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DGAP-News: PUMA SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
PUMA SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.04.2017
in Herzogenaurach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2017-03-03 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
PUMA SE Herzogenaurach - Wertpapierkennnummer 696960 -
- ISIN DE0006969603 - Einladung Die Aktionäre unserer
Gesellschaft werden hiermit zu der am 12. April 2017,
um 13.30 Uhr im PUMA Brand Center, PUMA Way 1, 91074
Herzogenaurach, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung eingeladen.
*TAGESORDNUNG*
1. _Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der PUMA SE und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des
zusammengefassten Lageberichtes für die PUMA
SE und den PUMA-Konzern (einschließlich
des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats
zu den übernahmerechtlichen Angaben) sowie des
Berichtes des Verwaltungsrats für das
Geschäftsjahr 2016_
Die genannten Unterlagen sind vom Tag der
Einberufung der Hauptversammlung an über die
Internetseite der Gesellschaft
http://about.puma.com, dort unter
INVESTOREN/HAUPTVERSAMMLUNG, zugänglich. Sie
werden auch während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen
sowie über Informationsterminals elektronisch
zugänglich sein. Auf Verlangen wird jedem
Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift der Unterlagen zugesandt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist
zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Verwaltungsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
2. _Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns_
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den
Bilanzgewinn der PUMA SE aus dem abgelaufenen
Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR
205.567.301,34 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer EUR 11.204.934,75
Dividende von EUR 0,75
je
dividendenberechtigter
Stückaktie
für 14.939.913 Aktien
b) Vortrag auf neue EUR 194.362.366,59
Rechnung
EUR 205.567.301,34
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt
die 142.551 zum Zeitpunkt des Vorschlags von
der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar
gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß §
71b Aktiengesetz (AktG)1 nicht
dividendenberechtigt sind. Der auf die eigenen
Aktien entfallende Betrag wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl
der dividendenberechtigten Aktien vermindern
oder erhöhen. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von EUR 0,75 je
dividendenberechtigter Stückaktie ein
angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet.
Gemäß § 58 Abs. 4 S. 2 AktG wird der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der
Dividende erfolgt daher am 19. April 2017.
1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden
auf die Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1
lit. c) ii), Art. 10 der Verordnung (EG) Nr.
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2011 über
das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
Anwendung, soweit sich aus speziellen
Vorschriften der SE-Verordnung nichts anderes
ergibt.
3. _Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrats für das
Geschäftsjahr 2016_
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Verwaltungsrats Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
4. _Beschlussfassung über die Entlastung der
geschäftsführenden Direktoren für das
Geschäftsjahr 2016_
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden
geschäftsführenden Direktoren Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. _Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017_
Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung
seines Prüfungsausschusses vor, die
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rosenheimer Platz 4
81669 München
Deutschland
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
6. _Neuwahlen zum Verwaltungsrat_
Das Amt aller Mitglieder des Verwaltungsrats
endet mit der Beendigung der Hauptversammlung
am 12. April 2017. Es ist deshalb eine Neuwahl
erforderlich.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats
bestimmt sich nach Art. 43 Abs. 2 bis 4 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.
Oktober 2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE) (SE-VO) i.V.m. §§ 23 und 24
des Gesetzes zur Ausführung der SE-VO (SEAG),
§ 21 Abs. 3 des Gesetzes über die Beteiligung
der Arbeitnehmer in einer SE (SEBG), § 18 Abs.
2 der Vereinbarung über die Beteiligung der
Arbeitnehmer in der PUMA SE vom 11. Juli 2011
(Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung) sowie
§§ 7 Abs. 1 und 3 der Satzung der PUMA SE. Der
Verwaltungsrat ist zu einem Drittel
mitbestimmt. Die Zahl seiner Mitglieder wird
durch die Hauptversammlung bestimmt; dies soll
anlässlich der anstehenden Neuwahl in der
Satzung klargestellt werden. Die
Anteilseignervertreter werden von der
Hauptversammlung ohne Bindung an
Wahlvorschläge gewählt. Die
Arbeitnehmervertreter werden von der
Hauptversammlung aufgrund eines bindenden
Wahlvorschlags des SE-Betriebsrats gewählt.
a) *Satzungsergänzung und Bestimmung der
Zahl der Verwaltungsratsmitglieder*
Der Verwaltungsrat schlägt vor zu
beschließen:
aa) § 7 Abs. 1 der Satzung wird um
folgenden Satz 2 ergänzt:
'Die Hauptversammlung bestimmt die
Zahl der Verwaltungsratsmitglieder.'
bb) Der Verwaltungsrat besteht aus sechs
Mitgliedern.
b) *Wahl der Verwaltungsratsmitglieder*
Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung
seines Nominierungsausschusses vor,
folgende Personen zu 1., 2., 4. und 5.
als Vertreter der Anteilseigner in den
Verwaltungsrat zu wählen, und der
SE-Betriebsrat schlägt vor, folgende
Personen zu 3. und 6. als Vertreter der
Arbeitnehmer in den Verwaltungsrat zu
wählen:
1. *Herrn Jean-François Palus*
wohnhaft in London, Vereinigtes
Königreich
Group Managing Director und Mitglied
des Verwaltungsrats der Kering S.A.,
Paris, Frankreich
2. *Herrn Thore Ohlsson*
wohnhaft in Falsterbo, Schweden
Präsident der Elimexo AB, Falsterbo,
Schweden
3. *Herrn Martin Köppel*
wohnhaft in Weisendorf
Vorsitzender des Betriebsrats der
PUMA SE
4. *Herrn Jean-Marc Duplaix*
wohnhaft in Paris, Frankreich
Chief Financial Officer (CFO) der
Kering S.A., Paris, Frankreich
5. *Frau Béatrice Lazat*
wohnhaft in Paris, Frankreich
Human Resources Director der Kering
S.A., Paris, Frankreich
6. *Herrn Gernot Heinzel*
wohnhaft in Hausen
Key Account Manager Shoe Chains
Germany South der PUMA SE
Die Bestellung aller Verwaltungsratsmitglieder
erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 12. April 2017 bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
für das Geschäftsjahr 2021 beschließt,
längstens jedoch für sechs Jahre nach der
Bestellung des jeweiligen
Verwaltungsratsmitglieds.
In Bezug auf die zur Wahl vorgeschlagenen
Verwaltungsratsmitglieder werden gemäß §
125 Abs. 1 S. 5 AktG folgende Angaben gemacht:
- Keines der vorgeschlagenen
Verwaltungsratsmitglieder ist Mitglied in
einem anderen gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsrat.
- Es bestehen folgende Mitgliedschaften in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
*Jean-François - _Kering
Palus* Americas,
Inc., New
York/USA _
- _Volcom, Inc.,
Costa Mesa/USA
_
- _Kering
Luxembourg
S.A.,
Luxemburg/Luxe
mburg _
- _Kering Tokyo
Investment
Ltd.,
Tokio/Japan _
- _Pomellato
S.p.A.,
Mailand/Italie
n _
- _Volcom
Luxembourg
Holding S.A.,
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