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DGAP-News: Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.04.2017
in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-03-10 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Logwin AG Grevenmacher Einladung
zur ordentlichen und einer außerordentlichen
Hauptversammlung der
Logwin AG
am
12. April 2017 *Logwin AG*
*Aktiengesellschaft*
Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher,
ZIR Potaschberg,
5, an de Längten
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890 Mitteilung an alle
Aktionäre Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG
('die Gesellschaft') mitgeteilt, dass eine Ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. April 2017 um
10.00 Uhr und eine Außerordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. April 2017, im
Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung der
Gesellschaft im Novotel Luxembourg Kirchberg,
6, Rue du Fort Niedergrünewald,
L-2226 Luxemburg, stattfinden wird. *Tagesordnung der
ordentlichen Hauptversammlung 2017 der Logwin AG*
*1| Vorlage des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2016
beendete Geschäftsjahr*
*2| Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am
31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr*
*3| Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (Réviseur
d'entreprises agréé) für das am 31. Dezember 2016
beendete Geschäftsjahr*
*4| Genehmigung des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2016
beendete Geschäftsjahr sowie der Berichte des
Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresabschluss und
den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2016
beendete Geschäftsjahr sowie die Berichte des
Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für das Jahr
2016 zu genehmigen.
*5| Verwendung des Ergebnisses für das am 31. Dezember
2016 beendete Geschäftsjahr*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresüberschuss
des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 12.264.093,99 EUR
wie folgt zu verwenden:
Zuführung eines Zwanzigstel des Jahresüberschusses in
die gesetzliche Rücklage: 613.204,70 EUR
Ausschüttung einer Dividende von 0,04 EUR auf jede
gewinnberechtigte Aktie: 5.768.791,60 EUR
Zuführung in die sonstige verfügbare Rücklage
(Gewinnrücklage): 5.882.097,69 EUR
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von
der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar oder
mittelbar gehaltenen 2.037.806 eigenen Aktien, die
gemäß Artikel 11 des luxemburgischen
Übernahmegesetzes nicht dividendenberechtigt sind.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der
gewinnberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall
wird, bei unveränderter Ausschüttung von 0,04 EUR je
gewinnberechtigter Aktie, der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet.
*6| Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die
Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2016
beendeten Geschäftsjahres*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den
Verwaltungsratsmitgliedern für die Ausübung ihrer
Mandate während des am 31. Dezember 2016 beendeten
Geschäftsjahres Entlastung zu erteilen.
*7| Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern -
Statutarische Ernennung:*
*Bestellung von*
*a. Herrn Sebastian Esser*
*b. Herrn Dr. Michael Kemmer*
*c. Herrn Dr. Yves Prussen*
*d. Herrn Dr. Antonius Wagner*
*zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einer
Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen
Jahreshauptversammlung 2018.*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren Sebastian
Esser, Dr. Michael Kemmer, Dr. Yves Prussen und Dr.
Antonius Wagner zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der
Logwin AG mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der
ordentlichen Jahreshauptversammlung 2018 zu bestellen.
*8| Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Luxembourg,
Société coopérative, mit Sitz in L-1855
Luxembourg-Kirchberg, 39, Avenue John F. Kennedy, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und
Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 zu
bestellen.
*9| Rückkauf eigener Aktien*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, ihn zu ermächtigen, bis
zum 31. März 2020 bis zu 14.625.000 Stück eigene Aktien
der Gesellschaft zu allen rechtlich zulässigen Zwecken
für die Gesellschaft zu erwerben. Dies entspricht rund
10 % des Grundkapitals. Die Ermächtigung kann in diesem
Umfang einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise und zu
mehreren rechtlich zulässigen Zwecken ausgeübt werden.
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Verwaltungsrats (i)
über die Börse oder (ii) im Wege eines an alle
Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots und zu
einem Preis (ohne Erwerbsnebenkosten), der den
durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der
Gesellschaft in der Schlussauktion im
XETRA-Handelssystem (oder in dessen Nachfolgesystem)
der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland, während
der letzten 10 Handelstage vor dem Erwerb oder ggf. vor
der Bekanntgabe des öffentlichen Kaufangebots um nicht
mehr als 30 % überschreitet und den rechnerischen
Nennwert der Aktie nicht unterschreitet.
*10| Vergütung der nicht exekutiven
Verwaltungsratsmitglieder*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der nicht
exekutiven Verwaltungsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2016 auf insgesamt 120.000,00 EUR
festzusetzen.
*Tagesordnung der außerordentlichen
Hauptversammlung der Logwin AG*
*1 | Einziehung beziehungsweise Annullierung von
Aktien*
Annullierung mit sofortiger Wirkung von 2.037.846 (in
Worten: zwei Millionen
siebenunddreißigtausendachthundertsechsundvierzig)
bestehenden Aktien ohne Nennwert, die durch die
Gesellschaft gehalten werden, so dass das Aktienkapital
der Gesellschaft in 144.219.750 (in Worten:
einhundertvierundvierzig Millionen
zweihundertneunzehntausend siebenhundertfünfzig) Aktien
eingeteilt wird, bei gleichzeitiger Erhöhung des
gezeichneten Aktienkapitals auf den Betrag von
131.300.000 (in Worten: einhunderteinunddreißig
Millionen dreihunderttausend) EUR durch
Überführung eines Betrages von 97.835,34 (in
Worten: siebenundneunzigtausend
achthundertfünfunddreißig 34/100) EUR aus der
Agioreserve an das Kapitalkonto ohne Ausgabe von neuen
Aktien.
*2 | Restrukturierung des gezeichneten Aktienkapitals*
Restrukturierung des gezeichneten Aktienkapitals mit
Neufestsetzung des genehmigten Kapitals der
Gesellschaft durch Umwandlung mit sofortiger Wirkung
aller bestehenden Aktien der Gesellschaft in Bruchteile
von Aktien, wobei jeweils 50 Bruchteile an einer Aktie
eine ganze Aktie bilden, so dass das gezeichnete
Kapital von 131.300.000 (in Worten:
einhunderteinunddreißig Millionen
dreihunderttausend) EUR in 2.884.395 (in Worten. zwei
Millionen
achthundertvierundachtzigtausenddreihundertfünfundneunz
ig) Aktien eingeteilt wird.
*3 | Neufestsetzung des genehmigten Kapitals der
Gesellschaft*
Neufestsetzung des genehmigten Kapitals der
Gesellschaft auf 68.700.000 (in Worten: achtundsechzig
Millionen siebenhunderttausend) EUR eingeteilt in
1.509.105 (in Worten: eine Million
fünfhundertundneuntausendeinhundertundfünf) weitere
auszugebende genehmigte Aktien.
*4 | Ermächtigung zur Durchführung der
Restrukturierung*
Ermächtigung an den Verwaltungsrat, die Durchführung
dieser Restrukturierung des Kapitals mit Hilfe einer
vom Verwaltungsrat bestimmten Bank zu veranlassen, so
dass die Depotstellen, über welche die Aktionäre ihre
Aktien beziehungsweise Bruchteile an Anteilen halten,
die Spitzen (von Bruchteilen an Aktien, die keine ganze
Aktien ergeben) über diese Bank und über die
Clearingstelle über Ankauf oder Verkauf von Bruchteilen
bis zum 7. Juni 2017 ausgleichen können.
*5 | Bevollmächtigung zur Umsetzung der
Restrukturierung*
Bevollmächtigung an den Verwaltungsrat der
Gesellschaft, diese Restrukturierung des genehmigten
und gezeichneten Aktienkapitals umzusetzen und jegliche
Formalitäten und Maßnahmen diesbezüglich
durchzuführen, insbesondere, um eine sich daraus
ergebende Annullierung von Aktien, sowie alle andern
sich daraus ergebenden Satzungsänderungen notariell
beurkunden zu lassen.
*6 | Umwandlung der Aktien in Namensaktien*
Nach Durchführung der in den Tagesordnungspunkten 1 bis
4 beschlossenen Maßnahmen sollen sämtliche Aktien
der Gesellschaft in Namensaktien umgewandelt und
Artikel 6 der Satzung mit Wirkung zum 8. Juni 2017
geändert werden, um ihm den unten aufgeführten Wortlaut
zu geben, sowie Ermächtigung an den Verwaltungsrat,
alles Erforderliche und Notwendige für die Durchführung
der Umwandlung der Inhaber- in Namensaktien sowie die
Eintragung sämtlicher Aktionäre im Aktienregister zu
veranlassen.
*7 | Weitere Abänderung der Satzung der Gesellschaft*
Weitere Abänderung der Satzung der Gesellschaft um
Bestimmungen des Gesetzes vom 10. August 2016
betreffend die Modernisierung des Gesetzes vom 10.
August 1915 über Handelsgesellschaften und den obigen
Tagesordnungspunkten Rechnung zu tragen, wobei die
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March 10, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)
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