Bei der gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln wird das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) künftig auch das kumulative akute Risiko für Verbraucher und das kumulative Risiko für Anwender bewerten. Bildquelle: Shutterstock.com Ab dem 1. März 2017 wird das Ergebnis der vom BfR vorgenommenen kumulativen Risikobewertungen Bestandteil der...Den vollständigen Artikel lesen ...