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DGAP-HV: GEA Group Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.04.2017 in Oberhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: GEA Group Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
GEA Group Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.04.2017 in 
Oberhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-10 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
GEA Group Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN: DE0006602006 
WKN: 660200 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur *ordentlichen Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft*, die am 
Donnerstag, dem 20. April 2017, 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), im CCO - 
Congress Centrum Luise Albertz Oberhausen, Düppelstraße 1, 46045 Oberhausen, stattfindet. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der GEA Group Aktiengesellschaft und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016, des mit dem Lagebericht der GEA 
   Group Aktiengesellschaft zusammengefassten 
   Konzernlageberichts zum Geschäftsjahr 2016 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 
   und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 7. März 2017 gebilligt; 
   der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1 AktG festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
   Tagesordnungspunkt 1 ist entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen daher nicht 
   vorgesehen. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der GEA Group Aktiengesellschaft 
   für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 
   155.105.587,35 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer      = EUR 153.996.380,80 
   Dividende von EUR 0,80 
   je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag           = EUR 1.109.206,55 
   Bilanzgewinn            = EUR 155.105.587,35 
 
   Bei der angegebenen Ausschüttungssumme sind 
   die im Zeitpunkt der Beschlussfassung von 
   Vorstand und Aufsichtsrat über den 
   Gewinnverwendungsvorschlag vorhandenen 
   dividendenberechtigten 192.495.476 Stückaktien 
   berücksichtigt. Die Gesellschaft hält zum 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung von Vorstand 
   und Aufsichtsrat über den Vorschlag keine 
   eigenen Aktien. Soweit sich bis zum Tag der 
   Hauptversammlung die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändern 
   sollte, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine 
   Dividende von EUR 0,80 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie und daher 
   entsprechend angepasste Beträge für die 
   Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag 
   vorsehen wird. 
 
   Seit dem 1. Januar 2017 ist der Anspruch der 
   Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf 
   den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). 
   Eine frühere Fälligkeit kann nicht vorgesehen 
   werden (§ 58 Abs. 4 Satz 3 AktG). Die 
   Dividende soll am 25. April 2017 ausgezahlt 
   werden. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Berlin, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft 
   und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 zu 
   bestellen. 
6. Aufhebung des Genehmigten Kapitals I 
   gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, Schaffung 
   eines neuen Genehmigten Kapitals I mit der 
   Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts 
   zum Ausgleich von Spitzenbeträgen und von 
   Verwässerungseffekten zulasten der Gläubiger 
   von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder 
   Optionsrechten bzw. -pflichten und 
   entsprechende Änderung von § 4 Abs. 3 der 
   Satzung 
 
   Der Vorstand ist derzeit nach § 4 Abs. 3 der 
   Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats das Grundkapital der 
   Gesellschaft um bis zu EUR 77.000.000,00 durch 
   Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen 
   zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Diese 
   Ermächtigung läuft am 23. April 2017 aus. 
   Daher soll erneut ein Genehmigtes Kapital I in 
   Höhe von EUR 77.000.000,00 (entspricht knapp 
   15 % des derzeit bestehenden Grundkapitals) 
   geschaffen werden. 
 
   Bei Ausnutzung dieses neuen Genehmigten 
   Kapitals I soll den Aktionären grundsätzlich 
   ein Bezugsrecht eingeräumt werden; jedoch soll 
   der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung 
   des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der 
   Aktionäre auszuschließen, soweit dies 
   erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge 
   auszugleichen und/oder (ii) um den Gläubigern 
   der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder 
   einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen 
   Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder 
   Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht 
   auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie 
   es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder 
   Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer 
   Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) *Aufhebung des derzeit bestehenden 
      Genehmigten Kapitals I* 
 
      Das von der Hauptversammlung im Jahr 2012 
      beschlossene Genehmigte Kapital I 
      gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung wird 
      hiermit aufgehoben. 
   b) *Schaffung eines neuen Genehmigten 
      Kapitals I* 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. 
      April 2022 das Grundkapital der 
      Gesellschaft um bis zu EUR 77.000.000,00 
      durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen 
      Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes 
      Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 
      4 der Satzung einen vom Gesetz 
      abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung 
      zu bestimmen. Die Ermächtigung kann ganz 
      oder teilweise, einmal oder mehrmals 
      ausgenutzt werden. Den Aktionären steht 
      grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die 
      neuen Aktien zu. Das gesetzliche 
      Bezugsrecht kann den Aktionären auch in 
      der Weise eingeräumt werden, dass die 
      neuen Aktien von einem oder mehreren 
      Kreditinstituten mit der Verpflichtung 
      übernommen werden, sie den Aktionären zum 
      Bezug anzubieten (mittelbares 
      Bezugsrecht). 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats das 
      Bezugsrecht der Aktionäre 
      auszuschließen, soweit dies 
      erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge 
      auszugleichen und/oder (ii) um den 
      Gläubigern der von der GEA Group 
      Aktiengesellschaft oder einer ihrer 
      Konzerngesellschaften ausgegebenen 
      Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder 
      Optionsrechten bzw. -pflichten ein 
      Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang 
      einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung 
      ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. 
      nach Erfüllung einer Wandlungs- oder 
      Optionspflicht zustünde. 
 
      Des Weiteren wird der Vorstand 
      ermächtigt, mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten 
      der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten 
      Kapital I sowie die Bedingungen der 
      Aktienausgabe festzulegen. 
   c) *Satzungsänderung* 
 
      § 4 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu 
      gefasst: 
 
      'Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. 
      April 2022 das Grundkapital der 
      Gesellschaft um bis zu EUR 77.000.000,00 
      durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen 
      Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes 
      Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 
      4 der Satzung einen vom Gesetz 
      abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung 
      zu bestimmen. Die Ermächtigung kann ganz 
      oder teilweise, einmal oder mehrmals 
      ausgenutzt werden. Den Aktionären steht 
      grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die 
      neuen Aktien zu. Das gesetzliche 
      Bezugsrecht kann den Aktionären auch in 
      der Weise eingeräumt werden, dass die 
      neuen Aktien von einem oder mehreren 
      Kreditinstituten mit der Verpflichtung 
      übernommen werden, sie den Aktionären zum 
      Bezug anzubieten (mittelbares 
      Bezugsrecht). 
 
      Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats das 
      Bezugsrecht der Aktionäre 
      auszuschließen, soweit dies 
      erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge 
      auszugleichen und/oder (ii) um den 
      Gläubigern der von der GEA Group 

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March 10, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

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