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Dow Jones News
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DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: WashTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
03.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-03-22 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
WashTec AG Augsburg Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750 
750 
ISIN-Code: DE 000 750 750 1 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung der WashTec AG Wir laden unsere 
Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 
2017 der WashTec AG, 
Augsburg, am Mittwoch, den 03. Mai 2017, 10.00 Uhr 
(Einlass ab ca. 09.00 Uhr) in der IHK für 
Augsburg und Schwaben, Stettenstraße 1+3, 86150 
Augsburg, ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016; Vorlage des zusammengefassten 
   Lageberichts für die WashTec AG und für den 
   Konzern für das Geschäftsjahr 2016 mit dem 
   erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
   Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
   HGB; Vorlage des Vorschlags des Vorstands für 
   die Verwendung des Bilanzgewinns und des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2016 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 
   Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der 
   Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme 
   des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die 
   Verwendung eines Bilanzgewinns und bei einem 
   Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und 
   des Konzernlageberichts einzuberufen hat. 
   Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG 
   hat der Vorstand der Hauptversammlung den 
   Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht 
   des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei 
   börsennotierten Gesellschaften - einen 
   erläuternden Bericht zu den übernahmerelevanten 
   Angaben sowie bei einem Mutterunternehmen auch 
   den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und 
   den Bericht des Aufsichtsrats hierüber 
   zugänglich zu machen. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen werden in der 
   Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen ab 
   Einberufung der Hauptversammlung in den 
   Geschäftsräumen der WashTec AG, Argonstraße 
   7, 86153 Augsburg, sowie in der Hauptversammlung 
   selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind 
   über die Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.washtec.de im Bereich »Investor Relations« 
   zugänglich. Auf Verlangen werden jedem Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos Abschriften der 
   ausliegenden Unterlagen erteilt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn 
   von Euro 30.538.308,54 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 
      Euro 2,10 je dividendenberechtigter 
      Stückaktie, insgesamt Euro 28.102.880,40. 
   b) Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns 
      in Höhe von Euro 2.435.428,14 auf neue 
      Rechnung. 
 
   Die Dividende wird ab dem 08. Mai 2017 
   ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 und des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, zu 
   beschließen: 
 
   Die PricewaterhouseCoopers AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München wird 
   zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls 
   erfolgende prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2017 bestellt. 
6. *Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Die Amtszeit der derzeitigen 
   Aufsichtsratsmitglieder Jens 
   Große-Allermann, Dr. Sören Hein, Roland 
   Lacher und Dr. Hans Liebler endet planmäßig 
   mit dem Ende der Hauptversammlung am 03. Mai 
   2017. Es ist daher eine Neuwahl des 
   Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat 
   setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und 
   Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus 
   sechs von der Hauptversammlung zu wählenden 
   Mitgliedern zusammen. Um die satzungsgemäße 
   Besetzung des Aufsichtsrats auch nach der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2017 zu 
   gewährleisten, sind somit vier neue 
   Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Herr Roland 
   Lacher steht aus Altersgründen für eine Neuwahl 
   nicht mehr zur Verfügung. 
 
   a) *Wahlvorschlag Jens Große-Allermann* 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jens 
      Große-Allermann, Köln, Vorstand der 
      Investmentaktiengesellschaft für 
      langfristige Investoren TGV, Bonn, sowie 
      Vorstand der Fiducia Treuhand AG, Bonn, 
      als Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und 
      zwar für die Zeit vom Ablauf der 
      Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis zum 
      Ende der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder 
      für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt; das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Jens 
      Große-Allermann in anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
      - FPM Deutsche Investmentgesellschaft 
        mit Teilgesellschaftsvermögen, 
        Frankfurt 
      - Kromi Logistik AG, Hamburg 
        (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
      - Sparta AG, Hamburg 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Jens 
      Große-Allermann in vergleichbaren 
      in- und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Keine 
   b) *Wahlvorschlag Dr. Sören Hein* 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. 
      Sören Hein, München, Geschäftsführer der 
      Compound Disk Drives GmbH, Starnberg, als 
      Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar 
      für die Zeit vom Ablauf der 
      Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis zum 
      Ende der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder 
      für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt; das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Dr. Sören Hein 
      in anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      - keine 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Dr. Sören Hein 
      in vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Beiratsvorsitzender der NEUE FALKEN 
        Siebzehnte Verwaltungsgesellschaft 
        mbH, Puchheim 
      - Mitglied des 'Board of Directors' der 
        Konux, Inc., Delaware, USA 
   c) *Wahlvorschlag Dr. Hans Liebler* 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. 
      Hans Liebler, Gräfelfing, Dipl.-Kaufmann, 
      Geschäftsführer Lenbach Capital GmbH, 
      Gräfelfing, als Aufsichtsratsmitglied zu 
      wählen, und zwar für die Zeit vom Ablauf 
      der Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis 
      zum Ende der Hauptversammlung, die über 
      die Entlastung der 
      Aufsichtsratsmitglieder für das vierte 
      Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
      Amtszeit beschließt; das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Dr. Hans 
      Liebler in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      - Grammer AG, Amberg 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Dr. Hans 
      Liebler in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Mitglied des Aufsichtsrats der 
        autowerkstattgroup N.V., Amsterdam, 
        Niederlande 
   d) *Wahlvorschlag Dr. Alexander Selent* 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. 
      Alexander Selent, Limburgerhof, 
      Diplom-Kaufmann und ehemaliger 
      stellvertretender Vorstandsvorsitzender 
      und CFO der FUCHS PETROLUB SE, Mannheim, 
      als Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und 
      zwar für die Zeit vom Ablauf der 
      Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis zum 
      Ende der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder 
      für das vierte Geschäftsjahr nach dem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 22, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der -2-

Beginn der Amtszeit beschließt; das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Dr. Alexander 
      Selent in anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      - Keine 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Dr. Alexander 
      Selent in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Keine 
 
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie der 
stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats stehen 
in diesem Geschäftsjahr noch nicht zur Wiederwahl an. 
 
Es ist vorgesehen, die Wahl der Mitglieder des 
Aufsichtsrats entsprechend der Empfehlung gemäß 
Ziff. 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
als Einzelwahl vorzunehmen. 
 
Zu Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
Kodex wird erklärt, dass nach Einschätzung des 
Aufsichtsrats zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten 
und der WashTec AG, deren Konzernunternehmen, den 
Organen der WashTec AG oder einem wesentlich an der 
WashTec AG beteiligten Aktionär keine persönlichen oder 
geschäftlichen Beziehungen bestehen, die ein objektiv 
urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als 
maßgebend ansehen würde. 
 
Nähere Angaben zum Werdegang der vorgeschlagenen 
Kandidaten sind den auf unserer Internetseite unter 
http://ir.washtec.de/websites/washtec/German/5500/haupt 
versammlung.html eingestellten Lebensläufen zu 
entnehmen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat 
die WashTec AG insgesamt 13.976.970 Stückaktien 
ausgegeben, die insgesamt 13.976.970 Stimmrechte 
gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung 594.646 Stück 
eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte 
zustehen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der 
Versammlung anmelden. Die Aktionäre müssen 
außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts 
nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut (Kreditinstitut oder 
sonstiges, auch ausländisches 
Finanzdienstleistungsinstitut), der sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also Mittwoch, 
den 12. April 2017, 0.00 Uhr MESZ (sog. 
Nachweisstichtag), bezieht, ausreichend. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
erfolgen und der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, 
den 26. April 2017, 24.00 Uhr MESZ, unter nachfolgender 
Adresse zugehen: 
 
WashTec AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 89 21027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; 
d.?h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
innehaben und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben 
sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein 
relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, 
eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen 
Dritten, ausüben lassen. Auch im Falle einer 
Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung 
und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 
AktG der Textform; § 135 AktG bleibt hiervon unberührt. 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch auf 
elektronischem Wege an die folgende E-Mail-Adresse 
übermittelt werden: 
 
inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 
Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes 
Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG 
die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG 
sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die 
Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten 
nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss 
zudem vollständig sein und darf nur mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
Wir bitten die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG 
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen 
bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte, an die Weisungen der jeweiligen Aktionäre 
gebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die 
den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, 
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung. Soweit die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, 
müssen diesen in jedem Fall in Textform Weisungen für 
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese 
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Erteilung der 
Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf, und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht 
zusammen mit der Weisung muss bis zum 2. Mai 2017, 
24.00 Uhr MESZ, unter der nachfolgend genannten Adresse 
bei der Gesellschaft eingegangen sein: 
 
WashTec AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Fax: +49 89 21027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter noch bis zum Ende 
der Generaldebatte auch an der Ein- und 
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform 
erteilt, geändert oder widerrufen werden. 
 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie 
ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an 
die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft stehen den Aktionären unter der 
Internetadresse www.washtec.de im Bereich »Investor 
Relations« zum Download zur Verfügung oder können 
montags bis freitags, außer feiertags, zwischen 
9.00 Uhr und 17.00 Uhr (MESZ) unter der Telefonnummer 
+49 89 21027-222 angefordert werden. 
 
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und 
Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen 
Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen 
möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein 
Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 des 
Wertpapierhandelsgesetzes auf der Rückseite der 
Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben 
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
zugeschickt wird. 
 
*Veröffentlichung auf der Internetseite der 
Gesellschaft* 
 
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung 
werden über die Internetseite der Gesellschaft unter 
www.washtec.de im Bereich »Investor Relations« folgende 
Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 
124a AktG): 
 
1. der Inhalt der Einberufung mit der 
   Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung zu 
   Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl 
   der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
   Einberufung; 
2. die der Versammlung zugänglich zu machenden 
   Unterlagen; 
3. Formulare, die bei Stimmabgabe durch 
   Vertretung verwendet werden können. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 
2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 
500.000,00 erreichen (anteiliger Betrag entspricht 
174.713 Stückaktien), können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 22, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)

spätestens bis zum Ablauf des 02. April 2017 (24.00 Uhr 
MESZ) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende 
Verlangen an folgende Adresse: 
 
WashTec AG, Abteilung Investor Relations, 
Argonstraße 7, 86153 Augsburg. 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind 
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
Vorstands über den Antrag halten; der Tag des Zugangs 
ist nicht mitzurechnen. Für den Nachweis reicht eine 
entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts 
aus. Bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 
70 AktG Anwendung. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse www.washtec.de im Bereich »Investor 
Relations« bekannt gemacht und den Aktionären 
mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 
1, § 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen 
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie 
Wahlvorschläge zu übersenden. Zugänglich zu machende 
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich zu richten an: 
 
WashTec AG 
Abteilung Investor Relations 
Argonstraße 7 
86153 Augsburg 
Fax: +49 821 5584-1135 
E-Mail: hauptversammlung@washtec.de 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
werden nicht berücksichtigt. 
 
Bis spätestens zum Ablauf des 18. April 2017 (24.00 Uhr 
MESZ) unter vorstehender Adresse zugegangene und 
ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären werden nach ihrem Eingang unverzüglich unter 
der Internetadresse der Gesellschaft www.washtec.de im 
Bereich »Investor Relations« zugänglich gemacht 
(einschließlich des Namens des Aktionärs und - im 
Falle von Anträgen - der Begründung). Eventuelle 
Stellungnahmen der Verwaltung zu eingegangenen Anträgen 
und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der 
genannten Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige 
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, 
bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass 
Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht 
übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur 
Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt 
werden. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Unter den in 
§ 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der 
Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
Gemäß Ziffer 9.7 der Satzung kann der 
Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des 
Aktionärs zeitlich angemessen beschränken; er ist 
insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung 
oder während ihres Verlaufs einen zeitlichen Rahmen für 
den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne 
Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner oder 
Fragesteller festzusetzen. 
 
*Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 
131 Abs. 1 AktG finden sich unter der Internetadresse 
www.washtec.de im Bereich »Investor Relations«. 
 
Augsburg, im März 2017 
 
*WashTec AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-03-22 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: WashTec AG 
             Argonstraße 7 
             86153 Augsburg 
             Deutschland 
E-Mail:      hauptversammlung@washtec.de 
Internet:    http://www.washtec.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
557113 2017-03-22 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 22, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
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