und Männern im Aufsichtsrat ab dem 1. Januar 2016
bei der Neubesetzung von Aufsichtsratssitzen zu beachten. Reicht die Anzahl
der neu zu besetzenden Aufsichtsratssitze nicht aus, um den Mindestanteil zu
erfüllen, sind freiwerdende Sitze solange mit Personen des
unterrepräsentierten Geschlechts zu besetzen, bis der gesetzliche Anteil
sukzessive erreicht ist. Bestehende Aufsichtsratsmandate können bis zu ihrem
regulären Ende wahrgenommen werden.
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:*
Frau Dr. Neumann-Schäfer hat folgende Mandate in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
a) gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte:
keine
b) vergleichbare in- und ausländische
Kontrollgremien:
Putzmeister Brasil LTDA., Brasilien
Putzmeister Machinery (Shanghai) Co.,
Ltd., China
Putzmeister (Shanghai) Management Co.,
Ltd., China
Weitere Informationen zu Frau Dr. Renate Neumann-Schäfer (Kurzlebenslauf)
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
*http://www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/finanztermine/hauptve
rsammlung.html.*
Da der derzeitige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Wendelin von
Boch-Galhau, mit Ablauf dieser Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat
ausscheiden wird, ist beabsichtigt, Herrn Yves Elsen für das Amt des
Aufsichtsratsvorsitzenden vorzuschlagen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts - soweit ein
solches besteht - sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung
angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in
Textform erstellte und in deutscher, französischer oder englischer Sprache
abgefassten Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten
Tages vor der Hauptversammlung beziehen, das ist
*Freitag, der 03. März 2017 (00:00 Uhr)*
(sog. 'Nachweisstichtag').
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis
jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am
*Freitag, den 17. März 2017 (24:00 Uhr)*
unter der Adresse
Villeroy & Boch Aktiengesellschaft
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