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DGAP-News: Gerresheimer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Gerresheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
26.04.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2017-03-17 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Gerresheimer AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN)
A0LD6E
International Securities Identification Number (ISIN)
DE000A0LD6E6 Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung der Gerresheimer AG ein, die am
Mittwoch, den 26. April 2017, um 10:00 Uhr (Einlass ab
09:00 Uhr) MESZ, im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost),
Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, Raum L,
M, R, stattfindet.
*TAGESORDNUNG*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Gerresheimer AG und des gebilligten
Konzernabschlusses, jeweils zum 30. November 2016,
des Lageberichts der Gerresheimer AG und des
Konzernlageberichts sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 (1.
Dezember 2015 - 30. November 2016)*
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen werden in der Hauptversammlung
zugänglich gemacht. Darüber hinaus sind sie im
Internet unter
www.gerresheimer.de/investor-relations/hauptversam
mlung zugänglich. Der festgestellte
Jahresabschluss der Gerresheimer AG, der
gebilligte Konzernabschluss, der Lagebericht der
Gerresheimer AG und der Konzernlagebericht sowie
der Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 können in den Geschäftsräumen
am Sitz der Gerresheimer AG,
Klaus-Bungert-Straße 4, 40468 Düsseldorf,
eingesehen werden und werden den Aktionären auf
Anfrage unverzüglich und kostenfrei auch
zugesandt.
Zum Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss
gefasst werden, weil das Gesetz eine
Beschlussfassung über den festgestellten
Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss
und die weiteren Unterlagen nicht vorsieht.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Gerresheimer AG*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 der
Gerresheimer AG
in Höhe von EUR 126.271.169,85
wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung an die EUR
Aktionäre durch Zahlung 32.970.000,00
einer Dividende von EUR
1,05 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
b) Vortrag auf neue EUR
Rechnung 93.301.169,85
Die Dividende ist am 2. Mai 2017 fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers*
Gestützt auf die Empfehlung seines
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor,
die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für die
Gerresheimer AG und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2017 (1. Dezember 2016 - 30.
November 2017) und zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses
und des Zwischenlageberichts für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 zu wählen.
Für die genannten Prüfungsleistungen hat der
Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat gemäß Art.
16 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem
Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses
2005/909/EG der Kommission die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, die
PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, und
die Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
empfohlen und dabei eine Präferenz für die
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, mitgeteilt.
6. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am
26. April 2017 endet die Amtszeit aller durch die
Hauptversammlung gewählten Mitglieder des
Aufsichtsrats. Es sind deshalb Neuwahlen
erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich
gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung der
Gesellschaft sowie §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1
AktG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1
MitbestG aus sechs von der Hauptversammlung und
sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden
Mitgliedern zusammen.
Nach den Regelungen der Geschäftsordnung für den
Aufsichtsrat in Verbindung mit § 96 Absatz 2 Satz
2 AktG sind die gesetzlichen Vorgaben zur
Geschlechterquote von der Seite der Anteilseigner
und der Seite der Arbeitnehmer insgesamt zu
erfüllen. Die Seite der Anteilseignervertreter hat
jedoch auf Grund eines von ihnen gefassten
Beschlusses gegenüber dem
Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Absatz 2
Satz 3 AktG der Gesamterfüllung widersprochen. Der
Aufsichtsrat ist daher sowohl von der Seite der
Anteilseigner als auch der Seite der Arbeitnehmer
jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens
zwei Männern zu besetzen, um das
Mindestanteilsgebot des § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG
zu erfüllen.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich auf
die Empfehlung des Nominierungsausschusses des
Aufsichtsrats und berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung selbst
beschlossenen Ziele.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der
Einzelwahl folgende Personen als
Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu
wählen:
a) Frau Andrea Abt, wohnhaft in München,
Aufsichtsrätin, ehemals Leiterin Supply
Chain Management des Sektors
Infrastruktur der Siemens AG, München,
b) Frau Dr. Karin Dorrepaal, wohnhaft in
Amsterdam, Niederlande, Beraterin der
Life Science Industrie,
c) Herrn Dr. Axel Herberg, wohnhaft in
Düsseldorf, Geschäftsführer der The
Blackstone Group Germany GmbH,
Düsseldorf,
d) Herrn Dr. Peter Noé, wohnhaft in Essen,
Aufsichtsrat, ehemaliges Mitglied des
Vorstands der Hochtief
Aktiengesellschaft, Essen,
e) Herrn Theodor Stuth, wohnhaft in Neuss,
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,
f) Herrn Udo J. Vetter, wohnhaft in
Ravensburg, Geschäftsführender
Gesellschafter der UV-Cap GmbH & Co. KG,
Ravensburg.
Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung
der Hauptversammlung am 26. April 2017 bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2021 (1. Dezember 2020 -
30. November 2021) beschließt.
Es ist beabsichtigt, dass Herr Dr. Axel Herberg
für den Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat
im Anschluss an die Hauptversammlung von den
Mitgliedern des Aufsichtsrats zum Vorsitzenden des
Aufsichtsrats gewählt wird.
Die zur Wahl Vorgeschlagenen sind Mitglied in
folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Frau Andrea Abt
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
Keine
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien
Petrofac Ltd., Jersey
SIG plc, Großbritannien
Frau Dr. Karin Dorrepaal
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
Paion AG (stellvertretende Vorsitzende)
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien
Triton Beteiligungsberatung GmbH
Humedics GmbH (Vorsitzende)
Almirall S.A., Spanien
Kerry Group plc, Irland
Julius Clinical Research B.V.,
Niederlande
Herr Dr. Axel Herberg
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
Leica Camera AG
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien
Lisa Germany Holding GmbH (Leica Gruppe)
Vetter Pharma-Fertigungs GmbH & Co. KG
Herr Dr. Peter Noé
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
Keine
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien
BlackRock Asset Management Schweiz AG,
Schweiz
Herr Theodor Stuth
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
Keine
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien
Wickeder Holding GmbH
Wickeder Profile Walzwerk GmbH
Linet Group SE, Niederlande
Herr Udo J. Vetter
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