DJ DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: WashTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
03.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-03-22 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
WashTec AG Augsburg Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750
750
ISIN-Code: DE 000 750 750 1 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung der WashTec AG Wir laden unsere
Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung
2017 der WashTec AG,
Augsburg, am Mittwoch, den 03. Mai 2017, 10.00 Uhr
(Einlass ab ca. 09.00 Uhr) in der IHK für
Augsburg und Schwaben, Stettenstraße 1+3, 86150
Augsburg, ein.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2016; Vorlage des zusammengefassten
Lageberichts für die WashTec AG und für den
Konzern für das Geschäftsjahr 2016 mit dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB; Vorlage des Vorschlags des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns und des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2016
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175
Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der
Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme
des festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die
Verwendung eines Bilanzgewinns und bei einem
Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und
des Konzernlageberichts einzuberufen hat.
Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG
hat der Vorstand der Hauptversammlung den
Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht
des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei
börsennotierten Gesellschaften - einen
erläuternden Bericht zu den übernahmerelevanten
Angaben sowie bei einem Mutterunternehmen auch
den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und
den Bericht des Aufsichtsrats hierüber
zugänglich zu machen.
Die vorstehenden Unterlagen werden in der
Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen ab
Einberufung der Hauptversammlung in den
Geschäftsräumen der WashTec AG, Argonstraße
7, 86153 Augsburg, sowie in der Hauptversammlung
selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind
über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.washtec.de im Bereich »Investor Relations«
zugänglich. Auf Verlangen werden jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos Abschriften der
ausliegenden Unterlagen erteilt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn
von Euro 30.538.308,54 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von
Euro 2,10 je dividendenberechtigter
Stückaktie, insgesamt Euro 28.102.880,40.
b) Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns
in Höhe von Euro 2.435.428,14 auf neue
Rechnung.
Die Dividende wird ab dem 08. Mai 2017
ausgezahlt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017 und des Prüfers für die prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, zu
beschließen:
Die PricewaterhouseCoopers AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München wird
zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2017 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls
erfolgende prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2017 bestellt.
6. *Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Die Amtszeit der derzeitigen
Aufsichtsratsmitglieder Jens
Große-Allermann, Dr. Sören Hein, Roland
Lacher und Dr. Hans Liebler endet planmäßig
mit dem Ende der Hauptversammlung am 03. Mai
2017. Es ist daher eine Neuwahl des
Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat
setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und
Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus
sechs von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen. Um die satzungsgemäße
Besetzung des Aufsichtsrats auch nach der
ordentlichen Hauptversammlung 2017 zu
gewährleisten, sind somit vier neue
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Herr Roland
Lacher steht aus Altersgründen für eine Neuwahl
nicht mehr zur Verfügung.
a) *Wahlvorschlag Jens Große-Allermann*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jens
Große-Allermann, Köln, Vorstand der
Investmentaktiengesellschaft für
langfristige Investoren TGV, Bonn, sowie
Vorstand der Fiducia Treuhand AG, Bonn,
als Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und
zwar für die Zeit vom Ablauf der
Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis zum
Ende der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt; das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Mitgliedschaften von Herrn Jens
Große-Allermann in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- FPM Deutsche Investmentgesellschaft
mit Teilgesellschaftsvermögen,
Frankfurt
- Kromi Logistik AG, Hamburg
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Sparta AG, Hamburg
Mitgliedschaften von Herrn Jens
Große-Allermann in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
- Keine
b) *Wahlvorschlag Dr. Sören Hein*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr.
Sören Hein, München, Geschäftsführer der
Compound Disk Drives GmbH, Starnberg, als
Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar
für die Zeit vom Ablauf der
Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis zum
Ende der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt; das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Mitgliedschaften von Herrn Dr. Sören Hein
in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
- keine
Mitgliedschaften von Herrn Dr. Sören Hein
in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
- Beiratsvorsitzender der NEUE FALKEN
Siebzehnte Verwaltungsgesellschaft
mbH, Puchheim
- Mitglied des 'Board of Directors' der
Konux, Inc., Delaware, USA
c) *Wahlvorschlag Dr. Hans Liebler*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr.
Hans Liebler, Gräfelfing, Dipl.-Kaufmann,
Geschäftsführer Lenbach Capital GmbH,
Gräfelfing, als Aufsichtsratsmitglied zu
wählen, und zwar für die Zeit vom Ablauf
der Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis
zum Ende der Hauptversammlung, die über
die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt; das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Mitgliedschaften von Herrn Dr. Hans
Liebler in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
- Grammer AG, Amberg
Mitgliedschaften von Herrn Dr. Hans
Liebler in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
- Mitglied des Aufsichtsrats der
autowerkstattgroup N.V., Amsterdam,
Niederlande
d) *Wahlvorschlag Dr. Alexander Selent*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr.
Alexander Selent, Limburgerhof,
Diplom-Kaufmann und ehemaliger
stellvertretender Vorstandsvorsitzender
und CFO der FUCHS PETROLUB SE, Mannheim,
als Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und
zwar für die Zeit vom Ablauf der
Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis zum
Ende der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das vierte Geschäftsjahr nach dem
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 22, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)
DJ DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der -2-
Beginn der Amtszeit beschließt; das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Mitgliedschaften von Herrn Dr. Alexander
Selent in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
- Keine
Mitgliedschaften von Herrn Dr. Alexander
Selent in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
- Keine
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie der
stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats stehen
in diesem Geschäftsjahr noch nicht zur Wiederwahl an.
Es ist vorgesehen, die Wahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats entsprechend der Empfehlung gemäß
Ziff. 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex
als Einzelwahl vorzunehmen.
Zu Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird erklärt, dass nach Einschätzung des
Aufsichtsrats zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten
und der WashTec AG, deren Konzernunternehmen, den
Organen der WashTec AG oder einem wesentlich an der
WashTec AG beteiligten Aktionär keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen bestehen, die ein objektiv
urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als
maßgebend ansehen würde.
Nähere Angaben zum Werdegang der vorgeschlagenen
Kandidaten sind den auf unserer Internetseite unter
http://ir.washtec.de/websites/washtec/German/5500/haupt
versammlung.html eingestellten Lebensläufen zu
entnehmen.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat
die WashTec AG insgesamt 13.976.970 Stückaktien
ausgegeben, die insgesamt 13.976.970 Stimmrechte
gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung 594.646 Stück
eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte
zustehen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder
ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der
Versammlung anmelden. Die Aktionäre müssen
außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts
nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut (Kreditinstitut oder
sonstiges, auch ausländisches
Finanzdienstleistungsinstitut), der sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also Mittwoch,
den 12. April 2017, 0.00 Uhr MESZ (sog.
Nachweisstichtag), bezieht, ausreichend.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen und der Gesellschaft spätestens am Mittwoch,
den 26. April 2017, 24.00 Uhr MESZ, unter nachfolgender
Adresse zugehen:
WashTec AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 89 21027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich;
d.?h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
innehaben und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben
sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein
relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut,
eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen
Dritten, ausüben lassen. Auch im Falle einer
Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung
und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3
AktG der Textform; § 135 AktG bleibt hiervon unberührt.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch auf
elektronischem Wege an die folgende E-Mail-Adresse
übermittelt werden:
inhaberaktien@linkmarketservices.de
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125
Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes
Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung
oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG
die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG
sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die
Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten
nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss
zudem vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Wir bitten die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen
bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte, an die Weisungen der jeweiligen Aktionäre
gebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die
den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten,
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung. Soweit die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen in jedem Fall in Textform Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Erteilung der
Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf, und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht
zusammen mit der Weisung muss bis zum 2. Mai 2017,
24.00 Uhr MESZ, unter der nachfolgend genannten Adresse
bei der Gesellschaft eingegangen sein:
WashTec AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: +49 89 21027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter noch bis zum Ende
der Generaldebatte auch an der Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform
erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie
ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an
die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft stehen den Aktionären unter der
Internetadresse www.washtec.de im Bereich »Investor
Relations« zum Download zur Verfügung oder können
montags bis freitags, außer feiertags, zwischen
9.00 Uhr und 17.00 Uhr (MESZ) unter der Telefonnummer
+49 89 21027-222 angefordert werden.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und
Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen
Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen
möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein
Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 des
Wertpapierhandelsgesetzes auf der Rückseite der
Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt wird.
*Veröffentlichung auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung
werden über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.washtec.de im Bereich »Investor Relations« folgende
Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. §
124a AktG):
1. der Inhalt der Einberufung mit der
Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung zu
Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl
der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung;
2. die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen;
3. Formulare, die bei Stimmabgabe durch
Vertretung verwendet werden können.
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs.
2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG*
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs.
2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro
500.000,00 erreichen (anteiliger Betrag entspricht
174.713 Stückaktien), können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 22, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)
spätestens bis zum Ablauf des 02. April 2017 (24.00 Uhr
MESZ) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende
Verlangen an folgende Adresse:
WashTec AG, Abteilung Investor Relations,
Argonstraße 7, 86153 Augsburg.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des
Vorstands über den Antrag halten; der Tag des Zugangs
ist nicht mitzurechnen. Für den Nachweis reicht eine
entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts
aus. Bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit findet §
70 AktG Anwendung.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse www.washtec.de im Bereich »Investor
Relations« bekannt gemacht und den Aktionären
mitgeteilt.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs.
1, § 127 AktG*
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie
Wahlvorschläge zu übersenden. Zugänglich zu machende
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind
ausschließlich zu richten an:
WashTec AG
Abteilung Investor Relations
Argonstraße 7
86153 Augsburg
Fax: +49 821 5584-1135
E-Mail: hauptversammlung@washtec.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Bis spätestens zum Ablauf des 18. April 2017 (24.00 Uhr
MESZ) unter vorstehender Adresse zugegangene und
ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären werden nach ihrem Eingang unverzüglich unter
der Internetadresse der Gesellschaft www.washtec.de im
Bereich »Investor Relations« zugänglich gemacht
(einschließlich des Namens des Aktionärs und - im
Falle von Anträgen - der Begründung). Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung zu eingegangenen Anträgen
und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen,
bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass
Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht
übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur
Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt
werden.
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Unter den in
§ 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der
Vorstand die Auskunft verweigern.
Gemäß Ziffer 9.7 der Satzung kann der
Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des
Aktionärs zeitlich angemessen beschränken; er ist
insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung
oder während ihres Verlaufs einen zeitlichen Rahmen für
den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne
Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner oder
Fragesteller festzusetzen.
*Weitergehende Erläuterungen*
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und §
131 Abs. 1 AktG finden sich unter der Internetadresse
www.washtec.de im Bereich »Investor Relations«.
Augsburg, im März 2017
*WashTec AG*
_Der Vorstand_
2017-03-22 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: WashTec AG
Argonstraße 7
86153 Augsburg
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@washtec.de
Internet: http://www.washtec.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
557113 2017-03-22
(END) Dow Jones Newswires
March 22, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)
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