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DGAP-HV: Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.04.2017 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.04.2017 
in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-10 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Logwin AG Grevenmacher Einladung 
zur ordentlichen und einer außerordentlichen 
Hauptversammlung der 
Logwin AG 
am 
12. April 2017 *Logwin AG* 
*Aktiengesellschaft* 
Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher, 
ZIR Potaschberg, 
5, an de Längten 
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890 Mitteilung an alle 
Aktionäre Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG 
('die Gesellschaft') mitgeteilt, dass eine Ordentliche 
Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. April 2017 um 
10.00 Uhr und eine Außerordentliche 
Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. April 2017, im 
Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung der 
Gesellschaft im Novotel Luxembourg Kirchberg, 
6, Rue du Fort Niedergrünewald, 
L-2226 Luxemburg, stattfinden wird. *Tagesordnung der 
ordentlichen Hauptversammlung 2017 der Logwin AG* 
 
*1| Vorlage des Jahresabschlusses und des 
Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2016 
beendete Geschäftsjahr* 
 
*2| Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 
31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr* 
 
*3| Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (Réviseur 
d'entreprises agréé) für das am 31. Dezember 2016 
beendete Geschäftsjahr* 
 
*4| Genehmigung des Jahresabschlusses und des 
Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2016 
beendete Geschäftsjahr sowie der Berichte des 
Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers* 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresabschluss und 
den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2016 
beendete Geschäftsjahr sowie die Berichte des 
Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für das Jahr 
2016 zu genehmigen. 
 
*5| Verwendung des Ergebnisses für das am 31. Dezember 
2016 beendete Geschäftsjahr* 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresüberschuss 
des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 12.264.093,99 EUR 
wie folgt zu verwenden: 
 
Zuführung eines Zwanzigstel des Jahresüberschusses in 
die gesetzliche Rücklage: 613.204,70 EUR 
Ausschüttung einer Dividende von 0,04 EUR auf jede 
gewinnberechtigte Aktie: 5.768.791,60 EUR 
Zuführung in die sonstige verfügbare Rücklage 
(Gewinnrücklage): 5.882.097,69 EUR 
 
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von 
der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar oder 
mittelbar gehaltenen 2.037.806 eigenen Aktien, die 
gemäß Artikel 11 des luxemburgischen 
Übernahmegesetzes nicht dividendenberechtigt sind. 
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
gewinnberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall 
wird, bei unveränderter Ausschüttung von 0,04 EUR je 
gewinnberechtigter Aktie, der Hauptversammlung ein 
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
Gewinnverwendung unterbreitet. 
 
*6| Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die 
Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2016 
beendeten Geschäftsjahres* 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den 
Verwaltungsratsmitgliedern für die Ausübung ihrer 
Mandate während des am 31. Dezember 2016 beendeten 
Geschäftsjahres Entlastung zu erteilen. 
 
*7| Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern - 
Statutarische Ernennung:* 
 
*Bestellung von* 
 
 *a. Herrn Sebastian Esser* 
 *b. Herrn Dr. Michael Kemmer* 
 *c. Herrn Dr. Yves Prussen* 
 *d. Herrn Dr. Antonius Wagner* 
 
*zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einer 
Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen 
Jahreshauptversammlung 2018.* 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren Sebastian 
Esser, Dr. Michael Kemmer, Dr. Yves Prussen und Dr. 
Antonius Wagner zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der 
Logwin AG mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der 
ordentlichen Jahreshauptversammlung 2018 zu bestellen. 
 
*8| Bestellung des Abschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2017* 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Luxembourg, 
Société coopérative, mit Sitz in L-1855 
Luxembourg-Kirchberg, 39, Avenue John F. Kennedy, zum 
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und 
Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 zu 
bestellen. 
 
*9| Rückkauf eigener Aktien* 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, ihn zu ermächtigen, bis 
zum 31. März 2020 bis zu 14.625.000 Stück eigene Aktien 
der Gesellschaft zu allen rechtlich zulässigen Zwecken 
für die Gesellschaft zu erwerben. Dies entspricht rund 
10 % des Grundkapitals. Die Ermächtigung kann in diesem 
Umfang einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise und zu 
mehreren rechtlich zulässigen Zwecken ausgeübt werden. 
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Verwaltungsrats (i) 
über die Börse oder (ii) im Wege eines an alle 
Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots und zu 
einem Preis (ohne Erwerbsnebenkosten), der den 
durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der 
Gesellschaft in der Schlussauktion im 
XETRA-Handelssystem (oder in dessen Nachfolgesystem) 
der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland, während 
der letzten 10 Handelstage vor dem Erwerb oder ggf. vor 
der Bekanntgabe des öffentlichen Kaufangebots um nicht 
mehr als 30 % überschreitet und den rechnerischen 
Nennwert der Aktie nicht unterschreitet. 
 
*10| Vergütung der nicht exekutiven 
Verwaltungsratsmitglieder* 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der nicht 
exekutiven Verwaltungsratsmitglieder für das 
Geschäftsjahr 2016 auf insgesamt 120.000,00 EUR 
festzusetzen. 
 
*Tagesordnung der außerordentlichen 
Hauptversammlung der Logwin AG* 
 
*1 | Einziehung beziehungsweise Annullierung von 
Aktien* 
 
Annullierung mit sofortiger Wirkung von 2.037.846 (in 
Worten: zwei Millionen 
siebenunddreißigtausendachthundertsechsundvierzig) 
bestehenden Aktien ohne Nennwert, die durch die 
Gesellschaft gehalten werden, so dass das Aktienkapital 
der Gesellschaft in 144.219.750 (in Worten: 
einhundertvierundvierzig Millionen 
zweihundertneunzehntausend siebenhundertfünfzig) Aktien 
eingeteilt wird, bei gleichzeitiger Erhöhung des 
gezeichneten Aktienkapitals auf den Betrag von 
131.300.000 (in Worten: einhunderteinunddreißig 
Millionen dreihunderttausend) EUR durch 
Überführung eines Betrages von 97.835,34 (in 
Worten: siebenundneunzigtausend 
achthundertfünfunddreißig 34/100) EUR aus der 
Agioreserve an das Kapitalkonto ohne Ausgabe von neuen 
Aktien. 
 
*2 | Restrukturierung des gezeichneten Aktienkapitals* 
 
Restrukturierung des gezeichneten Aktienkapitals mit 
Neufestsetzung des genehmigten Kapitals der 
Gesellschaft durch Umwandlung mit sofortiger Wirkung 
aller bestehenden Aktien der Gesellschaft in Bruchteile 
von Aktien, wobei jeweils 50 Bruchteile an einer Aktie 
eine ganze Aktie bilden, so dass das gezeichnete 
Kapital von 131.300.000 (in Worten: 
einhunderteinunddreißig Millionen 
dreihunderttausend) EUR in 2.884.395 (in Worten. zwei 
Millionen 
achthundertvierundachtzigtausenddreihundertfünfundneunz 
ig) Aktien eingeteilt wird. 
 
*3 | Neufestsetzung des genehmigten Kapitals der 
Gesellschaft* 
 
Neufestsetzung des genehmigten Kapitals der 
Gesellschaft auf 68.700.000 (in Worten: achtundsechzig 
Millionen siebenhunderttausend) EUR eingeteilt in 
1.509.105 (in Worten: eine Million 
fünfhundertundneuntausendeinhundertundfünf) weitere 
auszugebende genehmigte Aktien. 
 
*4 | Ermächtigung zur Durchführung der 
Restrukturierung* 
 
Ermächtigung an den Verwaltungsrat, die Durchführung 
dieser Restrukturierung des Kapitals mit Hilfe einer 
vom Verwaltungsrat bestimmten Bank zu veranlassen, so 
dass die Depotstellen, über welche die Aktionäre ihre 
Aktien beziehungsweise Bruchteile an Anteilen halten, 
die Spitzen (von Bruchteilen an Aktien, die keine ganze 
Aktien ergeben) über diese Bank und über die 
Clearingstelle über Ankauf oder Verkauf von Bruchteilen 
bis zum 7. Juni 2017 ausgleichen können. 
 
*5 | Bevollmächtigung zur Umsetzung der 
Restrukturierung* 
 
Bevollmächtigung an den Verwaltungsrat der 
Gesellschaft, diese Restrukturierung des genehmigten 
und gezeichneten Aktienkapitals umzusetzen und jegliche 
Formalitäten und Maßnahmen diesbezüglich 
durchzuführen, insbesondere, um eine sich daraus 
ergebende Annullierung von Aktien, sowie alle andern 
sich daraus ergebenden Satzungsänderungen notariell 
beurkunden zu lassen. 
 
*6 | Umwandlung der Aktien in Namensaktien* 
 
Nach Durchführung der in den Tagesordnungspunkten 1 bis 
4 beschlossenen Maßnahmen sollen sämtliche Aktien 
der Gesellschaft in Namensaktien umgewandelt und 
Artikel 6 der Satzung mit Wirkung zum 8. Juni 2017 
geändert werden, um ihm den unten aufgeführten Wortlaut 
zu geben, sowie Ermächtigung an den Verwaltungsrat, 
alles Erforderliche und Notwendige für die Durchführung 
der Umwandlung der Inhaber- in Namensaktien sowie die 
Eintragung sämtlicher Aktionäre im Aktienregister zu 
veranlassen. 
 
*7 | Weitere Abänderung der Satzung der Gesellschaft* 
 
Weitere Abänderung der Satzung der Gesellschaft um 
Bestimmungen des Gesetzes vom 10. August 2016 
betreffend die Modernisierung des Gesetzes vom 10. 
August 1915 über Handelsgesellschaften und den obigen 
Tagesordnungspunkten Rechnung zu tragen, wobei die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 10, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

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