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DGAP-HV: Gerresheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.04.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Gerresheimer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Gerresheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
26.04.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-03-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Gerresheimer AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 
A0LD6E 
International Securities Identification Number (ISIN) 
DE000A0LD6E6 Einladung zur Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung der Gerresheimer AG ein, die am 
Mittwoch, den 26. April 2017, um 10:00 Uhr (Einlass ab 
09:00 Uhr) MESZ, im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), 
Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, Raum L, 
M, R, stattfindet. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   Gerresheimer AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, jeweils zum 30. November 2016, 
   des Lageberichts der Gerresheimer AG und des 
   Konzernlageberichts sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 (1. 
   Dezember 2015 - 30. November 2016)* 
 
   Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Unterlagen werden in der Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht. Darüber hinaus sind sie im 
   Internet unter 
   www.gerresheimer.de/investor-relations/hauptversam 
   mlung zugänglich. Der festgestellte 
   Jahresabschluss der Gerresheimer AG, der 
   gebilligte Konzernabschluss, der Lagebericht der 
   Gerresheimer AG und der Konzernlagebericht sowie 
   der Bericht des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 können in den Geschäftsräumen 
   am Sitz der Gerresheimer AG, 
   Klaus-Bungert-Straße 4, 40468 Düsseldorf, 
   eingesehen werden und werden den Aktionären auf 
   Anfrage unverzüglich und kostenfrei auch 
   zugesandt. 
 
   Zum Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss 
   gefasst werden, weil das Gesetz eine 
   Beschlussfassung über den festgestellten 
   Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss 
   und die weiteren Unterlagen nicht vorsieht. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Gerresheimer AG* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 der 
   Gerresheimer AG 
 
   in Höhe von EUR 126.271.169,85 
 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung an die      EUR 
      Aktionäre durch Zahlung  32.970.000,00 
      einer Dividende von EUR 
      1,05 je 
      dividendenberechtigter 
      Stückaktie 
   b) Vortrag auf neue         EUR 
      Rechnung                 93.301.169,85 
 
   Die Dividende ist am 2. Mai 2017 fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, 
   die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für die 
   Gerresheimer AG und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2017 (1. Dezember 2016 - 30. 
   November 2017) und zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses 
   und des Zwischenlageberichts für das erste 
   Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 zu wählen. 
 
   Für die genannten Prüfungsleistungen hat der 
   Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat gemäß Art. 
   16 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014 über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem 
   Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 
   2005/909/EG der Kommission die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, die 
   PricewaterhouseCoopers AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, und 
   die Warth & Klein Grant Thornton AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   empfohlen und dabei eine Präferenz für die 
   Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Düsseldorf, mitgeteilt. 
6. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 
   26. April 2017 endet die Amtszeit aller durch die 
   Hauptversammlung gewählten Mitglieder des 
   Aufsichtsrats. Es sind deshalb Neuwahlen 
   erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich 
   gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung der 
   Gesellschaft sowie §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 
   AktG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 
   MitbestG aus sechs von der Hauptversammlung und 
   sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden 
   Mitgliedern zusammen. 
 
   Nach den Regelungen der Geschäftsordnung für den 
   Aufsichtsrat in Verbindung mit § 96 Absatz 2 Satz 
   2 AktG sind die gesetzlichen Vorgaben zur 
   Geschlechterquote von der Seite der Anteilseigner 
   und der Seite der Arbeitnehmer insgesamt zu 
   erfüllen. Die Seite der Anteilseignervertreter hat 
   jedoch auf Grund eines von ihnen gefassten 
   Beschlusses gegenüber dem 
   Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Absatz 2 
   Satz 3 AktG der Gesamterfüllung widersprochen. Der 
   Aufsichtsrat ist daher sowohl von der Seite der 
   Anteilseigner als auch der Seite der Arbeitnehmer 
   jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens 
   zwei Männern zu besetzen, um das 
   Mindestanteilsgebot des § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG 
   zu erfüllen. 
 
   Die nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich auf 
   die Empfehlung des Nominierungsausschusses des 
   Aufsichtsrats und berücksichtigen die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung selbst 
   beschlossenen Ziele. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der 
   Einzelwahl folgende Personen als 
   Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
 
   a) Frau Andrea Abt, wohnhaft in München, 
      Aufsichtsrätin, ehemals Leiterin Supply 
      Chain Management des Sektors 
      Infrastruktur der Siemens AG, München, 
   b) Frau Dr. Karin Dorrepaal, wohnhaft in 
      Amsterdam, Niederlande, Beraterin der 
      Life Science Industrie, 
   c) Herrn Dr. Axel Herberg, wohnhaft in 
      Düsseldorf, Geschäftsführer der The 
      Blackstone Group Germany GmbH, 
      Düsseldorf, 
   d) Herrn Dr. Peter Noé, wohnhaft in Essen, 
      Aufsichtsrat, ehemaliges Mitglied des 
      Vorstands der Hochtief 
      Aktiengesellschaft, Essen, 
   e) Herrn Theodor Stuth, wohnhaft in Neuss, 
      Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 
   f) Herrn Udo J. Vetter, wohnhaft in 
      Ravensburg, Geschäftsführender 
      Gesellschafter der UV-Cap GmbH & Co. KG, 
      Ravensburg. 
 
   Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung 
   der Hauptversammlung am 26. April 2017 bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das 
   Geschäftsjahr 2021 (1. Dezember 2020 - 
   30. November 2021) beschließt. 
 
   Es ist beabsichtigt, dass Herr Dr. Axel Herberg 
   für den Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat 
   im Anschluss an die Hauptversammlung von den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats zum Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats gewählt wird. 
 
   Die zur Wahl Vorgeschlagenen sind Mitglied in 
   folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   oder vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Frau Andrea Abt 
 
   a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten 
      Keine 
   b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien 
      Petrofac Ltd., Jersey 
      SIG plc, Großbritannien 
 
   Frau Dr. Karin Dorrepaal 
 
   a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten 
      Paion AG (stellvertretende Vorsitzende) 
   b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien 
      Triton Beteiligungsberatung GmbH 
      Humedics GmbH (Vorsitzende) 
      Almirall S.A., Spanien 
      Kerry Group plc, Irland 
      Julius Clinical Research B.V., 
      Niederlande 
 
   Herr Dr. Axel Herberg 
 
   a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten 
      Leica Camera AG 
   b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien 
      Lisa Germany Holding GmbH (Leica Gruppe) 
      Vetter Pharma-Fertigungs GmbH & Co. KG 
 
   Herr Dr. Peter Noé 
 
   a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten 
      Keine 
   b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien 
      BlackRock Asset Management Schweiz AG, 
      Schweiz 
 
   Herr Theodor Stuth 
 
   a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten 
      Keine 
   b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien 
      Wickeder Holding GmbH 
      Wickeder Profile Walzwerk GmbH 
      Linet Group SE, Niederlande 
 
   Herr Udo J. Vetter 
 

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March 17, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)

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