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DGAP-News: PUMA SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung PUMA SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.04.2017 in Herzogenaurach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-03 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. PUMA SE Herzogenaurach - Wertpapierkennnummer 696960 - - ISIN DE0006969603 - Einladung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 12. April 2017, um 13.30 Uhr im PUMA Brand Center, PUMA Way 1, 91074 Herzogenaurach, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. *TAGESORDNUNG* 1. _Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PUMA SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichtes für die PUMA SE und den PUMA-Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats zu den übernahmerechtlichen Angaben) sowie des Berichtes des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2016_ Die genannten Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft http://about.puma.com, dort unter INVESTOREN/HAUPTVERSAMMLUNG, zugänglich. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen sowie über Informationsterminals elektronisch zugänglich sein. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. _Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns_ Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn der PUMA SE aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 205.567.301,34 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer EUR 11.204.934,75 Dividende von EUR 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie für 14.939.913 Aktien b) Vortrag auf neue EUR 194.362.366,59 Rechnung EUR 205.567.301,34 Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 142.551 zum Zeitpunkt des Vorschlags von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG)1 nicht dividendenberechtigt sind. Der auf die eigenen Aktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. Gemäß § 58 Abs. 4 S. 2 AktG wird der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der Dividende erfolgt daher am 19. April 2017. 1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden auf die Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2011 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften der SE-Verordnung nichts anderes ergibt. 3. _Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2016_ Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. _Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2016_ Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden geschäftsführenden Direktoren Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. _Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017_ Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rosenheimer Platz 4 81669 München Deutschland zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 6. _Neuwahlen zum Verwaltungsrat_ Das Amt aller Mitglieder des Verwaltungsrats endet mit der Beendigung der Hauptversammlung am 12. April 2017. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats bestimmt sich nach Art. 43 Abs. 2 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) i.V.m. §§ 23 und 24 des Gesetzes zur Ausführung der SE-VO (SEAG), § 21 Abs. 3 des Gesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer SE (SEBG), § 18 Abs. 2 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der PUMA SE vom 11. Juli 2011 (Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung) sowie §§ 7 Abs. 1 und 3 der Satzung der PUMA SE. Der Verwaltungsrat ist zu einem Drittel mitbestimmt. Die Zahl seiner Mitglieder wird durch die Hauptversammlung bestimmt; dies soll anlässlich der anstehenden Neuwahl in der Satzung klargestellt werden. Die Anteilseignervertreter werden von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt. Die Arbeitnehmervertreter werden von der Hauptversammlung aufgrund eines bindenden Wahlvorschlags des SE-Betriebsrats gewählt. a) *Satzungsergänzung und Bestimmung der Zahl der Verwaltungsratsmitglieder* Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen: aa) § 7 Abs. 1 der Satzung wird um folgenden Satz 2 ergänzt: 'Die Hauptversammlung bestimmt die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder.' bb) Der Verwaltungsrat besteht aus sechs Mitgliedern. b) *Wahl der Verwaltungsratsmitglieder* Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, folgende Personen zu 1., 2., 4. und 5. als Vertreter der Anteilseigner in den Verwaltungsrat zu wählen, und der SE-Betriebsrat schlägt vor, folgende Personen zu 3. und 6. als Vertreter der Arbeitnehmer in den Verwaltungsrat zu wählen: 1. *Herrn Jean-François Palus* wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich Group Managing Director und Mitglied des Verwaltungsrats der Kering S.A., Paris, Frankreich 2. *Herrn Thore Ohlsson* wohnhaft in Falsterbo, Schweden Präsident der Elimexo AB, Falsterbo, Schweden 3. *Herrn Martin Köppel* wohnhaft in Weisendorf Vorsitzender des Betriebsrats der PUMA SE 4. *Herrn Jean-Marc Duplaix* wohnhaft in Paris, Frankreich Chief Financial Officer (CFO) der Kering S.A., Paris, Frankreich 5. *Frau Béatrice Lazat* wohnhaft in Paris, Frankreich Human Resources Director der Kering S.A., Paris, Frankreich 6. *Herrn Gernot Heinzel* wohnhaft in Hausen Key Account Manager Shoe Chains Germany South der PUMA SE Die Bestellung aller Verwaltungsratsmitglieder erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 12. April 2017 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre nach der Bestellung des jeweiligen Verwaltungsratsmitglieds. In Bezug auf die zur Wahl vorgeschlagenen Verwaltungsratsmitglieder werden gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG folgende Angaben gemacht: - Keines der vorgeschlagenen Verwaltungsratsmitglieder ist Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsrat. - Es bestehen folgende Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: *Jean-François - _Kering Palus* Americas, Inc., New York/USA _ - _Volcom, Inc., Costa Mesa/USA _ - _Kering Luxembourg S.A., Luxemburg/Luxe mburg _ - _Kering Tokyo Investment Ltd., Tokio/Japan _ - _Pomellato S.p.A., Mailand/Italie n _ - _Volcom Luxembourg Holding S.A.,
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March 03, 2017 09:06 ET (14:06 GMT)